AWP Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Wir, die AWP Wirtschaftstreuhand GmbH um die Herren Stefan Avemaria,  Peter Wagner, Jochen Rumpel beraten mittelständische Mandanten unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen sowie Privatpersonen und begleiten sie zuverlässig, partnerschaftlich und sicher in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen.

AWP Wirtschaftstreuhand GmbH
Im Gewerbepark C 30
93059 Regensburg
Tel.: +49 941 49090-0
Fax: +49 941 49090-10
E-Mail: info@kanzlei-awp.de

Unsere Leistungen

allgemeine Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.

betriebswirtschaftliche Beratung

Der Vorteil einer ergänzenden betriebswirtschaftlichen Beratung liegt auf der Hand: Mit Rücksicht auf sämtliche steuerliche und rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen kann an einem langfristigen und dauerhaften Erfolgsmodell gearbeitet werden. Als Ihr Steuerberater haben wir Kenntnisse von allen nötigen Zusammenhängen und können Sie beinahe umfassend beraten. Die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten gehört zu unserem täglichen und selbstverständlichen Beratungsfeld. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Know-how. Daraus ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Finanzplanungen für vermögende Privatpersonen Überprüfung von Business-Planungen Überprüfung der Kredittilgungsfähigkeit Steuerplanungsrechnungen Unternehmensverkauf Verifizierung der Einhaltung von Compliance Systemen Prozessprüfungen Begleitung von Unternehmenserwerben Überprüfung der Einhaltung von Unternehmensverträgen Einrichtung von Monitoring Instrumenten

Controlling

Als weiteres Leistungsspektrum unterstützt LKC seine Mandanten ebenso im Bereich des operativen und strategischen Controlling. Das beinhaltet die Einrichtung, Erstellung, Analyse und insbesondere die Interpretation von erwarteten (Soll-Werten) zu den tatsächlichen Werten (Ist-Werten). Die Intention von Controlling ist, die Unternehmensziele optimal zu erreichen und mit Hilfe von zukunftsorientierten Entscheidungsinstrumenten Verbesserungsmöglichkeiten und Potentiale schnell zu erkennen und zu heben. Unterstützend sind wir u.a. tätig bei der:

  • Einrichtung von Controlling Instrumenten als Teilbereiche des bestehenden EDV-Buchhaltungssystems;
  • Einrichtung, Datenbestückung und Auswertung externer Systeme (z.B. über Datev oder Datenbank gestützt bzw. oft mittels Excel);
  • Aufstellung von Plandaten;
  • Identifikation von Erlös- und Kostentreibern;
  • Analyse der Prozesse zur Informationsgewinnung und deren Implementierung;
  • Geschäftsfeldplanung (Portfolio-Analyse);
  • Identifikation von strategischen Lücken; oder
  • Durchführung von Potential-Analysen.
Die vorstehenden Möglichkeiten sind auch adaptierbar auf nicht unmittelbar rechnungslegungsbezogene Steuerungsdaten wie Auftragsbestand/Auftragseingang, personalbezogene Daten oder Kunden- und Lieferantendaten.

Due Diligence

Due Diligence Prüfungen erfolgen vor allem im Rahmen der Veräußerung von Unternehmen, in der Regel durch den Käufer eines Unternehmens. Hier werden zahlreiche Prüfungsbereiche unterschieden, die im Überblick wie folgt beschrieben werden können: Rechtliche Due Diligence, Finanzielle Due Diligence, Steuerrechtliche Due Diligence und Wirtschaftliche Due Diligence. Sinn und Zweck einer jeden Due Diligence ist es, die Risiken und auch die Chancen des zu prüfenden Unternehmens zu identifizieren, damit der Käufer insoweit eine Kaufentscheidung treffen kann. Dies erklärt auch den Begriff „Due Diligence Prüfung“, der bedeutet: „Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt“. LKC kann auf ein breites Spektrum von Due Diligence Prüfungen in allen Bereichen zurückblicken. Viele Transaktionen für Unternehmenskäufe wurden von LKC durch Due Diligence Prüfungen begleitet.

Gesellschaftsrecht aller Rechtsformen

Im Rahmen unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit Unternehmen verschiedenster Rechtsformen können wir Sie bei der Errichtung, erforderlichen Veränderungen und dem laufenden Betrieb von Gesellschaften jeglicher Größenordnung und nahezu jeglicher Rechtsform beraten. Dies umfasst sämtliche rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zu Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, AG & Co. KG) über Vereine und Stiftungen hin zu Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG, KGaA) einschließlich börsennotierten Aktiengesellschaften.

Jahresabschluss

Ein professionell erstellter Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dar und liefert die Daten für die Steuererklärung, sondern bietet auch wichtige Informationen für die weiteren Planungen und Investitionen. Zudem ist ein professionell erstellter Jahresabschluss die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.

Jahresabschlussprüfungen

Die Bedeutung der externen Abschlussprüfung hat für die Leitungsorgane von Unternehmen, für deren Aufsichtsgremien erheblich zugenommen. LKC stellt sich dieser Herausforderung. LKC bietet umfassende Kenntnisse aus langjähriger Erfahrung als Prüfer kleiner, mittelgroßer und auch großer Gesellschaften. Unser Prüfungsansatz ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern alle für den Jahresabschluss relevanten Geschäftsprozesse in die Prüfung einbezieht. Mit unserem Prüfungsansatz und einer ausführlichen Berichterstattung leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Gesetzliche Abschlussprüfungen bieten wir an für:

  • Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtsformen
  • Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtformen
  • Rechnungslegung HGB, IFRS oder GAAP
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem HGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen (ohne Sonderprüfungen), die durch unsere Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Exemplarisch seien hier genannt:
  • Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
  • Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
  • Prüfung für das „Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)

Steuererklärung

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen sind unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Doch auch ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung – beispielsweise wenn lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen – kann es ratsam sein, eine Steuererklärung abzugeben, um eine Steuererstattung zu erlangen. Bei der Erstellung von Steuererklärungen verstehen wir unsere Aufgabe nicht lediglich in der bloßen Abarbeitung der uns von unseren Mandanten übergebenen Belege, sondern wir versuchen auch hier bei der Bearbeitung Steueroptimierungspotential aufzudecken und durch Hinweise für die Zukunft die Steuerlast zu senken. So erstellen wir beispielsweise: Einkommensteuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Gewerbesteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

Unternehmensbewertung

Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt zumeist aus einem speziellen Anlass, z.B. anstehender Verkauf des Unternehmens, Übertragung des Unternehmens auf die Nachkommen oder Nachfragen im Rahmen steuerrechtlicher Betriebsprüfungen des zuständigen Finanzamtes. Jeder einzelne Anlass führt in der Regel zu einer eigenständigen Bewertung des Unternehmens. Zum Beispiel kommt für eine Bewertung im Rahmen eines Verkaufs die Multiplikatoren-Methode bezogen auf das EBIT (Earnings before Interest and Tax; Gewinn vor Zinsen und Steuern) häufig zur Anwendung. LKC kann bei der Bestimmung des Multiplikators auf Datenbanken zurückgreifen. Alternativ kommen z.B. als valides Verfahren für die Bewertung eines Unternehmens die Grundsätze für die Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) zur Anwendung. Bei LKC gehören Unternehmensbewertungen bezogen auf jeden Anlass zum Tagesgeschäft.

Unternehmensumstrukturierungen (Umwandlungen-Verschmelzungen-Formwechsel etc.)

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen handelt es sich meist um umfangreiche Projekte, in der eine Vielzahl von rechtlichen Disziplinen gefragt ist. Steuerthemen sind hier von zentraler Bedeutung. Häufig ist die Umstrukturierung bereits steuerlich motiviert, z. B. mit dem Ziel der Senkung der Konzernsteuerquote. Bei aus sonstigen Gründen vorzunehmenden Umstrukturierungen ist zu gewährleisten, dass zum einen die Umstrukturierung selbst möglichst steuerneutral bleibt und zum anderen die Zielstruktur steuerlich effizient ist. LKC unterstützt die Mandanten in effizienten Teams bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen wie Ausgliederungen, Auf- oder Abspaltungen und Verschmelzungen.