Rechtsberatung

Die Vertretung Ihrer Interessen steht im Mittelpunkt unserer Rechtsberatung. In Kombination mit unserem steuerlichen und wirtschaftlichen Know-how bekommen Sie bei LKC ein Komplettpaket, auf das Sie sich beruhigt und sicher verlassen können.

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Unsere Leistungen in der Rechtsberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir erstellen, überprüfen und aktualisieren sogenannte Muster- und Standardverträge sowie sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen: Alle für mehrere Verträge vorformulierten Vertragsregeln, die ein Unternehmen seinen Geschäftspartnern bei Abschluss eines Vertrages stellt, unterliegen dem Sonderrecht für AGB. Um die beabsichtigte Rechtsfolge auslösen zu können, müssen solche Vertragsbestimmungen transparent und auch sonst angemessen sein. Infolge der hohen Anforderungen, die von den Gerichten diesbezüglich gestellt werden, erweisen sich viele Regelwerke just dann, wenn es auf sie ankommt, als rechtlich wirkungslos und damit wertlos. Dem können Sie durch Einsatz von konsequent an Ihren Bedürfnissen UND der aktuellen Rechtslage ausgerichteten Vertragsbedingungen vorbeugen.

Arbeitsrecht

Wir unterstützen und vertreten engagiert Unternehmen jeder Größenordnung in München, Bayern und auch bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Fragen – angefangen von der Vertragsgestaltung über den Betriebsübergang bis hin zu Kündigung, Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht. Hier finden Sie einen Auszug unserer Leistungen im Arbeitsrecht:
  • Kündigung – Strategie, Vorbereitung, Durchführung (Erstellung von Kündigungen, Abmahnungen etc.) sowie Vertretung im Kündigungsschutzprozess; auch von sog. „Unkündbaren“ – beispielsweise Schwerbehinderte, Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, Betriebsräte, Personalräte
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen und Verhinderung (zu) hoher Abfindungszahlungen – auch durch entsprechende Maßnahmen im Vorfeld der Kündigung
  • Arbeitsverträge und andere arbeitsrechtliche Vereinbarungen – optimale Gestaltung neuer und Optimierung bestehender Verträge/Dokumente von arbeitsrechtlicher Relevanz jeder Art, zum Beispiel: – Arbeitsverträge – Dienstwagenüberlassungsverträge – Zielvereinbarungen – Provisionsvereinbarungen – Fortbildungsverträge – Abmahnungen – Zeugnisse – Vereinbarungen mit freien Mitarbeitern (Freelancern) zur Vermeidung der oft dramatischen Rechtsfolgen von sogenannter „Scheinselbständigkeit“
  • Rechtssichere Gestaltung von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen – Analyse, Gestaltungsvorschläge, Begleitung bei den Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan, Vertretung in der Einigungsstelle
  • Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände (Erstellung, Kündigung, Aufhebungsverträge etc.

BaFin – Genehmigungen (Finanzdienstleistungen und Wertpapieraufsicht)

Sie benötigen für Ihre Tätigkeit eine Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), müssen eine Mittelung an die BaFin senden oder benötigen einen Befreiungsantrag für ein Übernahmeangebot (WpÜG)? Wir beraten regelmäßig in Sachverhalten mit BaFin Bezug und beraten Sie gerne.

Bau- und Architektenrecht

Bei Fragen zu diesem Leistungsangebot von LKC nehmen Sie bitte jederzeit mit uns Kontakt auf: recht@lkc.de +49 89 2324169-0

Betriebsaufspaltungen

Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, das in den Steuergesetzen nicht geregelt ist, sondern durch den Bundesfinanzhof entwickelt wurde. Dabei wird ein Unternehmen für Steuerzwecke in zwei oder mehrere Betriebe aufgespalten, wobei die beteiligten Einheiten personell und wirtschaftlich aneinandergebunden bleiben. In der Praxis werden Betriebsaufspaltungen häufig nicht erkannt. Dies hat steuerrechtliche Konsequenzen, weil z.B. eine unbeabsichtigte Beendigung einer Betriebsaufspaltung regelmäßig zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. LKC prüft diesbezüglich, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt und wie die negativen steuerrechtlichen Folgen vermieden werden können.

Betriebsverfassungsrecht

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beraten wir Arbeitgeber und vertreten sie vor allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit: Vorbereitung von Anhörungsschreiben, Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen, Gemeinschaftsbetriebe mehrerer Unternehmen,  Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren z.B. Zustimmungsersetzungsverfahren bei Einstellung, Versetzung und Eingruppierung, Vertretung in Einigungsstellenverfahren, Begleitung sozialplanpflichtiger Maßnahmen, Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Begleitung und Anfechtung von Betriebsratswahlen, Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern

Compliance

Bei Fragen zu diesem Leistungsangebot von LKC nehmen Sie bitte jederzeit mit uns Kontakt auf: recht@lkc.de +49 89 2324169-0

Corporate Housekeeping

Ihr Unternehmen ist die letzten Jahre erfolgreich gewachsen, Sie haben eine Holding-oder Konzernstruktur etabliert, Tochtergesellschaften errichtet oder zahlreiche Akquisitionen getätigt? Wenn ein Geschäftsführerwechsel bevorstehen, Gesellschaftsverträge anzupassen sind oder regelmäßige Gesellschafterversammlungen vorzubereiten und nachzuhalten sind, unterstützen wir Sie gerne

Datenschutz

Im Zuge der Neukonzeption des Datenschutzes durch die DSGVO und das BDSG sind im Jahr 2018 neue Anforderungen auf Unternehmer, Freiberufler und Personen mit einem eigenen Internetauftritt zugekommen. Wir beraten Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und sonstigen Fragestellungen in diesem Zusammenhang und können Ihnen auch mit Hilfe von Kooperationsparten (IT-Risikoprüfung), IT-Firmen und Datenschutzexperten eine kompetente Lösung anbieten.

Erbrecht

Wir beraten Sie gerne bei der umfassenden rechtlichen und steuerlichen Lösung der Übergabe Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Erbrechtlichen Fragestellungen kommt hierbei nicht nur bezüglich des Abfassens Ihrer letztwilligen Verfügung wie Testament oder Erbvertrag erhebliche Bedeutung zu. Auch Themen wie das Vermeiden von Pflichtteilsansprüchen, Stiftungslösungen und die Behandlung komplexer, international ausgerichteter Vermögen stellt eine der Kernkompetenzen von LKC dar. Darüber hinaus erstreckt sich unsere Expertise auch bei Handlungsbedarf (z.B. Annahme/Ausschlagung der Erbschaft) als auch der damit verbundenen Rechtsfolgen, die einen  (vorläufigen) Erben vor oder während eines Insolvenzverfahrens und/oder der Wohlverhaltensphase treffen können.

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst alle in Bezug auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Verwandtschaft relevanten Fragestellungen. In den klassischen Kerngebieten wie Unterhalt, Zugewinn, elterliche Sorge oder Scheidungsrecht lassen sich durch professionell und interdisziplinär gestaltete, einvernehmliche Vereinbarungen optimale Ergebnisse für alle Beteiligten erreichen. Gerade für Unternehmer können ehevertragliche Gestaltungen vor oder während der Ehe im Bereich des Ratings interessant sein oder eine Existenzsicherung darstellen. Adoptionen sowie das Recht den nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der Lebenspartnerschaft gewinnen im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen zunehmend an Bedeutung und bedürfen sorgfältiger Beratung und Gestaltung.

Finanzgerichtsverfahren

Ein Finanzrechtsstreit birgt oftmals ein hohes finanzielles Risiko. Der Erfolg in Finanzgerichtsverfahren setzt nicht nur hervorragende Kenntnisse des materiellen Steuerrechts, sondern auch aller Tücken und Chancen des Verfahrensrechts voraus. LKC vertritt Mandanten beim Rechtsstreit vor dem Finanzgericht sowie bei Nichtzulassungsbeschwerde und Revision beim Bundesfinanzhof. Dabei wird LKC nicht nur von laufenden Mandanten für die Vertretung im Finanzgerichtsverfahren beauftragt, sondern oft auch als Spezialist für die steuerrechtliche Prozessführung hinzugezogen.

Forderungsmanagement

Professionelles Forderungsmanagement beginnt nicht erst bei der Zwangsvollstreckung mit ihren oft unbefriedigenden Ergebnissen. Unser Ansatz zur Steigerung Ihrer Liquidität beginnt deutlich früher, nämlich bereits bei der Auswahl und Bewertung Ihrer Kundenkontakte, bei der Analyse Ihrer Positionierung im Markt, der Gestaltung der Verträge, der Abwicklung einzelner Aufträge, der Analyse des Mahnwesens und der nachvertraglichen Situation. Falls nötig, sorgen wir für die Titulierung Ihrer Forderungen und anschließend für die Beitreibung. Warum Forderungen an Dritte verkaufen oder abschreiben, wenn sich durch professionelles Forderungsmanagement in Ihrem Unternehmen ein besseres Ergebnis mit einer optimierten, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung erzielen lässt?

Gemeinnützigkeitsrecht

Dem Gemeinnützigkeitsrecht kommt aufgrund der stetig steigenden Komplexität und den inzwischen hohen Anforderungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten auch durch an sich steuerbefreite Organisationen eine immer größere Bedeutung zu. Wir beraten Sie gerne sowohl bei der Gründung gemeinnütziger Organisationen wie etwa Stiftungen, als auch bei konkreten gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen oder der Erstellung Ihres Jahresabschlusses und der Erfüllung der entsprechenden steuerlichen Pflichten.

Gerichtsverfahren/Litigation

Der Gang zu Gericht ist oftmals der einzige Weg, sich rechtliches Gehör zu verschaffen und seine berechtigten Interessen durchzusetzen respektive unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Weichen zum Erfolg eines Gerichtsverfahrens entscheidend im Vorfeld gestellt werden können. Wir empfehlen daher stets, anwaltlichen Rat nicht erst einzuholen, wenn der Gang zu Gericht unmittelbar ansteht. Lässt sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, setzen wir die Mandanteninteressen mit entschiedener Härte durch, wobei wir auch die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Einigung stets im Auge haben, sofern diese für unsere Mandanten wirtschaftlich und prozessökonomisch sinnvoll sind.

Gesellschaftsrecht aller Rechtsformen

Im Rahmen unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit Unternehmen verschiedenster Rechtsformen können wir Sie bei der Errichtung, erforderlichen Veränderungen und dem laufenden Betrieb von Gesellschaften jeglicher Größenordnung und nahezu jeglicher Rechtsform beraten. Dies umfasst sämtliche rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zu Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, AG & Co. KG) über Vereine und Stiftungen hin zu Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG, KGaA) einschließlich börsennotierten Aktiengesellschaften.

gewerblicher Rechtsschutz

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere: Das Markenrecht, das sowohl die Anmeldung als auch den Schutz einer Marke beinhaltet. „Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden.“ So der EuGH in einem Urteil aus 2005. Das Urheberrecht als das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums, insbesondere den Umfang, die Übertragbarkeit sowie die Folgen einer Verletzung dieses Rechts betreffend. Das Wettbewerbsrecht zu dem einerseits das Lauterkeitsrecht als Richtschnur für faires wirtschaftliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb gehört sowie andererseits das Kartellrecht, das den Wettbewerb als die geltende Wirtschaftsordnung in ihrer Struktur schützt und damit den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleistet.

Handelsrecht

Das Handelsrecht beinhaltet das Recht für die Kaufleute. Hierzu gehört nicht nur die Firma oder der Sitz des Kaufmanns, sondern auch die korrekte Veröffentlichung der Unternehmensdaten, die Bestellung eines Prokuristen und die ordnungsgemäße Führung der Handelsbücher, sowohl im Zuge eines Einzelabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) als auch auf Konzernebene. Die Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater von LKC sind mit den Feinheiten im Bereich des Handelsrechts bestens vertraut und können Kaufleute diesbezüglich unmittelbar unterstützen.

Immobiliensteuerrecht und -transaktionen

Immobilien stellen oftmals große Vermögenswerte dar, für die eine Vielzahl von steuerlichen Sonderregelungen gelten. Neben dem Ertragssteuerrecht spielen dabei auch das Bewertungsrecht und das Erbschaftsteuerrecht eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen ist auch die Vermeidung bzw. Reduzierung der Grunderwerbsteuer ein wichtiges Ziel. LKC verfügt über Spezialisten mit hervorragenden Kenntnissen und langjähriger Erfahrung in diesem anspruchsvollen Steuerrechtsgebiet. Weiterhin berät LKC geschlossene Immobilienfonds in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.

Insolvenzrecht

Einen Garant vor einer finanziellen Schieflage eines Unternehmens oder einer natürlichen Person gibt es nicht. Meist ist dann bei deren Eintritt eine professionelle Beratung unumgänglich. Angefangen bei Fragen über die Stellung eines Insolvenzantrags (respektive einer möglichen Vermeidung desselben) über das eigene Vermögen, eines Nachlasses oder eines Dritten, als auch der Verpflichtung zur Insolvenzantragsstellung als Vertretungsorgan,  der Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren als Selbstbetroffener oder als Beteiligter wie z.B. als Gläubiger in Bezug auf die Geltendmachung von Forderungen und/oder Sicherheiten, der Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen bis hin zu weiteren insolvenzrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. in Bezug auf Eigenverwaltung, Insolvenzpläne, insolvenzrechtliche Rechnungslegung, etc. , unterstützten wir Sie gerne und gezielt.

Insolvenzverwaltung

Wir sind auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung stets aktiv und werden von  verschiedenen Gerichten in Bayern als Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Fragen rund um das Thema Insolvenzverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen, (internationalen) Nachlassinsolvenzen, etc. sind uns bestens vertraut.

Internationales Steuerrecht

Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung nehmen grenzüberschreitende Steuersachverhalte und damit die Beratung im Internationalen Steuerrecht einen immer größeren Raum ein. Neben hervorragenden Kenntnissen des Außensteuerrechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen ist dabei in zunehmendem Maße auch die Beherrschung der europarechtlichen Rechtsquellen, insbesondere EuGH-Entscheidungen, erforderlich. LKC berät seit langem in der gesamten Bandbreite von grenzüberschreitenden Umwandlungen, der Begründung bzw. Vermeidung von Betriebsstätten und der Verrechnungspreise bis hin zum Wegzug natürlicher Personen ins Ausland.

Kapitalanlagerecht

Anlageberatung ist die persönliche – nicht allgemeine – Empfehlung eines Finanzproduktes, die sich auf die Prüfung der persönlichen Verhältnisse des Anlegers und die Geeignetheit des Finanzproduktes für ihn stützt. Der Anleger soll so umfassend beraten werden, dass er anhand der Informationen als verstehender Kunde eine sinnvolle Anlageentscheidung treffen kann. Diesem gesetzlichen Leitbild der Anlageberatung wird die Realität oftmals nicht gerecht. In besonders krassen Fällen orientiert sich die Anlageempfehlung des Beraters überhaupt nicht an den Interessen des beratenen Anlegers, sondern am Provisionsinteresse des Anlageberaters („kick-back“), ohne dass ein solches Eigeninteresse im Beratungsgespräch überhaupt erwähnt wird. LKC prüft, ob Ihnen Schadensersatzansprüche infolge einer Falschberatung zustehen und hilft Ihnen ggf. bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Daneben steht LKC Ihnen auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen respektive der Vermeidung weiterer Vermögensschäden bei diversen Anlageformen, z.B. Immobilienfonds, kompetent zur Seite. Damit es erst gar nicht zu Fehlentscheidungen kommt, berät LKC auch bereits im Vorfeld einer Anlageentscheidung bei der Beurteilung rechtlicher und steuerrechtlicher Risiken, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageform stehen. Auch eine wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung des Ihnen angebotenen Anlageprodukts, beispielsweise anhand des Prospekts, kann von LKC durchgeführt werden.

Kapitalmarktrecht

Sie sind bereits auf dem Kapitalmarkt aktiv oder wollen es werden? Bei Fragestellungen zum Börsenrecht, Wertpapierhandelsrecht (WpHG), Wertpapierübernahmerecht (WpÜG) und bei der Gestaltung von oder der Beteiligung an Fondsgesellschaften beraten wir Sie gerne umfassend und kompetent.

Kryptowährung

Bitcoin sowie andere Kryptowährungen und Non Fungible Tokens (NFT) stehen zunehmend im Fokus der Finanzverwaltung – sowohl der Veranlagungsfinanzämtern als auch der Steuerfahndungs- und Bußgeld- und Strafsachenstellen. Rechtzeitige Beratung ist essenziell im Umgang mit Kryptowährungen sowie NFTs. Viele Themen sind in Klärung – vieles ist noch offen. Wir unterstützen Privatpersonen und Unternehmen wie folgt: Ermittlungen von Erträgen aus Kryptowährungen und/bzw. Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Außensteuer) steuerliche Einordnung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen und Mining Vertretung gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht Strafverteidigung bei Hinterziehung von Einkünften im Zusammenhang mit Kryptowährungen tatsächliche Verständigung etc.

Markenrecht

Bei Fragen zu diesem Leistungsangebot von LKC nehmen Sie bitte jederzeit mit uns Kontakt auf: recht@lkc.de +49 89 2324169-0

Mediation

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktlösung, bei der ein allparteilicher Dritter – der Mediator die Parteien durch strukturierte Vorgehensweise und qualifiziertes Know How darin unterstützt Konflikte zeitnah zu beenden, optimale Ergebnisse zu erzielen die den wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Parteien gerecht werden. Die Verantwortung für das erzielte Ergebnis bleibt dabei bei den Parteien und wird anders als bei einem Prozess nicht auf den Richter übertragen. Das hat den Vorteil, das Ergebnis gestalten zu können und übermäßig lange Verfahrensdauern zu vermeiden. Das Ergebnis nach Abschluss eines erfolgreichen Mediationsverfahrens ist eine langfristig tragfähige und rechtlich verbindliche Vereinbarung der Parteien. Im Idealfall wird eine win-win Situation gefunden, die beide Parteien zu „Gewinnern“ macht.

Mergers and Acquisitions

LKC begleitet Sie als kompetenter Transaktionspartner seit Jahren erfolgreich bei Unternehmenskäufen sowie Unternehmensverkäufen. Unsere besondere Stärke liegt dabei im interdisziplinären Ansatz der meist mehrfach qualifizierten Transaktionsberater, die ihr Know-how in integrierte Komplettlösungen einbringen, damit ein Kauf- bzw. Verkaufsprozess unter wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten erfolgreich zum Abschluss geführt werden kann. Insbesondere bei mittelständischen Transaktionen übernimmt LKC dabei oftmals den „leading part“ um die Kompetenz der bisher involvierten Berater zentral zu bündeln. LKC Transaktionsberater verfügen über eine in vielen Berufsjahren erworbene Expertise bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen, sei es von Einzel- oder mittelständischen Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften. In den vergangenen Jahren hat LKC mehr als 250 Transaktionen erfolgreich begleitet. Hierbei ist uns die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartnern ein zentrales Anliegen, um für unsere Auftraggeber im Rahmen von Unternehmensverkauf, -übernahme, -nachfolge, oder einer Unternehmensbeteiligung die geeigneten Partner zu identifizieren und das beste Konzept einschließlich sämtlicher erforderlicher vertraglicher Regelungen zu entwerfen. Unser Leistungsspektrum beginnt bei der Analyse Ihres zu veräußernden Unternehmens, der Kaufpreisfindung und der Findung sowie der Auswahl geeigneter Erwerber (strategischer vs. Finanzinvestor). Bei Suche nach Kauf-/Verkaufsinteressenten arbeiten wir mit der LKC Transaction GmbH zusammen, die hierzu eine umfassende EDV-Datenbank unterhält. Neben den klassischen Beratungsfeldern sind wir gerne auch bei Bankengesprächen behilflich und können für die Vorbereitung/Begleitung von Finanzierungsgesprächen auf zahlreiche Kontakte im Banken-/Investmentbereich zurückgreifen. Die Tätigkeitsgebiete umfassen die Betreuung von: Unternehmensverkauf Unternehmenskauf Unternehmensbeteiligung Management Buy Out Transaktionen (MBO) Nachfolgeregelung Unser Leistungsspektrum bezieht sich dabei auf alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Unternehmenstransaktion wie z.B.: Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung Optimierung der Veräußerbarkeit eines Unternehmens im Vorfeld einer Transaktion Entwurf einer Unternehmensdarstellung / eines Verkaufsprospektes Auswahl strategischer Anleger oder von Finanzinvestoren Betreuung des gesamten Transaktionsprozesses Entwurf von Absichts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (Letter of Intent) Überprüfung / Erstellung der Deal-Struktur (Asset vs. Share Deal) einschließlich steuerlicher Konzepte der Erwerber / Veräußerer Durchführung von Due Diligence Prüfungen für Unternehmenskäufer Begleitung bei der zu erstellenden Unternehmensdokumentation für Due Diligence Prüfungen bei Unternehmensverkäufern Beratung u.a. zu Garantien und Freistellungen, Haftungsfragen und weiteren Themen der konkreten Vertragserstellung# Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen Betreuung des Signing und Closing Prozesses Post Merger Integration

Mietrecht

Bei Fragen zu diesem Leistungsangebot von LKC nehmen Sie bitte jederzeit mit uns Kontakt auf:   recht@lkc.de +49 89 2324169-0

Nachfolge- und Nachlassregelung

Was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Tode geschieht lässt die Wenigsten kalt. Dennoch ein Thema dem sich die Meisten ungern nähern. Grund genug sich hierüber rechtzeitig Gedanken zu machen und sich fachkundig über die mögliche Gestaltungen beraten zu lassen. Der Spielraum reicht von der Übertragung zu Lebzeiten, über die Testamentsgestaltung, Erbverträge, Familiengesellschaft bis hin zu Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen. Aber auch wenn nicht rechtzeitig geregelt wurde ist die Verteilung des Nachlasses zur Zufriedenheit der Erben und vor allem im Sinne des Erblassers eine wichtige Aufgabe, bei der die Mitarbeiter von LKC auf Grund vielfacher Erfahrungen fachkundig und tatkräftig unterstützen können.

Organhaftung/Managerhaftung

Die Thematik der Organhaftung ist aktueller denn je. Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Handeln in ihrer Eigenschaft als Manager begegnen Geschäftsführer und Vorstände bei ihrer Tätigkeit erheblichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken. Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Aufsichtsräte) sind gegenüber den von ihnen vertretenen Gesellschaften persönlich zum Schadensersatz für fehlerhaftes Handeln verpflichtet. Die Beantwortung der Frage, welches Handeln eines Geschäftsführers oder Vorstands nun fehlerhaft war und zu einer persönlichen Haftung führt, ist in oft sehr komplex und erfordert eine genaue Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Organhaftung. Daneben tritt eine mögliche Haftung unmittelbar gegenüber Dritten wie Insolvenzverwaltern, Anlegern und Investoren sowie Gläubigern der Gesellschaft einschließlich der Finanzbehörden. Eine persönliche Geschäftsführerhaftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuerverbindlichkeiten, steht hier oftmals im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen wie Betrug, Untreue und Insolvenzdelikten, so dass bei der Verteidigung gegen solche Haftungsansprüche stets eine abgestimmte Verteidigung gegen zivilrechtliche Haftungsansprüche und strafrechtliche Vorwürfe erfolgen muss. Wir vertreten und beraten sowohl Geschäftsführer und Vorstände als auch Unternehmen bei folgenden Themen:
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen
  • Abwehr von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung und Organhaftung
  • Gestaltung von Geschäftsführer- und Gesellschaftsverträgen mit dem Ziel der Haftungsreduzierung

Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht ist das Pendant zum Betriebsverfassungsrecht im öffentlichen Dienst. Nicht erst bei Streitigkeiten zwischen Dienstelle und Personalrat beraten wir Arbeitgeber und vertreten sie auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren beim Verwaltungsgericht: • Vorbereitung von Anhörungsschreiben • Ausarbeitung von Dienstvereinbarungen • Personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren beim Verwaltungsgericht • Ausschluss von Personalratsmitgliedern

Prozessführung

Der Gang zu Gericht ist oftmals der einzige Weg, sich rechtliches Gehör zu verschaffen und seine berechtigten Interessen durchzusetzen respektive unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Weichen zum Erfolg eines Gerichtsverfahrens entscheidend im Vorfeld gestellt werden können. Wir empfehlen daher stets, anwaltlichen Rat nicht erst einzuholen, wenn der Gang zu Gericht unmittelbar ansteht. Lässt sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, setzen wir die Mandanteninteressen mit entschiedener Härte durch, wobei wir auch die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Einigung stets im Auge haben, sofern diese für unsere Mandanten wirtschaftlich und prozessökonomisch sinnvoll sind.

Sozialversicherungsbeitragsrecht

Das Sozialversicherungsbeitragsrecht regelt, wer verpflichtet ist, Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen und wie hoch die Beiträge und etwaigen Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc. sind. Für Arbeitnehmer werden Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber in Form des Gesamtsozialversicherungsbeitrages abgeführt; hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge im Rahmen des Umlageverfahrens sowie Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung. Manchmal ist aber unklar, ob tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder welche Sachverhalte welche Beitragspflichten auslösen. Betreffend Selbständige gibt es verschiedene Sozialversicherungsbeitragspflichten (wie z.B. die Rentenversicherungsbeitragspflicht für selbständige Lehrer, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragspflicht). Wir helfen Ihnen, sich in diesem „Dschungel“ zurechtzufinden und begleiten Sie bei Auseinandersetzungen mit den zuständigen Stellen. Das umfasst die Beratung im Vorfeld, die Führung von sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund oder den Einzugsstellen, die Begleitung bei Betriebsprüfungen, die Führung von Widerspruchsverfahren bzw. sozialgerichtlicher Prozesse; aber natürlich auch – ggf. zusammen mit den im Strafrecht besonders erfahrenen Kollegen – die Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen und Strafen wegen Verstößen gegen Steuergesetze vorsehen und stellt eine Verknüpfung zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht dar. Hieraus ergibt sich ein sensible Situation: Denn der Steuerpflichtige sieht sich zwei Fronten ausgesetzt: Zum einen der Finanzverwaltung, deren Interesse der Erhalt weiterer Steuerzahlungen ist. Und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden, die für den Erlass der Sanktionen zuständig sind. Zu den Strafverfolgungsbehörden zählen in dem Steuerstrafverfahren nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern spezielle Abeilungen der Finanzverwaltung: die Steuerfahndungsstellen und die Bußgeld- und Strafsachenstellen. In den vergangenen Jahren erfuhr das Steuerstrafrecht sowohl durch die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch durch die Gesetzgebung eine deutliche Verschärfung. Unsere Tätigkeiten für Sie umfassen für Sie eine vollumfängliche Beratung sowohl gegenüber der Finanzverwaltung als auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden als auch den Gerichten wie folgt: 1. Steuerstrafrechtliche Präventionsberatung Steuerstrafverfahren und deren unerwünschte Konsequenzen können durch eine Risikoanalyse vermieden werden. Unsere Präventionsberatung umfasst insbesondere:
  • Risikomanagement vor und während steuerlicher Außenprüfungen
  • Selbstanzeigeberatung
  • Mandantenbetreuung auch im deutschsprachigen Ausland
2. Schutz und Beistand bei Fahndungsmaßnahmen Der Verlauf und Ausgang eines Steuerstrafverfahrens werden maßgeblich durch die Fahndungseingriffe geprägt. Unsere aktive Mandantenbetreuung beinhaltet daher den umfassenden Schutz und Beistand bei
  • Durchsuchungen bei Betroffenen und Dritten
  • Beschlagnahmemaßnahmen
  • Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen
  • erlassenen Haftbefehlen
3. Verhandlungen mit Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung Durch Verhandlungen mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung kann das Steuerstrafverfahren bereits frühzeitig entschieden werden. Ziele dieser Verhandlungen sind:
  • vorzeitige Verfahrenseinstellung
  • Vermeidung einer belastenden Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
  • positive Indizwirkung für Sachverhalte im Besteuerungsverfahren
4. Bundesweite Strafverteidigung durch
  • Interessenwahrnehmung der Betroffenen bei Staatsanwaltschaften
  • Prozessvertretung vor Strafgerichten
5. Betreuung in Steuerkonflikten resultierend aus Steuerstrafverfahren
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren
  • Interessenwahrnehmung in vorläufigen Rechtsschutzverfahren, z. B. Aussetzung der Vollziehung bzw. der Vollstreckung
  • Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Stiftungen

Im den letzten Jahren ist die Zahl vor allem gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland stetig gestiegen. Immer mehr vermögende Menschen, die einen altruistischen Zweck verfolgen und fördern wollen, aber auch Zusammenschlüsse engagierter Bürger haben sich für eine gemeinnützige Stiftung entschieden. Mit der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung und deren Ausstattung mit Vermögen kann eine Vielzahl gemeinnütziger Zwecke ganz nach dem eigenen Belieben langfristig und nachhaltig gefördert werden. Aber nicht nur die Unterstützung der Allgemeinheit kann Grund für eine Stiftungserrichtung sein. Große Bedeutung kommt der Rechtsform Stiftung auch bei der Regelung der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge zu. Gerade die Errichtung von Familienstiftungen, die allein dem Zweck der Unterstützung der eigenen Familie aus den Erträgen des Stiftungsvermögens dienen, kann eine interessante Möglichkeit bieten, komplexe Vermögen zusammenzuhalten und über Generationen hinweg im Interesse der eigenen Familie zu erhalten.

Tax Compliance

Das Steuerrecht hat mittlerweile eine Komplexität erreicht, die kaum noch jemand vollständig überblickt. Umso wichtiger sind funktionierende Strukturen, auf die man sich verlassen kann. Zudem federt ein effizientes Compliance-System strafrechtliche Haftungsrisiken ab - gerade an der Schnittstelle von Selbstanzeige (§ 153 AO). Hier beraten und begleiten wir Sie umfassend zu den Themen: Individuelle Risikoanalyse Implementierung von Tax-Compliance-Systemen Ausarbeitung von Richtlinien passend für Ihr Unternehmen

Testamentsvollstreckungen

Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers bietet dem Erblasser die Gewähr dafür, dass sein letzter Wille entsprechend seinen testamentarischen Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt wird. Darüber hinaus kann ein Testamentsvollstrecker auch eine ausgleichende Wirkung gegenüber gegenläufigen Interessen und immer wieder auftretenden unterschiedlichen Auffassungen von Erben entfalten. Schließlich bietet die Anordnung einer Testamentsvollstreckung auch die Möglichkeit, Minderjährige oder noch junge Erben bei der Verwaltung des übertragenen Vermögens zu begleiten bzw. diese hiervon zumindest für eine gewisse Dauer komplett auszuschließen.  

Unternehmenskäufe/-verkäufe

LKC begleitet Sie als kompetenter Transaktionspartner seit Jahren erfolgreich bei Unternehmenskäufen sowie Unternehmensverkäufen. Unsere besondere Stärke liegt dabei im interdisziplinären Ansatz der meist mehrfach qualifizierten Transaktionsberater, die ihr Know-how in integrierte Komplettlösungen einbringen, damit ein Kauf- bzw. Verkaufsprozess unter wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten erfolgreich zum Abschluss geführt werden kann. Insbesondere bei mittelständischen Transaktionen übernimmt LKC dabei oftmals den "leading part“ um die Kompetenz der bisher involvierten Berater zentral zu bündeln. LKC Transaktionsberater verfügen über eine in vielen Berufsjahren erworbene Expertise bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen, sei es von Einzel- oder mittelständischen Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften. In den vergangenen Jahren hat LKC mehr als 250 Transaktionen erfolgreich begleitet. Hierbei ist uns die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartnern ein zentrales Anliegen, um für unsere Auftraggeber im Rahmen von Unternehmensverkauf, -übernahme, -nachfolge, oder einer Unternehmensbeteiligung die geeigneten Partner zu identifizieren und das beste Konzept einschließlich sämtlicher erforderlicher vertraglicher Regelungen zu entwerfen. Unser Leistungsspektrum beginnt bei der Analyse Ihres zu veräußernden Unternehmens, der Kaufpreisfindung und der Findung sowie der Auswahl geeigneter Erwerber (strategischer vs. Finanzinvestor). Bei Suche nach Kauf-/Verkaufsinteressenten arbeiten wir mit der LKC Transaction GmbH zusammen, die hierzu eine umfassende EDV-Datenbank unterhält. Neben den klassischen Beratungsfeldern sind wir gerne auch bei Bankengesprächen behilflich und können für die Vorbereitung/Begleitung von Finanzierungsgesprächen auf zahlreiche Kontakte im Banken-/Investmentbereich zurückgreifen. Die Tätigkeitsgebiete umfassen die Betreuung von:
  • Unternehmensverkauf
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensbeteiligung
  • Management Buy Out Transaktionen (MBO)
  • Nachfolgeregelung
Unser Leistungsspektrum bezieht sich dabei auf alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Unternehmenstransaktion wie z.B.:
  • Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung
  • Optimierung der Veräußerbarkeit eines Unternehmens im Vorfeld einer Transaktion
  • Entwurf einer Unternehmensdarstellung / eines Verkaufsprospektes
  • Auswahl strategischer Anleger oder von Finanzinvestoren
  • Betreuung des gesamten Transaktionsprozesses
  • Entwurf von Absichts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (Letter of Intent)
  • Überprüfung / Erstellung der Deal-Struktur (Asset vs. Share Deal) einschließlich steuerlicher Konzepte der Erwerber / Veräußerer
  • Durchführung von Due Diligence Prüfungen für Unternehmenskäufer
  • Begleitung bei der zu erstellenden Unternehmensdokumentation für Due Diligence Prüfungen bei Unternehmensverkäufern
  • Beratung u.a. zu Garantien und Freistellungen, Haftungsfragen und weiteren Themen der konkreten Vertragserstellung#
  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen
  • Betreuung des Signing und Closing Prozesses
  • Post Merger Integration

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist eines der zentralen Themen eines jeden Unternehmers. Die Übertragung und erfolgreiche Überleitung des Unternehmens auf den gewünschten Nachfolger, ist für jeden Unternehmer zur erfolgreichen Fortführung seines Unternehmens und nicht zuletzt auch aus Gründen der Altersvorsorge essentiell und eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Sowohl die Planung als auch die Durchführung und Nachschau einer Unternehmensübergabe an die nächste Generation, aber auch an externe Dritte oder im Rahmen von Stiftungslösungen zählen zu den Spezialgebieten von LKC. Wir begleiten Sie dabei rechtlich, steuerlich aber auch moderierend bei der Umsetzung möglicherweise schwieriger Entscheidungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens aber auch ihre persönliche Situation und die Ihrer Familie langfristig zu sichern

Unternehmensumstrukturierungen (Umwandlungen-Verschmelzungen-Formwechsel etc.)

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen handelt es sich meist um umfangreiche Projekte, in der eine Vielzahl von rechtlichen Disziplinen gefragt ist. Steuerthemen sind hier von zentraler Bedeutung. Häufig ist die Umstrukturierung bereits steuerlich motiviert, z. B. mit dem Ziel der Senkung der Konzernsteuerquote. Bei aus sonstigen Gründen vorzunehmenden Umstrukturierungen ist zu gewährleisten, dass zum einen die Umstrukturierung selbst möglichst steuerneutral bleibt und zum anderen die Zielstruktur steuerlich effizient ist. LKC unterstützt die Mandanten in effizienten Teams bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen wie Ausgliederungen, Auf- oder Abspaltungen und Verschmelzungen.

Vereine / Wirtschaftsverbände

Bei den meist als Vereine auftretenden Wirtschaftsverbänden stellen sich steuerlich, wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvolle, oft sehr spezielle Fragen. LKC verfügt hier aufgrund langjähriger Mandatsbeziehungen über die erforderliche Expertise. Neben Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen befassen wir uns regelmäßig mit wichtigen Themen wie Satzungs- und Beitragsordnungsfragen, steueroptimale Strukturierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Besteuerungs- und Haftungsfragen der Verbandsorgane oder der immer komplexeren Umsatzsteueroptimierungen unter nationalen und EU-Regelungsgesichtspunkten.

Wirtschaftsstrafrecht

Unter den Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ fallen alle Zuwiderhandlungen, die typischerweise bei der Betätigung im Wirtschaftsleben begangen werden. Aus dieser Definition ergibt sich, dass das Wirtschaftsstrafrecht ein sehr breites Gebiet darstellt. Daher können nicht alle Bereiche hier aufgeführt werden. Exemplarisch seien folgende Themenbereiche genannt:
  • Insolvenzdelikte
  • Vorenthalten und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Subventionsbetrug
  • Bankrott
  • Verletzung von Buchführungspflichten
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass schon bereits vor Beginn der Tätigkeit Pflichtverstöße passieren können, die eine strafrechtliche Relevanz haben, wie z.B. Missachtung von Anmeldepflichten. Auch während der Ausübung der Tätigkeit ist die Gefahr groß, wirtschaftsstrafrechtlich in Erscheinung zu treten, z.B. Abgabe falscher Steuererklärungen, Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen. Und am Ende der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit stehen weitere Gefahren, z.B. Insolvenzverfahrensverschleppung, Bankrott. Gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften vertreten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Wirtschaftsstrafsachen bundesweit.

Ihre Ansprechpartner für

Dr. Stephan v. Gronau

stephan.gronau@lkc.de

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Prof. Dr. Andreas Quiring

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Thomas C. Schrank

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