LKC Coburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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Unsere Leistungen

Abschlussprüfung (Jahres- und Konzernabschluss)

Die Bedeutung der externen Abschlussprüfung hat für die Leitungsorgane von Unternehmen, für deren Aufsichtsgremien erheblich zugenommen. LKC stellt sich dieser Herausforderung. LKC bietet umfassende Kenntnisse aus langjähriger Erfahrung als Prüfer kleiner, mittelgroßer und auch großer Gesellschaften. Unser Prüfungsansatz ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern alle für den Jahresabschluss relevanten Geschäftsprozesse in die Prüfung einbezieht. Mit unserem Prüfungsansatz und einer ausführlichen Berichterstattung leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Gesetzliche Abschlussprüfungen bieten wir an für:

  • Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtsformen
  • Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtformen
  • Rechnungslegung HGB, IFRS oder GAAP
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem HGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen (ohne Sonderprüfungen), die durch unsere Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Exemplarisch seien hier genannt:
  • Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
  • Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
  • Prüfung für das "Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)

Bilanzerstellung

Der Jahresabschluss bildet das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten zu einem bestimmten Stichtag ab. Er setzt sich in Abhängigkeit der Unternehmensform aus mehreren Teilbereichen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) zusammen und stellt die wichtigsten Unternehmenszahlen wie Vermögenswerte, Eigen- und Fremdkapital, Verbindlichkeiten und Gewinn oder Verlust dar. Der Jahresabschluss ist die grundlegende Informationsquelle für Banken, Investoren, Teilhaber etc. und dient dem Fiskus als Grundlage der Besteuerung. Absolute Sorgfalt gepaart mit hochqualifizierten Mitarbeitern sind Garant der LKC Gruppe, die Erstellung des Jahresabschlusses auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, die Bilanz mit sämtlichen Nebenrechnungen unseren Mandanten verständlich und umfassend zu erläutern und Ihnen somit die für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlichen Informationen zukommen zu lassen.

Due Diligence

Due Diligence Prüfungen erfolgen vor allem im Rahmen der Veräußerung von Unternehmen, in der Regel durch den Käufer eines Unternehmens. Hier werden zahlreiche Prüfungsbereiche unterschieden, die im Überblick wie folgt beschrieben werden können: Rechtliche Due Diligence, Finanzielle Due Diligence, Steuerrechtliche Due Diligence und Wirtschaftliche Due Diligence. Sinn und Zweck einer jeden Due Diligence ist es, die Risiken und auch die Chancen des zu prüfenden Unternehmens zu identifizieren, damit der Käufer insoweit eine Kaufentscheidung treffen kann. Dies erklärt auch den Begriff „Due Diligence Prüfung“, der bedeutet: „Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt“. LKC kann auf ein breites Spektrum von Due Diligence Prüfungen in allen Bereichen zurückblicken. Viele Transaktionen für Unternehmenskäufe wurden von LKC durch Due Diligence Prüfungen begleitet.

Familienstiftungen

Auch die Familienstiftung hat in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Die Ausrichtung der Familienstiftung ist nicht vorwiegend steuerlich motiviert. Stattdessen soll die Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung vor der Zersplitterung im Erbweg schützen. Im Vordergrund steht daher der Gedanke des Vermögenszusammenhalts, aber auch der Absicherung der Familienmitglieder, denen mindestens 50 % der Erträge der Familienstiftung zufließen müssen. Bei der Familienstiftung tritt an die Stelle von Eigentümerrechten der Familie das selbstverantwortliche Handeln der vom Stifter eingesetzten Stiftungsorgane, die – mit oder ohne Einbindung von Familienmitgliedern – über das Wohl der Stiftung entscheiden. Das Vermögen der Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre der Erbschaftsteuer, allerdings mit einem günstigeren Wertansatz als bei herkömmlicher Erbschaftbesteuerung. Nach statistischen Erhebungen ist diese Besteuerung häufig kein Nachteil, da der regelmäßige Generationensprung, der Erbschaftsteuer auslöst, im Schnitt früher als nach 30 Jahren erfolgt.

Finanzierungsberatung

LKC begleitet und berät Privatpersonen und Unternehmen bei Finanzierungen durch Kreditinstitute bzw. bei dem Abschluss von Leasingverträgen. Ziel ist, die Finanzierung, für das im Mittelpunkt stehende Vorhaben (z.B. Investitionen oder Verstärkung der Betriebsmittel) betriebswirtschaftlich und auch steuerrechtlich optimal zu gestalten. LKC unterstützt den Mandanten bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und steht bei Verhandlungen bis zum endgültigen Abschluss zur Seite.  

gemeinnützige Kapitalgesellschaften

Gemeinnützige Kapitalgesellschaften sind interessant für den Personenkreis, der eine Art „Eigentümerstellung“ an der gemeinnützigen Einrichtung haben möchte. Dadurch kann von Seiten der Gesellschafter im Rahmen der Steuergesetze erheblich Einfluss auf die Geschäftspolitik der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften genommen werden. Allerdings kann durch entsprechende Gestaltung der Satzung ein ausgeprägtes Einflussnahmerecht der Gründungsgesellschafter und gegebenenfalls für weitere von ihnen benannte Personen manifestiert werden.

Gesellschaftsrecht

In Deutschland sind vor allem die GmbH, die GmbH & Co. KG und die Aktiengesellschaft, aber auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Verein die am verbreitesten Gesellschaftsformen. LKC kann jede Gesellschaft von der Gründung bis zur Auflösung begleiten. Sowohl die zivilrechtliche als auch die steuerrechtliche Betreuung gehört zu unserem Daily Business. Die Erstellung der Jahresabschlüsse von Gesellschaften oder die Prüfung derselben bieten wir ganzheitlich an. Die Vor- und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform sind uns bestens bekannt.

Handelsrecht

Das Handelsrecht beinhaltet das Recht für die Kaufleute. Hierzu gehört nicht nur die Firma oder der Sitz des Kaufmanns, sondern auch die korrekte Veröffentlichung der Unternehmensdaten, die Bestellung eines Prokuristen und die ordnungsgemäße Führung der Handelsbücher, sowohl im Zuge eines Einzelabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) als auch auf Konzernebene. Die Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater von LKC sind mit den Feinheiten im Bereich des Handelsrechts bestens vertraut und können Kaufleute diesbezüglich unmittelbar unterstützen.

Immobiliensteuerrecht und -transaktionen

Immobilien stellen oftmals große Vermögenswerte dar, für die eine Vielzahl von steuerlichen Sonderregelungen gelten. Neben dem Ertragssteuerrecht spielen dabei auch das Bewertungsrecht und das Erbschaftsteuerrecht eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen ist auch die Vermeidung bzw. Reduzierung der Grunderwerbsteuer ein wichtiges Ziel. LKC verfügt über Spezialisten mit hervorragenden Kenntnissen und langjähriger Erfahrung in diesem anspruchsvollen Steuerrechtsgebiet. Weiterhin berät LKC geschlossene Immobilienfonds in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.

Jahresabschluss

Ein professionell erstellter Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dar und liefert die Daten für die Steuererklärung, sondern bietet auch wichtige Informationen für die weiteren Planungen und Investitionen. Zudem ist ein professionell erstellter Jahresabschluss die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.

Lohnabrechnung

Durch die ständigen Änderungen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung ein sehr komplexes Thema geworden. Damit Sie und auch Ihre Mitarbeiter zufrieden sind, bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung an. “Nutzen Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung als Motivationsinstrument für Ihre Mitarbeiter.” Dies reicht von der Bereitstellung der Lohnprogramme in Ihren Betrieb über die gemeinsame Zusammenarbeit bei der monatlichen Abrechnung bis hin zur intensiven Betreuung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir möchten erreichen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zufrieden sind. Deshalb können Sie auf unsere kompetenten, stets weitergebildeten Fachmitarbeiter setzen, die Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen, damit Sie sich anderen Unternehmensaufgaben intensiver widmen können. Egal ob Sie 1, 50, 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen: Wir helfen Ihnen dabei, dass die Lohnabrechnung korrekt und pünktlich erstellt wird. Zusätzlich berücksichtigen wir die zeitlichen Besonderheiten in Ihrem Betrieb. Bei besonderen Themen können Sie sich auf uns als kompetenten Partner verlassen:

  • Lohnabrechnung für das Bauhauptgewerbe
  • Abrechnung von Saison- und Transferkurzarbeitergeld
  • Berechnung von Urlaubsansprüchen
  • Beurteilung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
Außerdem bieten wir Ihnen die Beratung in weiteren Themen an, wie z. B.:
  • “Netto-Lohn-Optimierung” Wir beraten Sie gerne umfassend, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigten Vorteile Sie Ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können.
  • Anfertigung von Arbeitsverträgen Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vergütungsmodellen haben, sowie bei den eher unangenehmen Themen Abmahnung und Kündigung, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
  • Prüfung Ihrer erstellten Lohnabrechnung Auf Wunsch überprüfen wir die von Ihnen erstellte Lohnbuchführung, damit wir rechtzeitig in Sachverhalte eingreifen können.
  • Personalkostenplanung Gerne können wir Ihnen monatliche oder jährliche individuelle Listen und Aufstellungen mit Ihren Angaben erstellen, z. B. für Ihre Planung.
Wie viel Sie dafür konkret investieren wollen, richtet sich nach der Größe und der Komplexität Ihres Unternehmens – in jedem Fall sind wir in der Lage, Ihnen ein hoch attraktives Paket zu schnüren. Bitte sprechen sie uns an, damit wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.

Mediation

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktlösung, bei der ein allparteilicher Dritter – der Mediator die Parteien durch strukturierte Vorgehensweise und qualifiziertes Know How darin unterstützt Konflikte zeitnah zu beenden, optimale Ergebnisse zu erzielen die den wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Parteien gerecht werden. Die Verantwortung für das erzielte Ergebnis bleibt dabei bei den Parteien und wird anders als bei einem Prozess nicht auf den Richter übertragen. Das hat den Vorteil, das Ergebnis gestalten zu können und übermäßig lange Verfahrensdauern zu vermeiden. Das Ergebnis nach Abschluss eines erfolgreichen Mediationsverfahrens ist eine langfristig tragfähige und rechtlich verbindliche Vereinbarung der Parteien. Im Idealfall wird eine win-win Situation gefunden, die beide Parteien zu „Gewinnern“ macht.

Nachfolge- und Nachlassregelung

Was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Tode geschieht lässt die Wenigsten kalt. Dennoch ein Thema dem sich die Meisten ungern nähern. Grund genug sich hierüber rechtzeitig Gedanken zu machen und sich fachkundig über die mögliche Gestaltungen beraten zu lassen. Der Spielraum reicht von der Übertragung zu Lebzeiten, über die Testamentsgestaltung, Erbverträge, Familiengesellschaft bis hin zu Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen. Aber auch wenn nicht rechtzeitig geregelt wurde ist die Verteilung des Nachlasses zur Zufriedenheit der Erben und vor allem im Sinne des Erblassers eine wichtige Aufgabe, bei der die Mitarbeiter von LKC auf Grund vielfacher Erfahrungen fachkundig und tatkräftig unterstützen können.

Sanierung

Eine Unternehmenskrise kann jederzeit durch Faktoren verursacht werden, die dem Einflussbereich der eigenen Unternehmensleitung weitestgehend entzogen sind. Zum Teil reicht die Verschlechterung der Zahlungsmoral einiger weniger Auftraggeber oder der totale Ausfall eines einzelnen Auftraggebers aus, um eine an sich gesunde Gesellschaft in – wenn auch nur vorübergehende aber existentielle – Liquiditätsschwierigkeiten zu bringen. Aber auch im Falle einer unumgänglichen Insolvenzantragstellung bietet die Insolvenzordnung umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bei kompetenter, frühzeitiger und gezielter Vorbereitung eine Fortführung der Gesellschaft unter dem bisherigen Rechtsträger zu gewährleisten oder eine Sanierung/Übertragung außerhalb oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Hier verfügt LKC über ausgewiesenes Spezialwissen und die Kompetenz, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und Gestaltungen zu finden, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden und nach erfolgreicher Sanierung wieder gestärkt am Markt aufzutreten. Die Kompetenz von LKC wird hierbei insbesondere durch die regelmäßige Bestellung eines Partners zum Insolvenzverwalter und Gutachter in Insolvenzeröffnungsverfahren durch diverse bayerische Insolvenzgerichte unter Beweis gestellt.

Sonderprüfungen

Zu den Kernkompetenzen von LKC zählen auch Sonderprüfungen, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Sie umfassen u.a. die Prüfung in betriebswirtschaftlicher, handels- oder steuerrechtlicher Hinsicht. Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten, bei denen die Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer gefordert ist. Auch in diesem Zusammenhang ist LKC für börsennotierte Aktiengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen regelmäßig tätig. Bei der Durchführung derartiger Sonderprüfungen fühlt sich LKC in besonderem Maße den Werten Integrität, Vertrauen und Unabhängigkeit verpflichtet. LKC ist in der Lage in kürzester Zeit hochkarätig besetzte Prüfer-Teams zusammenzustellen; diese Teams werden durch renommierte Branchen-Spezialisten verstärkt. Auf Wunsch können Referenzen zur Verfügung gestellt werden.

  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen
  • Due Diligence (rechtliche, finanzielle und bilanzielle Prüfung)
  • Gründungs-/Umwandlungsprüfungen
  • Sonderbilanzen in Umwandlungsfällen
  • Prüfungen nach Makler- und Bauträger-Verordnung
  • Prospektprüfungen
  • Sanierungskonzepte
  • Unternehmensbewertung
  • Interne Revision
  • Verrechnungspreise im Konzern
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Sonderprüfungen einzelner Bereiche (Kontrollsysteme, Außenstände, Vorräte)
  • Durchführung von „Peer-Reviews” gemäß § 57a Abs. 3 WPO
  • Controlling
  • Prüfung der Zahlungsunfähigkeit / der Überschuldung
  • Risikomanagement
  • Legal Opinion, insbesondere Solvency Opinion

Sozialversicherungsbeitragsrecht

Das Sozialversicherungsbeitragsrecht regelt, wer verpflichtet ist, Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen und wie hoch die Beiträge und etwaigen Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc. sind. Für Arbeitnehmer werden Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber in Form des Gesamtsozialversicherungsbeitrages abgeführt; hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge im Rahmen des Umlageverfahrens sowie Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung. Manchmal ist aber unklar, ob tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder welche Sachverhalte welche Beitragspflichten auslösen. Betreffend Selbständige gibt es verschiedene Sozialversicherungsbeitragspflichten (wie z.B. die Rentenversicherungsbeitragspflicht für selbständige Lehrer, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragspflicht). Wir helfen Ihnen, sich in diesem „Dschungel“ zurechtzufinden und begleiten Sie bei Auseinandersetzungen mit den zuständigen Stellen. Das umfasst die Beratung im Vorfeld, die Führung von sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund oder den Einzugsstellen, die Begleitung bei Betriebsprüfungen, die Führung von Widerspruchsverfahren bzw. sozialgerichtlicher Prozesse; aber natürlich auch – ggf. zusammen mit den im Strafrecht besonders erfahrenen Kollegen – die Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).

Steuererklärung

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen sind unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Doch auch ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung – beispielsweise wenn lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen – kann es ratsam sein, eine Steuererklärung abzugeben, um eine Steuererstattung zu erlangen. Bei der Erstellung von Steuererklärungen verstehen wir unsere Aufgabe nicht lediglich in der bloßen Abarbeitung der uns von unseren Mandanten übergebenen Belege, sondern wir versuchen auch hier bei der Bearbeitung Steueroptimierungspotential aufzudecken und durch Hinweise für die Zukunft die Steuerlast zu senken. So erstellen wir beispielsweise: Einkommensteuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Gewerbesteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

steuerliche und wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen und Strafen wegen Verstößen gegen Steuergesetze vorsehen und stellt eine Verknüpfung zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht dar. Hieraus ergibt sich ein sensible Situation: Denn der Steuerpflichtige sieht sich zwei Fronten ausgesetzt: Zum einen der Finanzverwaltung, deren Interesse der Erhalt weiterer Steuerzahlungen ist. Und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden, die für den Erlass der Sanktionen zuständig sind. Zu den Strafverfolgungsbehörden zählen in dem Steuerstrafverfahren nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern spezielle Abeilungen der Finanzverwaltung: die Steuerfahndungsstellen und die Bußgeld- und Strafsachenstellen. In den vergangenen Jahren erfuhr das Steuerstrafrecht sowohl durch die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch durch die Gesetzgebung eine deutliche Verschärfung. Unsere Tätigkeiten für Sie umfassen für Sie eine vollumfängliche Beratung sowohl gegenüber der Finanzverwaltung als auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden als auch den Gerichten wie folgt: 1. Steuerstrafrechtliche Präventionsberatung Steuerstrafverfahren und deren unerwünschte Konsequenzen können durch eine Risikoanalyse vermieden werden. Unsere Präventionsberatung umfasst insbesondere:

  • Risikomanagement vor und während steuerlicher Außenprüfungen
  • Selbstanzeigeberatung
  • Mandantenbetreuung auch im deutschsprachigen Ausland
2. Schutz und Beistand bei Fahndungsmaßnahmen Der Verlauf und Ausgang eines Steuerstrafverfahrens werden maßgeblich durch die Fahndungseingriffe geprägt. Unsere aktive Mandantenbetreuung beinhaltet daher den umfassenden Schutz und Beistand bei
  • Durchsuchungen bei Betroffenen und Dritten
  • Beschlagnahmemaßnahmen
  • Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen
  • erlassenen Haftbefehlen
3. Verhandlungen mit Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung Durch Verhandlungen mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung kann das Steuerstrafverfahren bereits frühzeitig entschieden werden. Ziele dieser Verhandlungen sind:
  • vorzeitige Verfahrenseinstellung
  • Vermeidung einer belastenden Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
  • positive Indizwirkung für Sachverhalte im Besteuerungsverfahren
4. Bundesweite Strafverteidigung durch
  • Interessenwahrnehmung der Betroffenen bei Staatsanwaltschaften
  • Prozessvertretung vor Strafgerichten
5. Betreuung in Steuerkonflikten resultierend aus Steuerstrafverfahren
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren
  • Interessenwahrnehmung in vorläufigen Rechtsschutzverfahren, z. B. Aussetzung der Vollziehung bzw. der Vollstreckung
  • Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Stiftungen

Im den letzten Jahren ist die Zahl vor allem gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland stetig gestiegen. Immer mehr vermögende Menschen, die einen altruistischen Zweck verfolgen und fördern wollen, aber auch Zusammenschlüsse engagierter Bürger haben sich für eine gemeinnützige Stiftung entschieden. Mit der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung und deren Ausstattung mit Vermögen kann eine Vielzahl gemeinnütziger Zwecke ganz nach dem eigenen Belieben langfristig und nachhaltig gefördert werden. Aber nicht nur die Unterstützung der Allgemeinheit kann Grund für eine Stiftungserrichtung sein. Große Bedeutung kommt der Rechtsform Stiftung auch bei der Regelung der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge zu. Gerade die Errichtung von Familienstiftungen, die allein dem Zweck der Unterstützung der eigenen Familie aus den Erträgen des Stiftungsvermögens dienen, kann eine interessante Möglichkeit bieten, komplexe Vermögen zusammenzuhalten und über Generationen hinweg im Interesse der eigenen Familie zu erhalten.

Unternehmensbewertung

Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt zumeist aus einem speziellen Anlass, z.B. anstehender Verkauf des Unternehmens, Übertragung des Unternehmens auf die Nachkommen oder Nachfragen im Rahmen steuerrechtlicher Betriebsprüfungen des zuständigen Finanzamtes. Jeder einzelne Anlass führt in der Regel zu einer eigenständigen Bewertung des Unternehmens. Zum Beispiel kommt für eine Bewertung im Rahmen eines Verkaufs die Multiplikatoren-Methode bezogen auf das EBIT (Earnings before Interest and Tax; Gewinn vor Zinsen und Steuern) häufig zur Anwendung. LKC kann bei der Bestimmung des Multiplikators auf Datenbanken zurückgreifen. Alternativ kommen z.B. als valides Verfahren für die Bewertung eines Unternehmens die Grundsätze für die Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) zur Anwendung. Bei LKC gehören Unternehmensbewertungen bezogen auf jeden Anlass zum Tagesgeschäft.

Unternehmenskauf

Unsere LKC Transaktionsberater verfügen über eine in vielen Berufsjahren erworbene Expertise bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen, sei es von Einzel- oder mittelständischen Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften. In den vergangenen Jahren hat LKC mehr als 250 Transaktionen erfolgreich begleitet. Hierbei ist uns die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartnern ein zentrales Anliegen, um für unsere Auftraggeber im Rahmen von Unternehmensverkauf, -übernahme, -nachfolge, oder einer Unternehmensbeteiligung das beste Konzept einschließlich sämtlicher erforderlicher vertraglicher Regelungen zu entwerfen. Bei Suche nach Kauf-/Verkaufsinteressenten arbeiten wir eng mit unserer „originären“ M&A Beratung der  LKC Transaction GmbH zusammen.

Unternehmenskäufe/-verkäufe

LKC begleitet Sie als kompetenter Transaktionspartner seit Jahren erfolgreich bei Unternehmenskäufen sowie Unternehmensverkäufen. Unsere besondere Stärke liegt dabei im interdisziplinären Ansatz der meist mehrfach qualifizierten Transaktionsberater, die ihr Know-how in integrierte Komplettlösungen einbringen, damit ein Kauf- bzw. Verkaufsprozess unter wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten erfolgreich zum Abschluss geführt werden kann. Insbesondere bei mittelständischen Transaktionen übernimmt LKC dabei oftmals den "leading part“ um die Kompetenz der bisher involvierten Berater zentral zu bündeln. LKC Transaktionsberater verfügen über eine in vielen Berufsjahren erworbene Expertise bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen, sei es von Einzel- oder mittelständischen Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften. In den vergangenen Jahren hat LKC mehr als 250 Transaktionen erfolgreich begleitet. Hierbei ist uns die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartnern ein zentrales Anliegen, um für unsere Auftraggeber im Rahmen von Unternehmensverkauf, -übernahme, -nachfolge, oder einer Unternehmensbeteiligung die geeigneten Partner zu identifizieren und das beste Konzept einschließlich sämtlicher erforderlicher vertraglicher Regelungen zu entwerfen. Unser Leistungsspektrum beginnt bei der Analyse Ihres zu veräußernden Unternehmens, der Kaufpreisfindung und der Findung sowie der Auswahl geeigneter Erwerber (strategischer vs. Finanzinvestor). Bei Suche nach Kauf-/Verkaufsinteressenten arbeiten wir mit der LKC Transaction GmbH zusammen, die hierzu eine umfassende EDV-Datenbank unterhält. Neben den klassischen Beratungsfeldern sind wir gerne auch bei Bankengesprächen behilflich und können für die Vorbereitung/Begleitung von Finanzierungsgesprächen auf zahlreiche Kontakte im Banken-/Investmentbereich zurückgreifen. Die Tätigkeitsgebiete umfassen die Betreuung von:

  • Unternehmensverkauf
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensbeteiligung
  • Management Buy Out Transaktionen (MBO)
  • Nachfolgeregelung
Unser Leistungsspektrum bezieht sich dabei auf alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Unternehmenstransaktion wie z.B.:
  • Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung
  • Optimierung der Veräußerbarkeit eines Unternehmens im Vorfeld einer Transaktion
  • Entwurf einer Unternehmensdarstellung / eines Verkaufsprospektes
  • Auswahl strategischer Anleger oder von Finanzinvestoren
  • Betreuung des gesamten Transaktionsprozesses
  • Entwurf von Absichts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (Letter of Intent)
  • Überprüfung / Erstellung der Deal-Struktur (Asset vs. Share Deal) einschließlich steuerlicher Konzepte der Erwerber / Veräußerer
  • Durchführung von Due Diligence Prüfungen für Unternehmenskäufer
  • Begleitung bei der zu erstellenden Unternehmensdokumentation für Due Diligence Prüfungen bei Unternehmensverkäufern
  • Beratung u.a. zu Garantien und Freistellungen, Haftungsfragen und weiteren Themen der konkreten Vertragserstellung#
  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen
  • Betreuung des Signing und Closing Prozesses
  • Post Merger Integration

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist eines der zentralen Themen eines jeden Unternehmers. Die Übertragung und erfolgreiche Überleitung des Unternehmens auf den gewünschten Nachfolger, ist für jeden Unternehmer zur erfolgreichen Fortführung seines Unternehmens und nicht zuletzt auch aus Gründen der Altersvorsorge essentiell und eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Sowohl die Planung als auch die Durchführung und Nachschau einer Unternehmensübergabe an die nächste Generation, aber auch an externe Dritte oder im Rahmen von Stiftungslösungen zählen zu den Spezialgebieten von LKC. Wir begleiten Sie dabei rechtlich, steuerlich aber auch moderierend bei der Umsetzung möglicherweise schwieriger Entscheidungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens aber auch ihre persönliche Situation und die Ihrer Familie langfristig zu sichern

Unternehmensumstrukturierungen (Umwandlungen-Verschmelzungen-Formwechsel etc.)

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen handelt es sich meist um umfangreiche Projekte, in der eine Vielzahl von rechtlichen Disziplinen gefragt ist. Steuerthemen sind hier von zentraler Bedeutung. Häufig ist die Umstrukturierung bereits steuerlich motiviert, z. B. mit dem Ziel der Senkung der Konzernsteuerquote. Bei aus sonstigen Gründen vorzunehmenden Umstrukturierungen ist zu gewährleisten, dass zum einen die Umstrukturierung selbst möglichst steuerneutral bleibt und zum anderen die Zielstruktur steuerlich effizient ist. LKC unterstützt die Mandanten in effizienten Teams bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen wie Ausgliederungen, Auf- oder Abspaltungen und Verschmelzungen.

Vereine / Wirtschaftsverbände

Bei den meist als Vereine auftretenden Wirtschaftsverbänden stellen sich steuerlich, wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvolle, oft sehr spezielle Fragen. LKC verfügt hier aufgrund langjähriger Mandatsbeziehungen über die erforderliche Expertise. Neben Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen befassen wir uns regelmäßig mit wichtigen Themen wie Satzungs- und Beitragsordnungsfragen, steueroptimale Strukturierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Besteuerungs- und Haftungsfragen der Verbandsorgane oder der immer komplexeren Umsatzsteueroptimierungen unter nationalen und EU-Regelungsgesichtspunkten.