Eine große Herausforderung wird in diesem Jahr die Bewertung aller in Deutschland gelegenen Grundstücke zur Umsetzung der Grundsteuerreform sein. Die Finanzverwaltung muss hierzu im Frühjahr dieses Jahres alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Feststellungserklärung auffordern. Die erforderlichen Daten sollten möglichst frühzeitig beschafft werden, um die Erklärungen in dem Zeitfenster vom 1.7. bis zum 30.10.2022 elektronisch übermitteln zu können. Fristverlängerungen sollen nach dem derzeitigen Stand nicht gewährt werden.
Ausgabe 01 2022 von Steuern & Wirtschaft aktuell befasst sich mit den folgenden Themen:
- Aktuelle Steuergesetzänderungen
- Aktuelles zur Grundsteuerreform
- Reaktionsmaßnahmen nach Ransomware-Angriffen