AMP Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co.KG

Die Philosophie unserer Kanzlei ist so einfach wie zielführend: Wir nehmen Ihr Anliegen persönlich, ganz gleich worum es sich handelt. Ob Sie lediglich einige hilfreiche Tipps oder eine anspruchsvolle strategische Beratung von uns benötigen: Wir hören genau zu und unterbreiten Ihnen dann unseren fachlichen Rat – individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei stehen bestmöglicher Vermögensschutz und Vermögensaufbau im Zentrum unserer Beratung.
Unsere Leistungen
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und erfasst alle Vorgänge eines Unternehmens, die sich in Geldbeträgen ausdrücken lassen:
- Bank- und Barzahlungen
- Verbindlichkeiten und Forderungen
- Abschreibungen etc.
Jahresabschluss
Ein professionell erstellter Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dar und liefert die Daten für die Steuererklärung, sondern bietet auch wichtige Informationen für die weiteren Planungen und Investitionen. Zudem ist ein professionell erstellter Jahresabschluss die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.
Lohnabrechnung
Durch die ständigen Änderungen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung ein sehr komplexes Thema geworden. Damit Sie und auch Ihre Mitarbeiter zufrieden sind, bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung an. “Nutzen Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung als Motivationsinstrument für Ihre Mitarbeiter.” Dies reicht von der Bereitstellung der Lohnprogramme in Ihren Betrieb über die gemeinsame Zusammenarbeit bei der monatlichen Abrechnung bis hin zur intensiven Betreuung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir möchten erreichen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zufrieden sind. Deshalb können Sie auf unsere kompetenten, stets weitergebildeten Fachmitarbeiter setzen, die Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen, damit Sie sich anderen Unternehmensaufgaben intensiver widmen können. Egal ob Sie 1, 50, 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen: Wir helfen Ihnen dabei, dass die Lohnabrechnung korrekt und pünktlich erstellt wird. Zusätzlich berücksichtigen wir die zeitlichen Besonderheiten in Ihrem Betrieb. Bei besonderen Themen können Sie sich auf uns als kompetenten Partner verlassen:
- Lohnabrechnung für das Bauhauptgewerbe
- Abrechnung von Saison- und Transferkurzarbeitergeld
- Berechnung von Urlaubsansprüchen
- Beurteilung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
- “Netto-Lohn-Optimierung” Wir beraten Sie gerne umfassend, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigten Vorteile Sie Ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können.
- Anfertigung von Arbeitsverträgen Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vergütungsmodellen haben, sowie bei den eher unangenehmen Themen Abmahnung und Kündigung, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
- Prüfung Ihrer erstellten Lohnabrechnung Auf Wunsch überprüfen wir die von Ihnen erstellte Lohnbuchführung, damit wir rechtzeitig in Sachverhalte eingreifen können.
- Personalkostenplanung Gerne können wir Ihnen monatliche oder jährliche individuelle Listen und Aufstellungen mit Ihren Angaben erstellen, z. B. für Ihre Planung.
Steuererklärung
Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen sind unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Doch auch ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung – beispielsweise wenn lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen – kann es ratsam sein, eine Steuererklärung abzugeben, um eine Steuererstattung zu erlangen. Bei der Erstellung von Steuererklärungen verstehen wir unsere Aufgabe nicht lediglich in der bloßen Abarbeitung der uns von unseren Mandanten übergebenen Belege, sondern wir versuchen auch hier bei der Bearbeitung Steueroptimierungspotential aufzudecken und durch Hinweise für die Zukunft die Steuerlast zu senken. So erstellen wir beispielsweise: Einkommensteuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Gewerbesteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.
steuerliche und wirtschaftliche Beratung
Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.
Wirtschaftsprüfung
Bei Fragen zu diesem Leistungsangebot von LKC nehmen Sie bitte jederzeit mit uns Kontakt auf:
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allgemeine Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.
betriebswirtschaftliche Beratung
Der Vorteil einer ergänzenden betriebswirtschaftlichen Beratung liegt auf der Hand: Mit Rücksicht auf sämtliche steuerliche und rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen kann an einem langfristigen und dauerhaften Erfolgsmodell gearbeitet werden. Als Ihr Steuerberater haben wir Kenntnisse von allen nötigen Zusammenhängen und können Sie beinahe umfassend beraten. Die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten gehört zu unserem täglichen und selbstverständlichen Beratungsfeld. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Know-how. Daraus ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Finanzplanungen für vermögende Privatpersonen Überprüfung von Business-Planungen Überprüfung der Kredittilgungsfähigkeit Steuerplanungsrechnungen Unternehmensverkauf Verifizierung der Einhaltung von Compliance Systemen Prozessprüfungen Begleitung von Unternehmenserwerben Überprüfung der Einhaltung von Unternehmensverträgen Einrichtung von Monitoring Instrumenten
Controlling
Als weiteres Leistungsspektrum unterstützt LKC seine Mandanten ebenso im Bereich des operativen und strategischen Controlling. Das beinhaltet die Einrichtung, Erstellung, Analyse und insbesondere die Interpretation von erwarteten (Soll-Werten) zu den tatsächlichen Werten (Ist-Werten). Die Intention von Controlling ist, die Unternehmensziele optimal zu erreichen und mit Hilfe von zukunftsorientierten Entscheidungsinstrumenten Verbesserungsmöglichkeiten und Potentiale schnell zu erkennen und zu heben. Unterstützend sind wir u.a. tätig bei der:
- Einrichtung von Controlling Instrumenten als Teilbereiche des bestehenden EDV-Buchhaltungssystems;
- Einrichtung, Datenbestückung und Auswertung externer Systeme (z.B. über Datev oder Datenbank gestützt bzw. oft mittels Excel);
- Aufstellung von Plandaten;
- Identifikation von Erlös- und Kostentreibern;
- Analyse der Prozesse zur Informationsgewinnung und deren Implementierung;
- Geschäftsfeldplanung (Portfolio-Analyse);
- Identifikation von strategischen Lücken; oder
- Durchführung von Potential-Analysen.
Due Diligence
Due Diligence Prüfungen erfolgen vor allem im Rahmen der Veräußerung von Unternehmen, in der Regel durch den Käufer eines Unternehmens. Hier werden zahlreiche Prüfungsbereiche unterschieden, die im Überblick wie folgt beschrieben werden können: Rechtliche Due Diligence, Finanzielle Due Diligence, Steuerrechtliche Due Diligence und Wirtschaftliche Due Diligence. Sinn und Zweck einer jeden Due Diligence ist es, die Risiken und auch die Chancen des zu prüfenden Unternehmens zu identifizieren, damit der Käufer insoweit eine Kaufentscheidung treffen kann. Dies erklärt auch den Begriff „Due Diligence Prüfung“, der bedeutet: „Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt“. LKC kann auf ein breites Spektrum von Due Diligence Prüfungen in allen Bereichen zurückblicken. Viele Transaktionen für Unternehmenskäufe wurden von LKC durch Due Diligence Prüfungen begleitet.
Gesellschaftsrecht aller Rechtsformen
Im Rahmen unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit Unternehmen verschiedenster Rechtsformen können wir Sie bei der Errichtung, erforderlichen Veränderungen und dem laufenden Betrieb von Gesellschaften jeglicher Größenordnung und nahezu jeglicher Rechtsform beraten. Dies umfasst sämtliche rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zu Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, AG & Co. KG) über Vereine und Stiftungen hin zu Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG, KGaA) einschließlich börsennotierten Aktiengesellschaften.
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Jahresabschlussprüfungen
Die Bedeutung der externen Abschlussprüfung hat für die Leitungsorgane von Unternehmen, für deren Aufsichtsgremien erheblich zugenommen. LKC stellt sich dieser Herausforderung. LKC bietet umfassende Kenntnisse aus langjähriger Erfahrung als Prüfer kleiner, mittelgroßer und auch großer Gesellschaften. Unser Prüfungsansatz ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern alle für den Jahresabschluss relevanten Geschäftsprozesse in die Prüfung einbezieht. Mit unserem Prüfungsansatz und einer ausführlichen Berichterstattung leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Gesetzliche Abschlussprüfungen bieten wir an für:
- Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtsformen
- Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtformen
- Rechnungslegung HGB, IFRS oder GAAP
- Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
- Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
- Prüfung für das „Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)
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Unternehmensbewertung
Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt zumeist aus einem speziellen Anlass, z.B. anstehender Verkauf des Unternehmens, Übertragung des Unternehmens auf die Nachkommen oder Nachfragen im Rahmen steuerrechtlicher Betriebsprüfungen des zuständigen Finanzamtes. Jeder einzelne Anlass führt in der Regel zu einer eigenständigen Bewertung des Unternehmens. Zum Beispiel kommt für eine Bewertung im Rahmen eines Verkaufs die Multiplikatoren-Methode bezogen auf das EBIT (Earnings before Interest and Tax; Gewinn vor Zinsen und Steuern) häufig zur Anwendung. LKC kann bei der Bestimmung des Multiplikators auf Datenbanken zurückgreifen. Alternativ kommen z.B. als valides Verfahren für die Bewertung eines Unternehmens die Grundsätze für die Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) zur Anwendung. Bei LKC gehören Unternehmensbewertungen bezogen auf jeden Anlass zum Tagesgeschäft.
Unternehmensumstrukturierungen (Umwandlungen-Verschmelzungen-Formwechsel etc.)
Bei der Umstrukturierung von Unternehmen handelt es sich meist um umfangreiche Projekte, in der eine Vielzahl von rechtlichen Disziplinen gefragt ist. Steuerthemen sind hier von zentraler Bedeutung. Häufig ist die Umstrukturierung bereits steuerlich motiviert, z. B. mit dem Ziel der Senkung der Konzernsteuerquote. Bei aus sonstigen Gründen vorzunehmenden Umstrukturierungen ist zu gewährleisten, dass zum einen die Umstrukturierung selbst möglichst steuerneutral bleibt und zum anderen die Zielstruktur steuerlich effizient ist. LKC unterstützt die Mandanten in effizienten Teams bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen wie Ausgliederungen, Auf- oder Abspaltungen und Verschmelzungen.
Bilanzerstellung
Der Jahresabschluss bildet das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten zu einem bestimmten Stichtag ab. Er setzt sich in Abhängigkeit der Unternehmensform aus mehreren Teilbereichen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) zusammen und stellt die wichtigsten Unternehmenszahlen wie Vermögenswerte, Eigen- und Fremdkapital, Verbindlichkeiten und Gewinn oder Verlust dar. Der Jahresabschluss ist die grundlegende Informationsquelle für Banken, Investoren, Teilhaber etc. und dient dem Fiskus als Grundlage der Besteuerung. Absolute Sorgfalt gepaart mit hochqualifizierten Mitarbeitern sind Garant der LKC Gruppe, die Erstellung des Jahresabschlusses auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, die Bilanz mit sämtlichen Nebenrechnungen unseren Mandanten verständlich und umfassend zu erläutern und Ihnen somit die für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlichen Informationen zukommen zu lassen.
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persönliche Steuerberatung
Das deutsche Steuerrecht bietet in seiner Komplexität und schweren Überschaubarkeit viele Ansatzpunkte um für den einzelnen Steuerpflichtigen maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Durch die persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten bietet LKC keine Steuerberatung „von der Stange“. Wir entwickeln nach Analyse der Umstände, der Historie, der Ziele, der Persönlichkeit und nicht zuletzt der Risikobereitschaft des Steuerpflichtigen passgenaue Vorschläge für steuerliche Gestaltungen und begleiten unsere Mandanten auch bei Realisierung und ggfs. Durchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung. Immer steht der Mandant und das Optimum aller ihn betreffenden Aspekte hierbei im Vordergrund. … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.
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steuerliche Beratung
Beispiele unserer steuerlichen Beratung sind: Umstrukturierungen und Umwandlungen internationales Steuerrecht Betreuung von „nonprofit“ und „not for profit“ Unternehmen Unternehmenssteuerrecht Kapitalanlagen
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Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist eines der zentralen Themen eines jeden Unternehmers. Die Übertragung und erfolgreiche Überleitung des Unternehmens auf den gewünschten Nachfolger, ist für jeden Unternehmer zur erfolgreichen Fortführung seines Unternehmens und nicht zuletzt auch aus Gründen der Altersvorsorge essentiell und eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Sowohl die Planung als auch die Durchführung und Nachschau einer Unternehmensübergabe an die nächste Generation, aber auch an externe Dritte oder im Rahmen von Stiftungslösungen zählen zu den Spezialgebieten von LKC. Wir begleiten Sie dabei rechtlich, steuerlich aber auch moderierend bei der Umsetzung möglicherweise schwieriger Entscheidungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens aber auch ihre persönliche Situation und die Ihrer Familie langfristig zu sichern
wirtschaftliche Beratung
„Understanding the business“ und unsere Erfahrungen in der Anwendung von betriebswirtschaftlichen Analyse- und Planungsinstrumenten bei Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen sind die Grundlagen unserer betriebswirtschaftlichen Beratung. Beispiele unserer betriebswirtschaftlichen Beratung sind: Entwicklung von Zielsystemen strategische und operative Planung Finanzplanung Unternehmensbewertung und Investitionsrechnung Organisationsberatung Entlohnungssysteme Entwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
Kryptowährung
Bitcoin sowie andere Kryptowährungen und Non Fungible Tokens (NFT) stehen zunehmend im Fokus der Finanzverwaltung – sowohl der Veranlagungsfinanzämtern als auch der Steuerfahndungs- und Bußgeld- und Strafsachenstellen. Rechtzeitige Beratung ist essenziell im Umgang mit Kryptowährungen sowie NFTs. Viele Themen sind in Klärung – vieles ist noch offen. Wir unterstützen Privatpersonen und Unternehmen wie folgt: Ermittlungen von Erträgen aus Kryptowährungen und/bzw. Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Außensteuer) steuerliche Einordnung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen und Mining Vertretung gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht Strafverteidigung bei Hinterziehung von Einkünften im Zusammenhang mit Kryptowährungen tatsächliche Verständigung etc.
Nachfolge- und Nachlassregelung
Was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Tode geschieht lässt die Wenigsten kalt. Dennoch ein Thema dem sich die Meisten ungern nähern. Grund genug sich hierüber rechtzeitig Gedanken zu machen und sich fachkundig über die mögliche Gestaltungen beraten zu lassen. Der Spielraum reicht von der Übertragung zu Lebzeiten, über die Testamentsgestaltung, Erbverträge, Familiengesellschaft bis hin zu Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen. Aber auch wenn nicht rechtzeitig geregelt wurde ist die Verteilung des Nachlasses zur Zufriedenheit der Erben und vor allem im Sinne des Erblassers eine wichtige Aufgabe, bei der die Mitarbeiter von LKC auf Grund vielfacher Erfahrungen fachkundig und tatkräftig unterstützen können.
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Tax Compliance
Das Steuerrecht hat mittlerweile eine Komplexität erreicht, die kaum noch jemand vollständig überblickt. Umso wichtiger sind funktionierende Strukturen, auf die man sich verlassen kann. Zudem federt ein effizientes Compliance-System strafrechtliche Haftungsrisiken ab - gerade an der Schnittstelle von Selbstanzeige (§ 153 AO). Hier beraten und begleiten wir Sie umfassend zu den Themen: Individuelle Risikoanalyse Implementierung von Tax-Compliance-Systemen Ausarbeitung von Richtlinien passend für Ihr Unternehmen
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Existenzgründungsberatung
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Finanzplanung
Benötigt das Unternehmen Kapitalbedarf, sind dem Kreditunternehmen aussagekräftige Unterlagen insbesondere Geschäftsplan bzw. Liquiditätsplan vorzulegen. LKC hilft bei der entsprechenden Vorbereitung. Aber auch Unternehmen, die die vorgenannten Unterlagen als laufendes Controlling Instrument nutzen wollen, um insbesondere Frühwarnindikatoren für etwaige Krisen zu installieren, werden von LKC bei der Einrichtung und auf Wunsch auch bei der laufenden Analyse unterstützt. Auch Existenzgründer begleitet LKC auf ihrem Weg in die Selbständigkeit.
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Steuerberatung
Steuerberatung ist für uns nicht nur die Unterstützung unserer Mandanten bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Unsere Beratung ist ein aktiver Prozess der gemeinsam mit Ihnen durch eine optimierte Ausgangsbasis eine Maximierung Ihres wirtschaftlichen Erfolges unterstützt. Wir arbeiten zielgerichtet und transparent gemeinsam mit Ihnen an individuellen Lösungsansätzen, um die mit Ihnen definierten Ziele umzusetzen. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts stellt eine Steuererklärung hohe Anforderungen an jeden Steuerpflichtigen, egal ob Privatperson oder Unternehmer. Diese Pflichten nehmen wir Ihnen als Ihre steuerlicher Beratung gerne ab.
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Unternehmenskäufe/-verkäufe
LKC begleitet Sie als kompetenter Transaktionspartner seit Jahren erfolgreich bei Unternehmenskäufen sowie Unternehmensverkäufen. Unsere besondere Stärke liegt dabei im interdisziplinären Ansatz der meist mehrfach qualifizierten Transaktionsberater, die ihr Know-how in integrierte Komplettlösungen einbringen, damit ein Kauf- bzw. Verkaufsprozess unter wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten erfolgreich zum Abschluss geführt werden kann. Insbesondere bei mittelständischen Transaktionen übernimmt LKC dabei oftmals den "leading part“ um die Kompetenz der bisher involvierten Berater zentral zu bündeln. LKC Transaktionsberater verfügen über eine in vielen Berufsjahren erworbene Expertise bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen, sei es von Einzel- oder mittelständischen Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften. In den vergangenen Jahren hat LKC mehr als 250 Transaktionen erfolgreich begleitet. Hierbei ist uns die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartnern ein zentrales Anliegen, um für unsere Auftraggeber im Rahmen von Unternehmensverkauf, -übernahme, -nachfolge, oder einer Unternehmensbeteiligung die geeigneten Partner zu identifizieren und das beste Konzept einschließlich sämtlicher erforderlicher vertraglicher Regelungen zu entwerfen. Unser Leistungsspektrum beginnt bei der Analyse Ihres zu veräußernden Unternehmens, der Kaufpreisfindung und der Findung sowie der Auswahl geeigneter Erwerber (strategischer vs. Finanzinvestor). Bei Suche nach Kauf-/Verkaufsinteressenten arbeiten wir mit der LKC Transaction GmbH zusammen, die hierzu eine umfassende EDV-Datenbank unterhält. Neben den klassischen Beratungsfeldern sind wir gerne auch bei Bankengesprächen behilflich und können für die Vorbereitung/Begleitung von Finanzierungsgesprächen auf zahlreiche Kontakte im Banken-/Investmentbereich zurückgreifen. Die Tätigkeitsgebiete umfassen die Betreuung von:
- Unternehmensverkauf
- Unternehmenskauf
- Unternehmensbeteiligung
- Management Buy Out Transaktionen (MBO)
- Nachfolgeregelung
- Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung
- Optimierung der Veräußerbarkeit eines Unternehmens im Vorfeld einer Transaktion
- Entwurf einer Unternehmensdarstellung / eines Verkaufsprospektes
- Auswahl strategischer Anleger oder von Finanzinvestoren
- Betreuung des gesamten Transaktionsprozesses
- Entwurf von Absichts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (Letter of Intent)
- Überprüfung / Erstellung der Deal-Struktur (Asset vs. Share Deal) einschließlich steuerlicher Konzepte der Erwerber / Veräußerer
- Durchführung von Due Diligence Prüfungen für Unternehmenskäufer
- Begleitung bei der zu erstellenden Unternehmensdokumentation für Due Diligence Prüfungen bei Unternehmensverkäufern
- Beratung u.a. zu Garantien und Freistellungen, Haftungsfragen und weiteren Themen der konkreten Vertragserstellung#
- Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen
- Betreuung des Signing und Closing Prozesses
- Post Merger Integration
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digitale Finanzbuchhaltung mit DATEV Unternehmen Online
Dazu gehören: Übermittlung der Belege digital Verarbeitung der Belege täglich, Wöchentlich, nach Wunsch Digitaler Zugriff auf sämtliche Auswertungen von Ihrem Rechner Übernahme Zahlungsverkehr
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Erbrecht
Wir beraten Sie gerne bei der umfassenden rechtlichen und steuerlichen Lösung der Übergabe Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Erbrechtlichen Fragestellungen kommt hierbei nicht nur bezüglich des Abfassens Ihrer letztwilligen Verfügung wie Testament oder Erbvertrag erhebliche Bedeutung zu. Auch Themen wie das Vermeiden von Pflichtteilsansprüchen, Stiftungslösungen und die Behandlung komplexer, international ausgerichteter Vermögen stellt eine der Kernkompetenzen von LKC dar. Darüber hinaus erstreckt sich unsere Expertise auch bei Handlungsbedarf (z.B. Annahme/Ausschlagung der Erbschaft) als auch der damit verbundenen Rechtsfolgen, die einen (vorläufigen) Erben vor oder während eines Insolvenzverfahrens und/oder der Wohlverhaltensphase treffen können.
Gesellschafts- und Handelsrecht
Gesellschaftsrecht: In Deutschland sind vor allem die GmbH, die GmbH & Co. KG und die Aktiengesellschaft, aber auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Verein die am verbreitesten Gesellschaftsformen. LKC kann jede Gesellschaft von der Gründung bis zur Auflösung begleiten. Sowohl die zivilrechtliche als auch die steuerrechtliche Betreuung gehört zu unserem Daily Business. Die Erstellung der Jahresabschlüsse von Gesellschaften oder die Prüfung derselben bieten wir ganzheitlich an. Die Vor- und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform sind uns bestens bekannt. Handelsrecht: Das Handelsrecht beinhaltet das Recht für die Kaufleute. Hierzu gehört nicht nur die Firma oder der Sitz des Kaufmanns, sondern auch die korrekte Veröffentlichung der Unternehmensdaten, die Bestellung eines Prokuristen und die ordnungsgemäße Führung der Handelsbücher, sowohl im Zuge eines Einzelabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) als auch auf Konzernebene. Die Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater von LKC sind mit den Feinheiten im Bereich des Handelsrechts bestens vertraut und können Kaufleute diesbezüglich unmittelbar unterstützen.
Insolvenzrecht
Einen Garant vor einer finanziellen Schieflage eines Unternehmens oder einer natürlichen Person gibt es nicht. Meist ist dann bei deren Eintritt eine professionelle Beratung unumgänglich. Angefangen bei Fragen über die Stellung eines Insolvenzantrags (respektive einer möglichen Vermeidung desselben) über das eigene Vermögen, eines Nachlasses oder eines Dritten, als auch der Verpflichtung zur Insolvenzantragsstellung als Vertretungsorgan, der Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren als Selbstbetroffener oder als Beteiligter wie z.B. als Gläubiger in Bezug auf die Geltendmachung von Forderungen und/oder Sicherheiten, der Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen bis hin zu weiteren insolvenzrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. in Bezug auf Eigenverwaltung, Insolvenzpläne, insolvenzrechtliche Rechnungslegung, etc. , unterstützten wir Sie gerne und gezielt.
Insolvenzverwaltung
Wir sind auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung stets aktiv und werden von verschiedenen Gerichten in Bayern als Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Fragen rund um das Thema Insolvenzverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen, (internationalen) Nachlassinsolvenzen, etc. sind uns bestens vertraut.
Sanierung
Eine Unternehmenskrise kann jederzeit durch Faktoren verursacht werden, die dem Einflussbereich der eigenen Unternehmensleitung weitestgehend entzogen sind. Zum Teil reicht die Verschlechterung der Zahlungsmoral einiger weniger Auftraggeber oder der totale Ausfall eines einzelnen Auftraggebers aus, um eine an sich gesunde Gesellschaft in – wenn auch nur vorübergehende aber existentielle – Liquiditätsschwierigkeiten zu bringen. Aber auch im Falle einer unumgänglichen Insolvenzantragstellung bietet die Insolvenzordnung umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bei kompetenter, frühzeitiger und gezielter Vorbereitung eine Fortführung der Gesellschaft unter dem bisherigen Rechtsträger zu gewährleisten oder eine Sanierung/Übertragung außerhalb oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Hier verfügt LKC über ausgewiesenes Spezialwissen und die Kompetenz, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und Gestaltungen zu finden, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden und nach erfolgreicher Sanierung wieder gestärkt am Markt aufzutreten. Die Kompetenz von LKC wird hierbei insbesondere durch die regelmäßige Bestellung eines Partners zum Insolvenzverwalter und Gutachter in Insolvenzeröffnungsverfahren durch diverse bayerische Insolvenzgerichte unter Beweis gestellt.
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Steuerrecht
Die Komplexität des Steuerrechts hat in den letzten Jahren nie ab-, sondern stets zugenommen. Dies stellt den steuerlichen Berater vor immer größer werdende Herausforderungen. Ein Berater allein wird heutzutage nie allen Ansprüchen in allen steuerlichen Rechtsgebieten gerecht werden können. Daher bietet LKC für alle steuerlichen Bereiche den richtigen Ansprechpartner. Ob es sich um Fragen zu Kindern im Steuerrecht, der betrieblichen PKW-Nutzung oder um Fälle des internationalen Steuerrechts handelt: LKC ist stets der richtige Ansprechpartner. Dabei nimmt der für einen Mandanten zuständige Partner diesen an die Hand und setzt gezielt speziell ausgebildete Mitarbeiter ein. So können wir unseren Mandanten auch die bestmögliche Versorgung zu fairen Preisen bieten, denn: ein in seinem Gebiet erfahrener Steuerberater bietet auch eine größere Effizienz. Neben alltäglichen und weniger alltäglichen Fragestellungen zu
- Einkommensteuerrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Umwandlungssteuerrecht
- Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
- Außensteuerrecht
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Betriebsaufspaltungen
Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, das in den Steuergesetzen nicht geregelt ist, sondern durch den Bundesfinanzhof entwickelt wurde. Dabei wird ein Unternehmen für Steuerzwecke in zwei oder mehrere Betriebe aufgespalten, wobei die beteiligten Einheiten personell und wirtschaftlich aneinandergebunden bleiben. In der Praxis werden Betriebsaufspaltungen häufig nicht erkannt. Dies hat steuerrechtliche Konsequenzen, weil z.B. eine unbeabsichtigte Beendigung einer Betriebsaufspaltung regelmäßig zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. LKC prüft diesbezüglich, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt und wie die negativen steuerrechtlichen Folgen vermieden werden können.
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Familienstiftungen
Auch die Familienstiftung hat in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Die Ausrichtung der Familienstiftung ist nicht vorwiegend steuerlich motiviert. Stattdessen soll die Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung vor der Zersplitterung im Erbweg schützen. Im Vordergrund steht daher der Gedanke des Vermögenszusammenhalts, aber auch der Absicherung der Familienmitglieder, denen mindestens 50 % der Erträge der Familienstiftung zufließen müssen. Bei der Familienstiftung tritt an die Stelle von Eigentümerrechten der Familie das selbstverantwortliche Handeln der vom Stifter eingesetzten Stiftungsorgane, die – mit oder ohne Einbindung von Familienmitgliedern – über das Wohl der Stiftung entscheiden. Das Vermögen der Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre der Erbschaftsteuer, allerdings mit einem günstigeren Wertansatz als bei herkömmlicher Erbschaftbesteuerung. Nach statistischen Erhebungen ist diese Besteuerung häufig kein Nachteil, da der regelmäßige Generationensprung, der Erbschaftsteuer auslöst, im Schnitt früher als nach 30 Jahren erfolgt.
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gemeinnützige Kapitalgesellschaften
Gemeinnützige Kapitalgesellschaften sind interessant für den Personenkreis, der eine Art „Eigentümerstellung“ an der gemeinnützigen Einrichtung haben möchte. Dadurch kann von Seiten der Gesellschafter im Rahmen der Steuergesetze erheblich Einfluss auf die Geschäftspolitik der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften genommen werden. Allerdings kann durch entsprechende Gestaltung der Satzung ein ausgeprägtes Einflussnahmerecht der Gründungsgesellschafter und gegebenenfalls für weitere von ihnen benannte Personen manifestiert werden.
gemeinnützige Vereine
Die gemeinnützigen Vereine bilden in der Bundesrepublik Deutschland das Korsett des sozialen Tuns. Grundsätzlich besteht bei ihnen kein Gebot zur Erhaltung des Vermögens wie bei der Stiftung und die Tätigkeit des gesamten Vereins ist neben den Maßgaben der Satzung bestimmt vom Votum der Mitgliederversammlung. Der Verein bietet insbesondere eine geeignete Plattform für das Zusammenwirken von mehreren (beim rechtsfähigen Verein mindestens sieben) Personen zur Umsetzung eines gemeinnützigen Zwecks. Der Verein kann selbst tätig werden oder auch als reines Förderinstrument für eine andere gemeinnützige Einrichtung oder eines gemeinnützigen Zwecks genutzt werden.
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Vereine / Wirtschaftsverbände
Bei den meist als Vereine auftretenden Wirtschaftsverbänden stellen sich steuerlich, wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvolle, oft sehr spezielle Fragen. LKC verfügt hier aufgrund langjähriger Mandatsbeziehungen über die erforderliche Expertise. Neben Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen befassen wir uns regelmäßig mit wichtigen Themen wie Satzungs- und Beitragsordnungsfragen, steueroptimale Strukturierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Besteuerungs- und Haftungsfragen der Verbandsorgane oder der immer komplexeren Umsatzsteueroptimierungen unter nationalen und EU-Regelungsgesichtspunkten.
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