Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung ist ein Teil unserer Kernkompetenzen. Hier verfügen wir über einen langjährigen Erfahrungsschatz. Grundlage unserer Tätigkeiten sind die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung. Unser Qualitätssicherungssystem ist geprüft und gemäß § 57a WPO zertifiziert.

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Unsere Leistungen in der Wirtschaftsprüfung

Abschlussprüfung (Jahres- und Konzernabschluss)

Die Bedeutung der externen Abschlussprüfung hat für die Leitungsorgane von Unternehmen, für deren Aufsichtsgremien erheblich zugenommen. LKC stellt sich dieser Herausforderung. LKC bietet umfassende Kenntnisse aus langjähriger Erfahrung als Prüfer kleiner, mittelgroßer und auch großer Gesellschaften. Unser Prüfungsansatz ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern alle für den Jahresabschluss relevanten Geschäftsprozesse in die Prüfung einbezieht. Mit unserem Prüfungsansatz und einer ausführlichen Berichterstattung leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Gesetzliche Abschlussprüfungen bieten wir an für:
  • Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtsformen
  • Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtformen
  • Rechnungslegung HGB, IFRS oder GAAP
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem HGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen (ohne Sonderprüfungen), die durch unsere Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Exemplarisch seien hier genannt:
  • Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
  • Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
  • Prüfung für das "Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)

betriebswirtschaftliche Beratung

Der Vorteil einer ergänzenden betriebswirtschaftlichen Beratung liegt auf der Hand: Mit Rücksicht auf sämtliche steuerliche und rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen kann an einem langfristigen und dauerhaften Erfolgsmodell gearbeitet werden. Als Ihr Steuerberater haben wir Kenntnisse von allen nötigen Zusammenhängen und können Sie beinahe umfassend beraten. Die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten gehört zu unserem täglichen und selbstverständlichen Beratungsfeld. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Know-how. Daraus ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Finanzplanungen für vermögende Privatpersonen Überprüfung von Business-Planungen Überprüfung der Kredittilgungsfähigkeit Steuerplanungsrechnungen Unternehmensverkauf Verifizierung der Einhaltung von Compliance Systemen Prozessprüfungen Begleitung von Unternehmenserwerben Überprüfung der Einhaltung von Unternehmensverträgen Einrichtung von Monitoring Instrumenten

Bilanzerstellung

Der Jahresabschluss bildet das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten zu einem bestimmten Stichtag ab. Er setzt sich in Abhängigkeit der Unternehmensform aus mehreren Teilbereichen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) zusammen und stellt die wichtigsten Unternehmenszahlen wie Vermögenswerte, Eigen- und Fremdkapital, Verbindlichkeiten und Gewinn oder Verlust dar. Der Jahresabschluss ist die grundlegende Informationsquelle für Banken, Investoren, Teilhaber etc. und dient dem Fiskus als Grundlage der Besteuerung. Absolute Sorgfalt gepaart mit hochqualifizierten Mitarbeitern sind Garant der LKC Gruppe, die Erstellung des Jahresabschlusses auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, die Bilanz mit sämtlichen Nebenrechnungen unseren Mandanten verständlich und umfassend zu erläutern und Ihnen somit die für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlichen Informationen zukommen zu lassen.

Börseneinführung

Eine Börseneinführung (auch IPO oder Initial Public Offering genannt) ist das erstmalige Angebot von Aktien einer Aktiengesellschaft auf dem organisierten Kapitalmarkt. Ein Börsengang dient u.a. der Stärkung der Eigenkapitalbasis eines Unternehmens. Das Gegenteil einer Börseneinführung ist das Delisting oder Going Private. Für eine Börseneinführung sind diverse, zeitaufwendige Schritte notwendig, z.B. die Prüfung, ob das Unternehmen börsenreif ist. Dies ist in der Regel mit einer Unternehmensbewertung verbunden. Zudem ist auch eine Darstellung des Unternehmens im Rahmen eines Börsenprospektes erforderlich, in dem u.a. die rechtlichen und wirtschaftlichen Daten nach deren sorgfältiger Prüfung enthalten sind. LKC kann hierzu umfangreiche Tätigkeiten basierend auf der langjährigen Erfahrung in diesen Bereichen erbringen. Denkbar sind auch indirekte Börsengänge, die weniger aufwandsintensiv sind.

Controlling

Als weiteres Leistungsspektrum unterstützt LKC seine Mandanten ebenso im Bereich des operativen und strategischen Controlling. Das beinhaltet die Einrichtung, Erstellung, Analyse und insbesondere die Interpretation von erwarteten (Soll-Werten) zu den tatsächlichen Werten (Ist-Werten). Die Intention von Controlling ist, die Unternehmensziele optimal zu erreichen und mit Hilfe von zukunftsorientierten Entscheidungsinstrumenten Verbesserungsmöglichkeiten und Potentiale schnell zu erkennen und zu heben. Unterstützend sind wir u.a. tätig bei der:
  • Einrichtung von Controlling Instrumenten als Teilbereiche des bestehenden EDV-Buchhaltungssystems;
  • Einrichtung, Datenbestückung und Auswertung externer Systeme (z.B. über Datev oder Datenbank gestützt bzw. oft mittels Excel);
  • Aufstellung von Plandaten;
  • Identifikation von Erlös- und Kostentreibern;
  • Analyse der Prozesse zur Informationsgewinnung und deren Implementierung;
  • Geschäftsfeldplanung (Portfolio-Analyse);
  • Identifikation von strategischen Lücken; oder
  • Durchführung von Potential-Analysen.
Die vorstehenden Möglichkeiten sind auch adaptierbar auf nicht unmittelbar rechnungslegungsbezogene Steuerungsdaten wie Auftragsbestand/Auftragseingang, personalbezogene Daten oder Kunden- und Lieferantendaten.

Due Diligence

Due Diligence Prüfungen erfolgen vor allem im Rahmen der Veräußerung von Unternehmen, in der Regel durch den Käufer eines Unternehmens. Hier werden zahlreiche Prüfungsbereiche unterschieden, die im Überblick wie folgt beschrieben werden können: Rechtliche Due Diligence, Finanzielle Due Diligence, Steuerrechtliche Due Diligence und Wirtschaftliche Due Diligence. Sinn und Zweck einer jeden Due Diligence ist es, die Risiken und auch die Chancen des zu prüfenden Unternehmens zu identifizieren, damit der Käufer insoweit eine Kaufentscheidung treffen kann. Dies erklärt auch den Begriff „Due Diligence Prüfung“, der bedeutet: „Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt“. LKC kann auf ein breites Spektrum von Due Diligence Prüfungen in allen Bereichen zurückblicken. Viele Transaktionen für Unternehmenskäufe wurden von LKC durch Due Diligence Prüfungen begleitet.

Durchführung von Qualitätskontrollen nach §57a Abs.3 WPO

Die Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüfer betreibt ein System der Qualitätskontrolle. Es soll sicherstellen, dass die Qualitätssicherungssysteme der Wirtschaftsprüfer einer regelmäßigen, präventiven Kontrolle unterliegen.   Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften müssen, sofern sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ihre Praxis mindestens alle sechs Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen. Soweit gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden, muss die Praxis spätestens drei Jahre nach Beginn der ersten Abschlussprüfung eine Qualitätskontrolle durchführen lassen. Die Eintragung der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer und eine Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO durch die Wirtschaftsprüferkammer sind Voraussetzung für die Möglichkeit zur Durchführung von Qualitätskontrollen gemäß § 57a WPO.   Partner von LKC sind als gesetzliche Abschlussprüfer eingetragen bzw. als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert und erfüllen damit die Voraussetzungen zur Durchführung von externen Qualitätskontrollen (Peer Reviews) gem. § 57a WPO bei Berufskollegen. In den vergangenen Jahren konnten zahlreiche Prüfungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Finanzierungsberatung

LKC begleitet und berät Privatpersonen und Unternehmen bei Finanzierungen durch Kreditinstitute bzw. bei dem Abschluss von Leasingverträgen. Ziel ist, die Finanzierung, für das im Mittelpunkt stehende Vorhaben (z.B. Investitionen oder Verstärkung der Betriebsmittel) betriebswirtschaftlich und auch steuerrechtlich optimal zu gestalten. LKC unterstützt den Mandanten bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und steht bei Verhandlungen bis zum endgültigen Abschluss zur Seite.  

Finanzplanung

Benötigt das Unternehmen Kapitalbedarf, sind dem Kreditunternehmen aussagekräftige Unterlagen insbesondere Geschäftsplan bzw. Liquiditätsplan vorzulegen. LKC hilft bei der entsprechenden Vorbereitung. Aber auch Unternehmen, die die vorgenannten Unterlagen als laufendes Controlling Instrument nutzen wollen, um insbesondere Frühwarnindikatoren für etwaige Krisen zu installieren, werden von LKC bei der Einrichtung und auf Wunsch auch bei der laufenden Analyse unterstützt. Auch Existenzgründer begleitet LKC auf ihrem Weg in die Selbständigkeit.

Forderungsmanagement

Professionelles Forderungsmanagement beginnt nicht erst bei der Zwangsvollstreckung mit ihren oft unbefriedigenden Ergebnissen. Unser Ansatz zur Steigerung Ihrer Liquidität beginnt deutlich früher, nämlich bereits bei der Auswahl und Bewertung Ihrer Kundenkontakte, bei der Analyse Ihrer Positionierung im Markt, der Gestaltung der Verträge, der Abwicklung einzelner Aufträge, der Analyse des Mahnwesens und der nachvertraglichen Situation. Falls nötig, sorgen wir für die Titulierung Ihrer Forderungen und anschließend für die Beitreibung. Warum Forderungen an Dritte verkaufen oder abschreiben, wenn sich durch professionelles Forderungsmanagement in Ihrem Unternehmen ein besseres Ergebnis mit einer optimierten, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung erzielen lässt?

IT-Prüfungen

Aus Sicht der Abschlussprüfungen sind bei allen Unternehmen, bei denen relevante bzw. „komplexe“ IT- Systeme für das Rechnungswesen bzw. die rechnungswesenrelevanten Geschäftsprozesse eingesetzt werden, gemäß den IDW – Prüfungsstandards, IT- Prüfungen durchzuführen. Diese IT – Prüfungen dienen auch dazu, eine qualifizierte Beurteilung dieses Risikoumfeldes für die eigene Prüfungsstrategie vorzunehmen um einerseits die erkannten IT – Risiken bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu berücksichtigen und andererseits dem Unternehmen einen neutralen Status zur IT- Sicherheit vermitteln zu können. Aus unserer bisherigen langjährigen Prüfungspraxis haben sich diverse IT- Risiken erkennen und strukturieren lassen, die in vergleichbarer Art und Weise in vielen Unternehmen auftreten. Die nachfolgenden Beispiele sind ein repräsentativer Querschnitt von häufig auftretenden IT- Risiken:
  • Unsachgemäße Zugriffsberechtigungen auf Daten können zu Bearbeitungsfehlern führen und Manipulationen ermöglichen.
  • Fehlende systematische Kontrollen der Datenverarbeitung bzw. der dadurch entstehenden Ergebnisse können zu unerkannten Fehlern und Unregelmäßigkeiten führen.
  • Nicht ausreichende Vorsorgemaßnahmen für einen ungeplanten Ausfall von IT- Systemen können eine erhebliche Beeinträchtigung des Geschäftsablaufes und damit verbundene Kosten bzw. Umsatzausfälle bewirken.
  • Die Implementierung von nicht ausreichend evaluierten und im Vorfeld getesteten IT- Systemen kann zur Folge haben, dass der Geschäftsablauf beeinträchtigt wird und signifikante Folgekosten entstehen.
  • Unvollständige bzw. fehlende Dokumentationen zu wesentlichen IT- unterstützten Geschäftsprozessen können zur Unsicherheit bei der Geschäftsabwicklung führen und die Abhängigkeit von einzelnen Personen in den Unternehmen, sowie die damit verbundene Erpressbarkeit bzw. Know How – Verluste erhöhen.
Durch unsere IT – Prüfungen werden wir vorhandene IT- Risiken frühzeitig identifizieren und dabei unterstützen, mögliche dadurch bedingte negative Auswirkungen für die Unternehmen zu reduzieren.

Jahresabschlussprüfungen

Die Bedeutung der externen Abschlussprüfung hat für die Leitungsorgane von Unternehmen, für deren Aufsichtsgremien erheblich zugenommen. LKC stellt sich dieser Herausforderung. LKC bietet umfassende Kenntnisse aus langjähriger Erfahrung als Prüfer kleiner, mittelgroßer und auch großer Gesellschaften. Unser Prüfungsansatz ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern alle für den Jahresabschluss relevanten Geschäftsprozesse in die Prüfung einbezieht. Mit unserem Prüfungsansatz und einer ausführlichen Berichterstattung leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Gesetzliche Abschlussprüfungen bieten wir an für:
  • Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtsformen
  • Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtformen
  • Rechnungslegung HGB, IFRS oder GAAP
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem HGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen (ohne Sonderprüfungen), die durch unsere Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Exemplarisch seien hier genannt:
  • Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
  • Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
  • Prüfung für das „Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)

Kommunal- und Energiewirtschaft

LKC betreut in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht Gemeinde- und Stadtwerke aus einer Hand. Insbesondere im Rahmen der Energiewende ergeben sich eine Vielzahl an Fragestellungen, wie im Rahmen millionenschwerer unternehmerischer Engagements Chancen gehoben und Risiken minimiert werden. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Rechtsformfragen sowie Finanzierungskonzepte.  

Qualitätskontrolle

Als Externe Qualitätskontrolle wird ein Verfahren im Bereich der Wirtschaftsprüfung bezeichnet, das der Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme von Wirtschaftsprüferpraxen dient. Kennzeichnend für die externe Qualitätskontrolle ist, dass sie nicht durch einen Mitarbeiter der zu prüfenden Praxis, sondern durch einen außenstehenden Dritten – also extern – durchgeführt wird. Dies ist auch das wesentliche Abgrenzungskriterium zur internen Nachschau. Partner von LKC haben die Zulassung, externe Qualitätskontrollen (Peer Reviews) gem. § 57a WPO bei Berufskollegen durchzuführen. In den vergangenen Jahren konnten zahlreiche Prüfungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Rating

Ein Rating oder Kreditrating (englisch für ‚Bewertung‘ oder ‚Einstufung‘) ist im Finanzwesen eine Einschätzung der Bonität eines Schuldners. Häufig werden die Ratings durch eigens hierauf spezialisierte Ratingagenturen in Form von Ratingcodes von A bis Dvergeben. Auch die Deutsche Bundesbank kann Ratings oder Bonitätsprüfungen vornehmen. Im Bankwesen erfolgt die Einordnung der Schuldnerqualität nach bankeigenen Kriterien („internes Rating“) oder wird von Ratingagenturen(„externes Rating“) vorgenommen. Neben großen internationalen Agenturen, die zusammen über 97 % des weltweiten Ratingmarktes abdecken, existieren inzwischen in fast allen Ländern national operierende Ratingagenturen. Daneben gibt es kleinere Ratingagenturen, die sich auf die Beurteilung der Bonität in bestimmten Geschäftsbereichen spezialisiert haben (etwa Banken, Versicherungen). LKC ist insbesondere im Bereich der Analyse von Finanz- und Bilanzzahlen im externen Rating tätig.

Risikomanagement

Integrierte IT- Anwendungssysteme (ERP) führen in vielen Fällen zu automatisierten betrieblichen Prozessketten und zugehörigen Bearbeitungsvorgängen. Daten des Rechnungswesens und aus den, dem Rechnungswesen vor gelagerten Prozessen, werden weitgehend automatisiert erzeugt. In einer solchen Umgebung sind verlässliche EDV- bzw. IT- Systeme, sowie deren sichere Anwendung wesentliche Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der systemunterstützten Geschäftsprozesse und die Sicherheit sowie Zuverlässigkeit der Daten, auch im Sinne des Vermögensschutzes. Aus diesem Grund ist es, als Bestandteil eines Risikomanagements erforderlich, die mit dem Einsatz der IT- Systeme und deren Anwendung durch die Mitarbeiter verbundenen möglichen Risiken zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen frühzeitig zu behandeln, bevor Schäden für das Unternehmen entstehen. Zu unseren Kernkompetenzen gehört, in diesem Zusammenhang, auch die neutrale Verifizierung der vorhandenen unternehmensseitigen Maßnahmen, die ein den internen und externen Anforderungen entsprechendes Verhalten des Unternehmens bzw. der Unternehmensführung, der Unternehmensorganisation und der Mitarbeiter sicherstellen. Diese Betrachtungen dienen dazu, den Unternehmen zu helfen, insbesondere
  • die wesentlichen entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu beachten,
  • wirksame Maßnahmen zur Geschäftsprozess-Sicherheit, zur Vermögenssicherung und Unternehmensbestandssicherung einzuführen bzw. zu optimieren,
  • die für die Unternehmensführung benötigten Informationen/ Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen abzusichern,
  • die Früherkennung von unternehmensgefährdenden Risiken, wesentlichen Fehlern und Fehlentwicklungen im Unternehmen, sowie wirksame Maßnahmen zu deren Begegnung zu unterstützen.

Sanierung

Eine Unternehmenskrise kann jederzeit durch Faktoren verursacht werden, die dem Einflussbereich der eigenen Unternehmensleitung weitestgehend entzogen sind. Zum Teil reicht die Verschlechterung der Zahlungsmoral einiger weniger Auftraggeber oder der totale Ausfall eines einzelnen Auftraggebers aus, um eine an sich gesunde Gesellschaft in – wenn auch nur vorübergehende aber existentielle – Liquiditätsschwierigkeiten zu bringen. Aber auch im Falle einer unumgänglichen Insolvenzantragstellung bietet die Insolvenzordnung umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bei kompetenter, frühzeitiger und gezielter Vorbereitung eine Fortführung der Gesellschaft unter dem bisherigen Rechtsträger zu gewährleisten oder eine Sanierung/Übertragung außerhalb oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Hier verfügt LKC über ausgewiesenes Spezialwissen und die Kompetenz, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und Gestaltungen zu finden, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden und nach erfolgreicher Sanierung wieder gestärkt am Markt aufzutreten. Die Kompetenz von LKC wird hierbei insbesondere durch die regelmäßige Bestellung eines Partners zum Insolvenzverwalter und Gutachter in Insolvenzeröffnungsverfahren durch diverse bayerische Insolvenzgerichte unter Beweis gestellt.

steuerliche und wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.

Unternehmenskäufe/-verkäufe

LKC begleitet Sie als kompetenter Transaktionspartner seit Jahren erfolgreich bei Unternehmenskäufen sowie Unternehmensverkäufen. Unsere besondere Stärke liegt dabei im interdisziplinären Ansatz der meist mehrfach qualifizierten Transaktionsberater, die ihr Know-how in integrierte Komplettlösungen einbringen, damit ein Kauf- bzw. Verkaufsprozess unter wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten erfolgreich zum Abschluss geführt werden kann. Insbesondere bei mittelständischen Transaktionen übernimmt LKC dabei oftmals den "leading part“ um die Kompetenz der bisher involvierten Berater zentral zu bündeln. LKC Transaktionsberater verfügen über eine in vielen Berufsjahren erworbene Expertise bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen, sei es von Einzel- oder mittelständischen Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften. In den vergangenen Jahren hat LKC mehr als 250 Transaktionen erfolgreich begleitet. Hierbei ist uns die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartnern ein zentrales Anliegen, um für unsere Auftraggeber im Rahmen von Unternehmensverkauf, -übernahme, -nachfolge, oder einer Unternehmensbeteiligung die geeigneten Partner zu identifizieren und das beste Konzept einschließlich sämtlicher erforderlicher vertraglicher Regelungen zu entwerfen. Unser Leistungsspektrum beginnt bei der Analyse Ihres zu veräußernden Unternehmens, der Kaufpreisfindung und der Findung sowie der Auswahl geeigneter Erwerber (strategischer vs. Finanzinvestor). Bei Suche nach Kauf-/Verkaufsinteressenten arbeiten wir mit der LKC Transaction GmbH zusammen, die hierzu eine umfassende EDV-Datenbank unterhält. Neben den klassischen Beratungsfeldern sind wir gerne auch bei Bankengesprächen behilflich und können für die Vorbereitung/Begleitung von Finanzierungsgesprächen auf zahlreiche Kontakte im Banken-/Investmentbereich zurückgreifen. Die Tätigkeitsgebiete umfassen die Betreuung von:
  • Unternehmensverkauf
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensbeteiligung
  • Management Buy Out Transaktionen (MBO)
  • Nachfolgeregelung
Unser Leistungsspektrum bezieht sich dabei auf alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Unternehmenstransaktion wie z.B.:
  • Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung
  • Optimierung der Veräußerbarkeit eines Unternehmens im Vorfeld einer Transaktion
  • Entwurf einer Unternehmensdarstellung / eines Verkaufsprospektes
  • Auswahl strategischer Anleger oder von Finanzinvestoren
  • Betreuung des gesamten Transaktionsprozesses
  • Entwurf von Absichts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (Letter of Intent)
  • Überprüfung / Erstellung der Deal-Struktur (Asset vs. Share Deal) einschließlich steuerlicher Konzepte der Erwerber / Veräußerer
  • Durchführung von Due Diligence Prüfungen für Unternehmenskäufer
  • Begleitung bei der zu erstellenden Unternehmensdokumentation für Due Diligence Prüfungen bei Unternehmensverkäufern
  • Beratung u.a. zu Garantien und Freistellungen, Haftungsfragen und weiteren Themen der konkreten Vertragserstellung#
  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen
  • Betreuung des Signing und Closing Prozesses
  • Post Merger Integration

wirtschaftliche Beratung

„Understanding the business“ und unsere Erfahrungen in der Anwendung von betriebswirtschaftlichen Analyse- und Planungsinstrumenten bei Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen sind die Grundlagen unserer betriebswirtschaftlichen Beratung. Beispiele unserer betriebswirtschaftlichen Beratung sind: Entwicklung von Zielsystemen strategische und operative Planung Finanzplanung Unternehmensbewertung und Investitionsrechnung Organisationsberatung Entlohnungssysteme Entwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

Ihre Ansprechpartner für

Dr. Stephan v. Gronau

stephan.gronau@lkc.de

+49 89 2420828-0

Prof. Dr. Reiner-Peter Doll

reiner-peter.doll@wp-doll.de

+49 89 2422484 - 0

Prof. Dr. Andreas Quiring

andreas.quiring@lkc.de

+49 89 2324169-0

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