Steuerberatung

In der Steuerberatung bieten wir unseren Mandanten einen Full-Service an. Wir verwalten die Zahlen unserer Mandanten nicht nur, wir betrachten und interpretieren sie und bearbeiten dann gesamtheitlich alle wirtschaftlichen und steuerrelevanten Aspekte.

Sie wünschen Beratung in all Ihren steuerlichen Belangen?

Kontaktieren Sie LKC in Ihrer Umgebung

Unsere Leistungen in der Steuerberatung

Beratungen in landwirtschaftlichen Fragen der Unternehmensnachfolge und Übergabe

Landwirtschaftliche Betriebe haben spezielle Beratungsbedürfnisse, Fragestellungen und Potenziale. Eine Patentlösung für die Unternehmensnachfolge und Übergabe  gibt es in diesem Thema allerdings nicht, da jede Form individuelle Vor- ­und Nachteile bietet. Damit die Betriebsübergabe trotzdem reibungslos klappt, können wir unsere Mandanten aufgrund unserer umfassenden Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich zielgerichtet beraten. Wir sind berechtigt, die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. Wir haben dazu eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachgewiesen (§ 44 Abs. 1 StBerG).

Betriebsaufspaltungen

Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, das in den Steuergesetzen nicht geregelt ist, sondern durch den Bundesfinanzhof entwickelt wurde. Dabei wird ein Unternehmen für Steuerzwecke in zwei oder mehrere Betriebe aufgespalten, wobei die beteiligten Einheiten personell und wirtschaftlich aneinandergebunden bleiben. In der Praxis werden Betriebsaufspaltungen häufig nicht erkannt. Dies hat steuerrechtliche Konsequenzen, weil z.B. eine unbeabsichtigte Beendigung einer Betriebsaufspaltung regelmäßig zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. LKC prüft diesbezüglich, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt und wie die negativen steuerrechtlichen Folgen vermieden werden können.

betriebswirtschaftliche Beratung

Der Vorteil einer ergänzenden betriebswirtschaftlichen Beratung liegt auf der Hand: Mit Rücksicht auf sämtliche steuerliche und rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen kann an einem langfristigen und dauerhaften Erfolgsmodell gearbeitet werden. Als Ihr Steuerberater haben wir Kenntnisse von allen nötigen Zusammenhängen und können Sie beinahe umfassend beraten. Die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten gehört zu unserem täglichen und selbstverständlichen Beratungsfeld. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Know-how. Daraus ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Finanzplanungen für vermögende Privatpersonen Überprüfung von Business-Planungen Überprüfung der Kredittilgungsfähigkeit Steuerplanungsrechnungen Unternehmensverkauf Verifizierung der Einhaltung von Compliance Systemen Prozessprüfungen Begleitung von Unternehmenserwerben Überprüfung der Einhaltung von Unternehmensverträgen Einrichtung von Monitoring Instrumenten

Bilanzerstellung

Der Jahresabschluss bildet das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten zu einem bestimmten Stichtag ab. Er setzt sich in Abhängigkeit der Unternehmensform aus mehreren Teilbereichen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) zusammen und stellt die wichtigsten Unternehmenszahlen wie Vermögenswerte, Eigen- und Fremdkapital, Verbindlichkeiten und Gewinn oder Verlust dar. Der Jahresabschluss ist die grundlegende Informationsquelle für Banken, Investoren, Teilhaber etc. und dient dem Fiskus als Grundlage der Besteuerung. Absolute Sorgfalt gepaart mit hochqualifizierten Mitarbeitern sind Garant der LKC Gruppe, die Erstellung des Jahresabschlusses auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, die Bilanz mit sämtlichen Nebenrechnungen unseren Mandanten verständlich und umfassend zu erläutern und Ihnen somit die für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlichen Informationen zukommen zu lassen.

Controlling

Als weiteres Leistungsspektrum unterstützt LKC seine Mandanten ebenso im Bereich des operativen und strategischen Controlling. Das beinhaltet die Einrichtung, Erstellung, Analyse und insbesondere die Interpretation von erwarteten (Soll-Werten) zu den tatsächlichen Werten (Ist-Werten). Die Intention von Controlling ist, die Unternehmensziele optimal zu erreichen und mit Hilfe von zukunftsorientierten Entscheidungsinstrumenten Verbesserungsmöglichkeiten und Potentiale schnell zu erkennen und zu heben. Unterstützend sind wir u.a. tätig bei der:
  • Einrichtung von Controlling Instrumenten als Teilbereiche des bestehenden EDV-Buchhaltungssystems;
  • Einrichtung, Datenbestückung und Auswertung externer Systeme (z.B. über Datev oder Datenbank gestützt bzw. oft mittels Excel);
  • Aufstellung von Plandaten;
  • Identifikation von Erlös- und Kostentreibern;
  • Analyse der Prozesse zur Informationsgewinnung und deren Implementierung;
  • Geschäftsfeldplanung (Portfolio-Analyse);
  • Identifikation von strategischen Lücken; oder
  • Durchführung von Potential-Analysen.
Die vorstehenden Möglichkeiten sind auch adaptierbar auf nicht unmittelbar rechnungslegungsbezogene Steuerungsdaten wie Auftragsbestand/Auftragseingang, personalbezogene Daten oder Kunden- und Lieferantendaten.

Due Diligence

Due Diligence Prüfungen erfolgen vor allem im Rahmen der Veräußerung von Unternehmen, in der Regel durch den Käufer eines Unternehmens. Hier werden zahlreiche Prüfungsbereiche unterschieden, die im Überblick wie folgt beschrieben werden können: Rechtliche Due Diligence, Finanzielle Due Diligence, Steuerrechtliche Due Diligence und Wirtschaftliche Due Diligence. Sinn und Zweck einer jeden Due Diligence ist es, die Risiken und auch die Chancen des zu prüfenden Unternehmens zu identifizieren, damit der Käufer insoweit eine Kaufentscheidung treffen kann. Dies erklärt auch den Begriff „Due Diligence Prüfung“, der bedeutet: „Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt“. LKC kann auf ein breites Spektrum von Due Diligence Prüfungen in allen Bereichen zurückblicken. Viele Transaktionen für Unternehmenskäufe wurden von LKC durch Due Diligence Prüfungen begleitet.

Familienstiftungen

Auch die Familienstiftung hat in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Die Ausrichtung der Familienstiftung ist nicht vorwiegend steuerlich motiviert. Stattdessen soll die Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung vor der Zersplitterung im Erbweg schützen. Im Vordergrund steht daher der Gedanke des Vermögenszusammenhalts, aber auch der Absicherung der Familienmitglieder, denen mindestens 50 % der Erträge der Familienstiftung zufließen müssen. Bei der Familienstiftung tritt an die Stelle von Eigentümerrechten der Familie das selbstverantwortliche Handeln der vom Stifter eingesetzten Stiftungsorgane, die – mit oder ohne Einbindung von Familienmitgliedern – über das Wohl der Stiftung entscheiden. Das Vermögen der Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre der Erbschaftsteuer, allerdings mit einem günstigeren Wertansatz als bei herkömmlicher Erbschaftbesteuerung. Nach statistischen Erhebungen ist diese Besteuerung häufig kein Nachteil, da der regelmäßige Generationensprung, der Erbschaftsteuer auslöst, im Schnitt früher als nach 30 Jahren erfolgt.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und erfasst alle Vorgänge eines Unternehmens, die sich in Geldbeträgen ausdrücken lassen:
  • Bank- und Barzahlungen
  • Verbindlichkeiten und Forderungen
  • Abschreibungen etc.
Diese Beträge werden unternehmensspezifischen Konten zeitgenau zugeordnet, so dass jeder betriebliche Vorgang genauestens dokumentiert und nachvollzogen werden kann. Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung etc.) und dient dem Unternehmer als wichtigste Informationsquelle zur finanziellen Situation des Unternehmens. Für die LKC Gruppe bildet die Finanzbuchhaltung das Rückgrat aller betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Entscheidungen. Mit dementsprechender Sorgfalt und Kompetenz erstellen wir für unsere Mandanten aller Branchen und Größen, vom Kleinstgewerbetreibenden bis hin zu großen mittelständischen Unternehmen, die Finanzbuchhaltung. Wir wissen um die Wichtigkeit, den Mandanten die buchhalterischen Auswertungen verständlich zu erläutern und so in enger Zusammenarbeit zu einem langfristigen wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens oder seiner freiberuflichen Tätigkeit beizutragen.

Finanzgerichtsverfahren

Ein Finanzrechtsstreit birgt oftmals ein hohes finanzielles Risiko. Der Erfolg in Finanzgerichtsverfahren setzt nicht nur hervorragende Kenntnisse des materiellen Steuerrechts, sondern auch aller Tücken und Chancen des Verfahrensrechts voraus. LKC vertritt Mandanten beim Rechtsstreit vor dem Finanzgericht sowie bei Nichtzulassungsbeschwerde und Revision beim Bundesfinanzhof. Dabei wird LKC nicht nur von laufenden Mandanten für die Vertretung im Finanzgerichtsverfahren beauftragt, sondern oft auch als Spezialist für die steuerrechtliche Prozessführung hinzugezogen.

Finanzplanung

Benötigt das Unternehmen Kapitalbedarf, sind dem Kreditunternehmen aussagekräftige Unterlagen insbesondere Geschäftsplan bzw. Liquiditätsplan vorzulegen. LKC hilft bei der entsprechenden Vorbereitung. Aber auch Unternehmen, die die vorgenannten Unterlagen als laufendes Controlling Instrument nutzen wollen, um insbesondere Frühwarnindikatoren für etwaige Krisen zu installieren, werden von LKC bei der Einrichtung und auf Wunsch auch bei der laufenden Analyse unterstützt. Auch Existenzgründer begleitet LKC auf ihrem Weg in die Selbständigkeit.

gemeinnützige Kapitalgesellschaften

Gemeinnützige Kapitalgesellschaften sind interessant für den Personenkreis, der eine Art „Eigentümerstellung“ an der gemeinnützigen Einrichtung haben möchte. Dadurch kann von Seiten der Gesellschafter im Rahmen der Steuergesetze erheblich Einfluss auf die Geschäftspolitik der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften genommen werden. Allerdings kann durch entsprechende Gestaltung der Satzung ein ausgeprägtes Einflussnahmerecht der Gründungsgesellschafter und gegebenenfalls für weitere von ihnen benannte Personen manifestiert werden.

gemeinnützige Vereine

Die gemeinnützigen Vereine bilden in der Bundesrepublik Deutschland das Korsett des sozialen Tuns. Grundsätzlich besteht bei ihnen kein Gebot zur Erhaltung des Vermögens wie bei der Stiftung und die Tätigkeit des gesamten Vereins ist neben den Maßgaben der Satzung bestimmt vom Votum der Mitgliederversammlung. Der Verein bietet insbesondere eine geeignete Plattform für das Zusammenwirken von mehreren (beim rechtsfähigen Verein mindestens sieben) Personen zur Umsetzung eines gemeinnützigen Zwecks. Der Verein kann selbst tätig werden oder auch als reines Förderinstrument für eine andere gemeinnützige Einrichtung oder eines gemeinnützigen Zwecks genutzt werden.

Immobiliensteuerrecht und -transaktionen

Immobilien stellen oftmals große Vermögenswerte dar, für die eine Vielzahl von steuerlichen Sonderregelungen gelten. Neben dem Ertragssteuerrecht spielen dabei auch das Bewertungsrecht und das Erbschaftsteuerrecht eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen ist auch die Vermeidung bzw. Reduzierung der Grunderwerbsteuer ein wichtiges Ziel. LKC verfügt über Spezialisten mit hervorragenden Kenntnissen und langjähriger Erfahrung in diesem anspruchsvollen Steuerrechtsgebiet. Weiterhin berät LKC geschlossene Immobilienfonds in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.

Internationales Steuerrecht

Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung nehmen grenzüberschreitende Steuersachverhalte und damit die Beratung im Internationalen Steuerrecht einen immer größeren Raum ein. Neben hervorragenden Kenntnissen des Außensteuerrechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen ist dabei in zunehmendem Maße auch die Beherrschung der europarechtlichen Rechtsquellen, insbesondere EuGH-Entscheidungen, erforderlich. LKC berät seit langem in der gesamten Bandbreite von grenzüberschreitenden Umwandlungen, der Begründung bzw. Vermeidung von Betriebsstätten und der Verrechnungspreise bis hin zum Wegzug natürlicher Personen ins Ausland.

Kommunalberatung

Der Unternehmensbereich Kommunalberatung präsentiert sich als erfahrener und kompetenter Partner für öffentliche Einrichtungen und private Investoren. Schwerpunkt bildet die Beratung kommunaler Gebietskörperschaften in Angelegenheiten des öffentlichen Wirtschafts-, Energie- und Steuerrechts. Wir unterstützen Kommunen in allen Fragen der Organisation, Investition und Finanzierung öffentlicher Infrastruktur. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung effizienterer rechtlicher sowie steuerlicher Strukturen, die Herausforderungen und Chancen im Rahmen der Energiewende sowie die Möglichkeiten der Übernahme von Strom-, Gas-, Wärme- und Glasfasernetzen. Allgemein stehen öffentliche Betriebe unterschiedlichster Branchen und Rechtsformen ebenso im Vordergrund wie kommunale Stiftungen, andere gemeinnützige Einrichtungen und von Kommunen treuhänderisch verwaltete Stiftungen. Die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus der LKC-Gruppe ermöglicht eine umfassende und dauerhafte Beratung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unserer Mandanten. Als weiteres Spezialgebiet bieten wir die rechtliche und taktische Unterstützung von Kommunen bei der Ansiedlung und Erweiterung von Privatunternehmen an. Korrespondierend hierzu sind wir als ausgewiesene Kenner der Kommunalpolitik auch für private Investoren tätig, die beispielsweise Betriebsverlagerungen oder –Erweiterungen durchführen möchten. Hierzu gehören gerade auch unterschiedlichste Anlagen zum Abbau von Bodenschätzen. Beispielhaft seien hier einige unserer Tätigkeitsgebiete genannt:
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Bergrecht
  • Bodenschätze
  • Breitbandausbau (Glasfaser)
  • Buchhaltung und Bilanzerstellung
  • Bürgerbeteiligung (e.G., GmbH & Co. KG, Anleihen)
  • Controlling
  • Dienst- und Arbeitsrecht
  • Energierecht
  • EU-Beihilferecht
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Finanzierung kommunaler Infrastruktur
  • Fördermittel
  • Freizeit- und Tourismuseinrichtungen
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Geothermie
  • Gesellschafts- und Handelsrecht
  • Investitionsrechnung
  • IT-Risk-Management
  • Jahresabschlussprüfungen
  • Kommunales Beitrags- und Gebührenrecht
  • Kommunale Unternehmen
  • Kommunales Haushalts- und Stiftungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Konzessionsverträge (Strom, Gas, Wärme)
  • Kredit- und Kapitalmarktrecht
  • Notifizierungsverfahren (EU-Kommission)
  • Öffentliches Bau- und Erschliessungsrecht
  • Persönliche Steuerberatung
  • Photovoltaikanlag
  •  Sonderprüfungen für den Aufsichts- / Verwaltungsrat
  • Steuererklärungen
  • Unternehmensumwandlungen
  • Vereine
  • Vergaberecht
  • Windkraftanlagen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen

landwirtschaftliche Buchstelle

Die aufgeführten Partner sind berechtigt, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. Sie haben eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachgewiesen (§ 44 Abs. 1 StBerG). Die „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine amtlich verliehene Bezeichnung, die gem. § 161 StBerG geschützt ist und nur in Verbindung mit Berufsbezeichnung geführt werden darf. Wir sind dadurch berechtigt, sogenannte BMELV-Abschlüsse zu erstellen. Gerade in Gebieten, die durch eine starke landwirtschaftliche Struktur geprägt sind, betreuen wir in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Lohnabrechnung

Durch die ständigen Änderungen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung ein sehr komplexes Thema geworden. Damit Sie und auch Ihre Mitarbeiter zufrieden sind, bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung an. “Nutzen Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung als Motivationsinstrument für Ihre Mitarbeiter.” Dies reicht von der Bereitstellung der Lohnprogramme in Ihren Betrieb über die gemeinsame Zusammenarbeit bei der monatlichen Abrechnung bis hin zur intensiven Betreuung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir möchten erreichen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zufrieden sind. Deshalb können Sie auf unsere kompetenten, stets weitergebildeten Fachmitarbeiter setzen, die Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen, damit Sie sich anderen Unternehmensaufgaben intensiver widmen können. Egal ob Sie 1, 50, 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen: Wir helfen Ihnen dabei, dass die Lohnabrechnung korrekt und pünktlich erstellt wird. Zusätzlich berücksichtigen wir die zeitlichen Besonderheiten in Ihrem Betrieb. Bei besonderen Themen können Sie sich auf uns als kompetenten Partner verlassen:
  • Lohnabrechnung für das Bauhauptgewerbe
  • Abrechnung von Saison- und Transferkurzarbeitergeld
  • Berechnung von Urlaubsansprüchen
  • Beurteilung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
Außerdem bieten wir Ihnen die Beratung in weiteren Themen an, wie z. B.:
  • “Netto-Lohn-Optimierung” Wir beraten Sie gerne umfassend, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigten Vorteile Sie Ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können.
  • Anfertigung von Arbeitsverträgen Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vergütungsmodellen haben, sowie bei den eher unangenehmen Themen Abmahnung und Kündigung, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
  • Prüfung Ihrer erstellten Lohnabrechnung Auf Wunsch überprüfen wir die von Ihnen erstellte Lohnbuchführung, damit wir rechtzeitig in Sachverhalte eingreifen können.
  • Personalkostenplanung Gerne können wir Ihnen monatliche oder jährliche individuelle Listen und Aufstellungen mit Ihren Angaben erstellen, z. B. für Ihre Planung.
Wie viel Sie dafür konkret investieren wollen, richtet sich nach der Größe und der Komplexität Ihres Unternehmens – in jedem Fall sind wir in der Lage, Ihnen ein hoch attraktives Paket zu schnüren. Bitte sprechen sie uns an, damit wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.

Nachfolge- und Nachlassregelung

Was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Tode geschieht lässt die Wenigsten kalt. Dennoch ein Thema dem sich die Meisten ungern nähern. Grund genug sich hierüber rechtzeitig Gedanken zu machen und sich fachkundig über die mögliche Gestaltungen beraten zu lassen. Der Spielraum reicht von der Übertragung zu Lebzeiten, über die Testamentsgestaltung, Erbverträge, Familiengesellschaft bis hin zu Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen. Aber auch wenn nicht rechtzeitig geregelt wurde ist die Verteilung des Nachlasses zur Zufriedenheit der Erben und vor allem im Sinne des Erblassers eine wichtige Aufgabe, bei der die Mitarbeiter von LKC auf Grund vielfacher Erfahrungen fachkundig und tatkräftig unterstützen können.

öffentliche Hand

Bei der Beratung von Kommunen kommt es auf das Zusammenspiel von Ertragssteuerecht, Umsatzsteuerrecht, EU-Beihilferecht, Vergaberecht und vielen weiteren Vorschriften an, die meist nicht einfach unter einen Hut zu bringen sind. Unser Team Kommunalberatung ergänzt sich in all diesen Bereichen, um für Ihre Kommune die ideale Gestaltung zu finden. Ein besonderes Anliegen ist uns auch die Akzeptanz von neuen Gestaltungen durch den Bürger. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung/praktischen Arbeit. Haushaltsstellen, Kassenreste und Unbundling sind für uns keine Fremdwörter. Wir wissen, wie aus einer Kameralistik ein Jahresabschluss entwickelt werden kann. Ebenso haben wir Erfahrung mit vielen gängigen Buchhaltungsprogrammen und sind in der Lage an Ihrem System vor Ort einen Jahresabschluss weitgehend selbständig zu erstellen bzw. zu prüfen.

Organhaftung/Managerhaftung

Die Thematik der Organhaftung ist aktueller denn je. Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Handeln in ihrer Eigenschaft als Manager begegnen Geschäftsführer und Vorstände bei ihrer Tätigkeit erheblichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken. Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Aufsichtsräte) sind gegenüber den von ihnen vertretenen Gesellschaften persönlich zum Schadensersatz für fehlerhaftes Handeln verpflichtet. Die Beantwortung der Frage, welches Handeln eines Geschäftsführers oder Vorstands nun fehlerhaft war und zu einer persönlichen Haftung führt, ist in oft sehr komplex und erfordert eine genaue Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Organhaftung. Daneben tritt eine mögliche Haftung unmittelbar gegenüber Dritten wie Insolvenzverwaltern, Anlegern und Investoren sowie Gläubigern der Gesellschaft einschließlich der Finanzbehörden. Eine persönliche Geschäftsführerhaftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuerverbindlichkeiten, steht hier oftmals im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen wie Betrug, Untreue und Insolvenzdelikten, so dass bei der Verteidigung gegen solche Haftungsansprüche stets eine abgestimmte Verteidigung gegen zivilrechtliche Haftungsansprüche und strafrechtliche Vorwürfe erfolgen muss. Wir vertreten und beraten sowohl Geschäftsführer und Vorstände als auch Unternehmen bei folgenden Themen:
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen
  • Abwehr von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung und Organhaftung
  • Gestaltung von Geschäftsführer- und Gesellschaftsverträgen mit dem Ziel der Haftungsreduzierung

persönliche Steuerberatung

Das deutsche Steuerrecht bietet in seiner Komplexität und schweren Überschaubarkeit viele Ansatzpunkte um für den einzelnen Steuerpflichtigen maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Durch die persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten bietet LKC keine Steuerberatung „von der Stange“. Wir entwickeln nach Analyse der Umstände, der Historie, der Ziele, der Persönlichkeit und nicht zuletzt der Risikobereitschaft des Steuerpflichtigen passgenaue Vorschläge für steuerliche Gestaltungen und begleiten unsere Mandanten auch bei Realisierung und ggfs. Durchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung. Immer steht der Mandant und das Optimum aller ihn betreffenden Aspekte hierbei im Vordergrund. … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

Sozialversicherungsbeitragsrecht

Das Sozialversicherungsbeitragsrecht regelt, wer verpflichtet ist, Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen und wie hoch die Beiträge und etwaigen Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc. sind. Für Arbeitnehmer werden Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber in Form des Gesamtsozialversicherungsbeitrages abgeführt; hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge im Rahmen des Umlageverfahrens sowie Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung. Manchmal ist aber unklar, ob tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder welche Sachverhalte welche Beitragspflichten auslösen. Betreffend Selbständige gibt es verschiedene Sozialversicherungsbeitragspflichten (wie z.B. die Rentenversicherungsbeitragspflicht für selbständige Lehrer, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragspflicht). Wir helfen Ihnen, sich in diesem „Dschungel“ zurechtzufinden und begleiten Sie bei Auseinandersetzungen mit den zuständigen Stellen. Das umfasst die Beratung im Vorfeld, die Führung von sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund oder den Einzugsstellen, die Begleitung bei Betriebsprüfungen, die Führung von Widerspruchsverfahren bzw. sozialgerichtlicher Prozesse; aber natürlich auch – ggf. zusammen mit den im Strafrecht besonders erfahrenen Kollegen – die Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).

Steuererklärung

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen sind unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Doch auch ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung – beispielsweise wenn lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen – kann es ratsam sein, eine Steuererklärung abzugeben, um eine Steuererstattung zu erlangen. Bei der Erstellung von Steuererklärungen verstehen wir unsere Aufgabe nicht lediglich in der bloßen Abarbeitung der uns von unseren Mandanten übergebenen Belege, sondern wir versuchen auch hier bei der Bearbeitung Steueroptimierungspotential aufzudecken und durch Hinweise für die Zukunft die Steuerlast zu senken. So erstellen wir beispielsweise: Einkommensteuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Gewerbesteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

steuerliche Beratung

Beispiele unserer steuerlichen Beratung sind: Umstrukturierungen und Umwandlungen internationales Steuerrecht Betreuung von „nonprofit“ und „not for profit“ Unternehmen Unternehmenssteuerrecht Kapitalanlagen

steuerliche und wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.

Steuerrecht

Die Komplexität des Steuerrechts hat in den letzten Jahren nie ab-, sondern stets zugenommen. Dies stellt den steuerlichen Berater vor immer größer werdende Herausforderungen. Ein Berater allein wird heutzutage nie allen Ansprüchen in allen steuerlichen Rechtsgebieten gerecht werden können. Daher bietet LKC für alle steuerlichen Bereiche den richtigen Ansprechpartner. Ob es sich um Fragen zu Kindern im Steuerrecht, der betrieblichen PKW-Nutzung oder um Fälle des internationalen Steuerrechts handelt: LKC ist stets der richtige Ansprechpartner. Dabei nimmt der für einen Mandanten zuständige Partner diesen an die Hand und setzt gezielt speziell ausgebildete Mitarbeiter ein. So können wir unseren Mandanten auch die bestmögliche Versorgung zu fairen Preisen bieten, denn: ein in seinem Gebiet erfahrener Steuerberater bietet auch eine größere Effizienz. Neben alltäglichen und weniger alltäglichen Fragestellungen zu
  • Einkommensteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
helfen wir auch im Bereich
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
  • Außensteuerrecht
und allem anderen, wozu der Gesetzgeber bereits Steuergesetze erlassen hat.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen und Strafen wegen Verstößen gegen Steuergesetze vorsehen und stellt eine Verknüpfung zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht dar. Hieraus ergibt sich ein sensible Situation: Denn der Steuerpflichtige sieht sich zwei Fronten ausgesetzt: Zum einen der Finanzverwaltung, deren Interesse der Erhalt weiterer Steuerzahlungen ist. Und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden, die für den Erlass der Sanktionen zuständig sind. Zu den Strafverfolgungsbehörden zählen in dem Steuerstrafverfahren nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern spezielle Abeilungen der Finanzverwaltung: die Steuerfahndungsstellen und die Bußgeld- und Strafsachenstellen. In den vergangenen Jahren erfuhr das Steuerstrafrecht sowohl durch die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch durch die Gesetzgebung eine deutliche Verschärfung. Unsere Tätigkeiten für Sie umfassen für Sie eine vollumfängliche Beratung sowohl gegenüber der Finanzverwaltung als auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden als auch den Gerichten wie folgt: 1. Steuerstrafrechtliche Präventionsberatung Steuerstrafverfahren und deren unerwünschte Konsequenzen können durch eine Risikoanalyse vermieden werden. Unsere Präventionsberatung umfasst insbesondere:
  • Risikomanagement vor und während steuerlicher Außenprüfungen
  • Selbstanzeigeberatung
  • Mandantenbetreuung auch im deutschsprachigen Ausland
2. Schutz und Beistand bei Fahndungsmaßnahmen Der Verlauf und Ausgang eines Steuerstrafverfahrens werden maßgeblich durch die Fahndungseingriffe geprägt. Unsere aktive Mandantenbetreuung beinhaltet daher den umfassenden Schutz und Beistand bei
  • Durchsuchungen bei Betroffenen und Dritten
  • Beschlagnahmemaßnahmen
  • Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen
  • erlassenen Haftbefehlen
3. Verhandlungen mit Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung Durch Verhandlungen mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung kann das Steuerstrafverfahren bereits frühzeitig entschieden werden. Ziele dieser Verhandlungen sind:
  • vorzeitige Verfahrenseinstellung
  • Vermeidung einer belastenden Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
  • positive Indizwirkung für Sachverhalte im Besteuerungsverfahren
4. Bundesweite Strafverteidigung durch
  • Interessenwahrnehmung der Betroffenen bei Staatsanwaltschaften
  • Prozessvertretung vor Strafgerichten
5. Betreuung in Steuerkonflikten resultierend aus Steuerstrafverfahren
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren
  • Interessenwahrnehmung in vorläufigen Rechtsschutzverfahren, z. B. Aussetzung der Vollziehung bzw. der Vollstreckung
  • Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Stiftungen

Im den letzten Jahren ist die Zahl vor allem gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland stetig gestiegen. Immer mehr vermögende Menschen, die einen altruistischen Zweck verfolgen und fördern wollen, aber auch Zusammenschlüsse engagierter Bürger haben sich für eine gemeinnützige Stiftung entschieden. Mit der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung und deren Ausstattung mit Vermögen kann eine Vielzahl gemeinnütziger Zwecke ganz nach dem eigenen Belieben langfristig und nachhaltig gefördert werden. Aber nicht nur die Unterstützung der Allgemeinheit kann Grund für eine Stiftungserrichtung sein. Große Bedeutung kommt der Rechtsform Stiftung auch bei der Regelung der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge zu. Gerade die Errichtung von Familienstiftungen, die allein dem Zweck der Unterstützung der eigenen Familie aus den Erträgen des Stiftungsvermögens dienen, kann eine interessante Möglichkeit bieten, komplexe Vermögen zusammenzuhalten und über Generationen hinweg im Interesse der eigenen Familie zu erhalten.

Unternehmenskäufe/-verkäufe

LKC begleitet Sie als kompetenter Transaktionspartner seit Jahren erfolgreich bei Unternehmenskäufen sowie Unternehmensverkäufen. Unsere besondere Stärke liegt dabei im interdisziplinären Ansatz der meist mehrfach qualifizierten Transaktionsberater, die ihr Know-how in integrierte Komplettlösungen einbringen, damit ein Kauf- bzw. Verkaufsprozess unter wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten erfolgreich zum Abschluss geführt werden kann. Insbesondere bei mittelständischen Transaktionen übernimmt LKC dabei oftmals den "leading part“ um die Kompetenz der bisher involvierten Berater zentral zu bündeln. LKC Transaktionsberater verfügen über eine in vielen Berufsjahren erworbene Expertise bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen, sei es von Einzel- oder mittelständischen Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften. In den vergangenen Jahren hat LKC mehr als 250 Transaktionen erfolgreich begleitet. Hierbei ist uns die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartnern ein zentrales Anliegen, um für unsere Auftraggeber im Rahmen von Unternehmensverkauf, -übernahme, -nachfolge, oder einer Unternehmensbeteiligung die geeigneten Partner zu identifizieren und das beste Konzept einschließlich sämtlicher erforderlicher vertraglicher Regelungen zu entwerfen. Unser Leistungsspektrum beginnt bei der Analyse Ihres zu veräußernden Unternehmens, der Kaufpreisfindung und der Findung sowie der Auswahl geeigneter Erwerber (strategischer vs. Finanzinvestor). Bei Suche nach Kauf-/Verkaufsinteressenten arbeiten wir mit der LKC Transaction GmbH zusammen, die hierzu eine umfassende EDV-Datenbank unterhält. Neben den klassischen Beratungsfeldern sind wir gerne auch bei Bankengesprächen behilflich und können für die Vorbereitung/Begleitung von Finanzierungsgesprächen auf zahlreiche Kontakte im Banken-/Investmentbereich zurückgreifen. Die Tätigkeitsgebiete umfassen die Betreuung von:
  • Unternehmensverkauf
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensbeteiligung
  • Management Buy Out Transaktionen (MBO)
  • Nachfolgeregelung
Unser Leistungsspektrum bezieht sich dabei auf alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Unternehmenstransaktion wie z.B.:
  • Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung
  • Optimierung der Veräußerbarkeit eines Unternehmens im Vorfeld einer Transaktion
  • Entwurf einer Unternehmensdarstellung / eines Verkaufsprospektes
  • Auswahl strategischer Anleger oder von Finanzinvestoren
  • Betreuung des gesamten Transaktionsprozesses
  • Entwurf von Absichts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (Letter of Intent)
  • Überprüfung / Erstellung der Deal-Struktur (Asset vs. Share Deal) einschließlich steuerlicher Konzepte der Erwerber / Veräußerer
  • Durchführung von Due Diligence Prüfungen für Unternehmenskäufer
  • Begleitung bei der zu erstellenden Unternehmensdokumentation für Due Diligence Prüfungen bei Unternehmensverkäufern
  • Beratung u.a. zu Garantien und Freistellungen, Haftungsfragen und weiteren Themen der konkreten Vertragserstellung#
  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen
  • Betreuung des Signing und Closing Prozesses
  • Post Merger Integration

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist eines der zentralen Themen eines jeden Unternehmers. Die Übertragung und erfolgreiche Überleitung des Unternehmens auf den gewünschten Nachfolger, ist für jeden Unternehmer zur erfolgreichen Fortführung seines Unternehmens und nicht zuletzt auch aus Gründen der Altersvorsorge essentiell und eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Sowohl die Planung als auch die Durchführung und Nachschau einer Unternehmensübergabe an die nächste Generation, aber auch an externe Dritte oder im Rahmen von Stiftungslösungen zählen zu den Spezialgebieten von LKC. Wir begleiten Sie dabei rechtlich, steuerlich aber auch moderierend bei der Umsetzung möglicherweise schwieriger Entscheidungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens aber auch ihre persönliche Situation und die Ihrer Familie langfristig zu sichern

Unternehmensumstrukturierungen (Umwandlungen-Verschmelzungen-Formwechsel etc.)

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen handelt es sich meist um umfangreiche Projekte, in der eine Vielzahl von rechtlichen Disziplinen gefragt ist. Steuerthemen sind hier von zentraler Bedeutung. Häufig ist die Umstrukturierung bereits steuerlich motiviert, z. B. mit dem Ziel der Senkung der Konzernsteuerquote. Bei aus sonstigen Gründen vorzunehmenden Umstrukturierungen ist zu gewährleisten, dass zum einen die Umstrukturierung selbst möglichst steuerneutral bleibt und zum anderen die Zielstruktur steuerlich effizient ist. LKC unterstützt die Mandanten in effizienten Teams bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen wie Ausgliederungen, Auf- oder Abspaltungen und Verschmelzungen.

Vereine / Wirtschaftsverbände

Bei den meist als Vereine auftretenden Wirtschaftsverbänden stellen sich steuerlich, wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvolle, oft sehr spezielle Fragen. LKC verfügt hier aufgrund langjähriger Mandatsbeziehungen über die erforderliche Expertise. Neben Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen befassen wir uns regelmäßig mit wichtigen Themen wie Satzungs- und Beitragsordnungsfragen, steueroptimale Strukturierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Besteuerungs- und Haftungsfragen der Verbandsorgane oder der immer komplexeren Umsatzsteueroptimierungen unter nationalen und EU-Regelungsgesichtspunkten.

Zollrecht und Zollstrafrecht

Zollrecht ist Steuerrecht und Zollstrafrecht ist Steuerstrafrecht. Daher erstreckt sich unsere Beratung auch auf das Zoll- und Zollstrafverfahren, bei denen wir zum einen Mittelständische Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter und zum anderen auch Privatpersonen (z.B. Konflikte im Reiseverkehr, Mitnahme von Reisemitbringseln in ungerechtfertigter Höhe) außergerichtlich und gerichtlich betreuen und vertreten. Unsere Tätigkeiten umfassen sämtliche Verhandlungsebenen mit den Zollbehörden (Hauptzollämter) und den Zollstrafbehörden entsprechend der Darstellung zu dem Steuerstrafrecht, vgl. dort. Das Zollrecht wird auch heute noch fälschlicherweise für nicht bedeutend eingestuft. Die Verantwortlichen sehen oft erst dann die Erforderlichkeit zum Handeln, wenn ein Zollbescheid ergangen ist, der zu hohen Nachzahlungen auf der einen Seite führt, aber oftmals auch auf der anderen Seite in einem Zollstrafverfahren mündet, in dem dann der Verantwortliche des Unternehmens selbst im Fokus steht und oftmals befürchten muss, seine Organstellung im Unternehmen aufgrund möglicher Sanktionen zu verlieren. Jede Zollanmeldung ist eine Steuererklärung, die aufgrund der Komplexität und des Formalismus im Zollrecht sehr schnell nicht richtig sein kann. Die strafrechtlichen Sanktionen in einem Zollstrafverfahren sind oft deutlich höher als in einem Steuerstrafverfahren.

Ihre Ansprechpartner für

Dr. Stephan v. Gronau

stephan.gronau@lkc.de

+49 89 2420828-0

Martina Butenschön

info@weigell.de

+49 89 2421589-0

Dr. Jasper von Hoerner

jasper.hoerner@lkc.de

+49 8022 7501-0

Christoph Obermeier

recht@lkc.de

+49 89 2324169-0

Prof. Dr. Andreas Quiring

andreas.quiring@lkc.de

+49 89 2324169-0

Thomas C. Schrank

recht@lkc.de

+49 89 2324169-0

Zurück zur Liste