BRG Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die BRG berät seit mehr als 50 Jahre Unternehmer, Freiberufler, Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen mit zukunftsorientierter Ausrichtung.
Wir sind für Sie da, ganz gleich, ob Sie als kleines, mittleres oder großes mittelständisches Unternehmen, Kapitalgesellschaft oder als gemeinnützige Einrichtung, auf nationaler und/oder internationaler Ebene, eine langfristige und verlässliche Partnerschaft wünschen.
Unser Erfolg beruht vor allem darauf, dass alle unsere Tätigkeiten der Mandant und seine Interessen im Vordergrund stehen.

Forstenrieder Allee 70 | 81476 München
Tel.: +49 89 745515-0brg@lkc.de

Unsere Leistungen

Betriebsaufspaltungen

Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, das in den Steuergesetzen nicht geregelt ist, sondern durch den Bundesfinanzhof entwickelt wurde. Dabei wird ein Unternehmen für Steuerzwecke in zwei oder mehrere Betriebe aufgespalten, wobei die beteiligten Einheiten personell und wirtschaftlich aneinandergebunden bleiben. In der Praxis werden Betriebsaufspaltungen häufig nicht erkannt. Dies hat steuerrechtliche Konsequenzen, weil z.B. eine unbeabsichtigte Beendigung einer Betriebsaufspaltung regelmäßig zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. LKC prüft diesbezüglich, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt und wie die negativen steuerrechtlichen Folgen vermieden werden können.

betriebswirtschaftliche Beratung

Der Vorteil einer ergänzenden betriebswirtschaftlichen Beratung liegt auf der Hand: Mit Rücksicht auf sämtliche steuerliche und rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen kann an einem langfristigen und dauerhaften Erfolgsmodell gearbeitet werden. Als Ihr Steuerberater haben wir Kenntnisse von allen nötigen Zusammenhängen und können Sie beinahe umfassend beraten. Die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten gehört zu unserem täglichen und selbstverständlichen Beratungsfeld. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Know-how. Daraus ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Finanzplanungen für vermögende Privatpersonen Überprüfung von Business-Planungen Überprüfung der Kredittilgungsfähigkeit Steuerplanungsrechnungen Unternehmensverkauf Verifizierung der Einhaltung von Compliance Systemen Prozessprüfungen Begleitung von Unternehmenserwerben Überprüfung der Einhaltung von Unternehmensverträgen Einrichtung von Monitoring Instrumenten

Erstellung von Steuererklärungen von Privatpersonen

Das deutsche Steuerrecht bietet in seiner Komplexität und schweren Überschaubarkeit viele Ansatzpunkte um für den einzelnen Steuerpflichtigen maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Durch die persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten bietet LKC keine Steuerberatung „von der Stange“. Wir entwickeln nach Analyse der Umstände, der Historie, der Ziele, der Persönlichkeit und nicht zuletzt der Risikobereitschaft des Steuerpflichtigen passgenaue Vorschläge für steuerliche Gestaltungen und begleiten unsere Mandanten auch bei Realisierung und ggfs. Durchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung. Immer steht der Mandant und das Optimum aller ihn betreffenden Aspekte hierbei im Vordergrund. … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

ganzheitliche Beratung gemeinnütziger Kapitalgesellschaften

Gemeinnützige Kapitalgesellschaften sind interessant für den Personenkreis, der eine Art „Eigentümerstellung“ an der gemeinnützigen Einrichtung haben möchte. Dadurch kann von Seiten der Gesellschafter im Rahmen der Steuergesetze erheblich Einfluss auf die Geschäftspolitik der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften genommen werden. Allerdings kann durch entsprechende Gestaltung der Satzung ein ausgeprägtes Einflussnahmerecht der Gründungsgesellschafter und gegebenenfalls für weitere von ihnen benannte Personen manifestiert werden.

ganzheitliche Beratung von gemeinnütziger Stiftungen

Im letzten Jahrzehnt ist die Zahl gemeinnütziger Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland sprunghaft angestiegen. Immer mehr vermögende Damen und Herren, die einen altruistischen Zweck verfolgen wollen, haben sich für das Rechtsgebilde der gemeinnützigen Stiftung entschieden. Sie gehört keiner natürlichen Person, sondern „sich selbst“ und unterliegt deshalb nicht dem Votum von Gesellschaftern. Ihre Tätigkeit und insbesondere die Verwendung ihrer Geldmittel richtet sich nach den Bestimmungen der vom Stifter – wenn gewünscht – unveränderlich vorgegebenen Satzung mit dem von ihm bestimmten Stiftungszweck. Bei ausreichender Mittelausstattung kann die gemeinnützige Stiftung viele Generationen überdauernd angelegt werden. Der Stifter kann die Leitung der Stiftung sich selbst und/oder von ihm benannten Stiftungsvorständen übertragen. Kontrolliert wird der Stiftungsvorstand nach Wunsch des Stifters von einem Aufsicht ausübenden Stiftungsrat und/oder – bei rechtsfähigen Stiftungen – von der jeweils zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde. In der Regel stehen die Aufsichtsbehörden den Stiftungen außerordentlich kooperativ und verständig zur Seite. Die Abgabenordnung bietet die Möglichkeit der steuerbegünstigten Förderung einer Vielzahl von als gemeinnützig anerkannten Zwecken, z.B. der Jugend- und Altenhilfe, des Gesundheitswesens, des Sports, der Kultur oder der Wissenschaft. Jeder Steuerpflichtige kann steuermindernd bis zu einer Million innerhalb von zehn Jahren in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung einbringen und u.a. zusätzlich jährlich bis zu 20 % von seinen Einkünften spenden.

innovative Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet als Teil des betrieblichen Rechnungswesens die zentrale Funktion in einem erfolgreichen Betrieb. Anhand der Finanzbuchhaltung wird der Erfolg eines Jahres ermittelt. Aufwand und Ertrag werden gegenübergestellt. Die Erstellung der Finanzbuchhaltung ist betriebswirtschaftlich unerlässlich und gesetzlich verpflichtend. Hier unterstützen wir Sie gerne und übernehmen für Sie die Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung mittels Datev Unternehmen-Online. Bitte sprechen Sie uns an.

Jahresabschluss

Ein professionell erstellter Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dar und liefert die Daten für die Steuererklärung, sondern bietet auch wichtige Informationen für die weiteren Planungen und Investitionen. Zudem ist ein professionell erstellter Jahresabschluss die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.

Lohnabrechnung

Durch die ständigen Änderungen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung ein sehr komplexes Thema geworden. Damit Sie und auch Ihre Mitarbeiter zufrieden sind, bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung an. “Nutzen Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung als Motivationsinstrument für Ihre Mitarbeiter.” Dies reicht von der Bereitstellung der Lohnprogramme in Ihren Betrieb über die gemeinsame Zusammenarbeit bei der monatlichen Abrechnung bis hin zur intensiven Betreuung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir möchten erreichen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zufrieden sind. Deshalb können Sie auf unsere kompetenten, stets weitergebildeten Fachmitarbeiter setzen, die Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen, damit Sie sich anderen Unternehmensaufgaben intensiver widmen können. Egal ob Sie 1, 50, 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen: Wir helfen Ihnen dabei, dass die Lohnabrechnung korrekt und pünktlich erstellt wird. Zusätzlich berücksichtigen wir die zeitlichen Besonderheiten in Ihrem Betrieb. Bei besonderen Themen können Sie sich auf uns als kompetenten Partner verlassen:

  • Lohnabrechnung für das Bauhauptgewerbe
  • Abrechnung von Saison- und Transferkurzarbeitergeld
  • Berechnung von Urlaubsansprüchen
  • Beurteilung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
Außerdem bieten wir Ihnen die Beratung in weiteren Themen an, wie z. B.:
  • “Netto-Lohn-Optimierung” Wir beraten Sie gerne umfassend, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigten Vorteile Sie Ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können.
  • Anfertigung von Arbeitsverträgen Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vergütungsmodellen haben, sowie bei den eher unangenehmen Themen Abmahnung und Kündigung, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
  • Prüfung Ihrer erstellten Lohnabrechnung Auf Wunsch überprüfen wir die von Ihnen erstellte Lohnbuchführung, damit wir rechtzeitig in Sachverhalte eingreifen können.
  • Personalkostenplanung Gerne können wir Ihnen monatliche oder jährliche individuelle Listen und Aufstellungen mit Ihren Angaben erstellen, z. B. für Ihre Planung.
Wie viel Sie dafür konkret investieren wollen, richtet sich nach der Größe und der Komplexität Ihres Unternehmens – in jedem Fall sind wir in der Lage, Ihnen ein hoch attraktives Paket zu schnüren. Bitte sprechen sie uns an, damit wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.

Nachfolge- und Nachlassregelung

Was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Tode geschieht lässt die Wenigsten kalt. Dennoch ein Thema dem sich die Meisten ungern nähern. Grund genug sich hierüber rechtzeitig Gedanken zu machen und sich fachkundig über die mögliche Gestaltungen beraten zu lassen. Der Spielraum reicht von der Übertragung zu Lebzeiten, über die Testamentsgestaltung, Erbverträge, Familiengesellschaft bis hin zu Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen. Aber auch wenn nicht rechtzeitig geregelt wurde ist die Verteilung des Nachlasses zur Zufriedenheit der Erben und vor allem im Sinne des Erblassers eine wichtige Aufgabe, bei der die Mitarbeiter von LKC auf Grund vielfacher Erfahrungen fachkundig und tatkräftig unterstützen können.

Steuerberatung

Steuerberatung ist für uns nicht nur die Unterstützung unserer Mandanten bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Unsere Beratung ist ein aktiver Prozess der gemeinsam mit Ihnen durch eine optimierte Ausgangsbasis eine Maximierung  Ihres wirtschaftlichen Erfolges unterstützt. Wir arbeiten zielgerichtet und transparent gemeinsam mit Ihnen an individuellen Lösungsansätzen, um die mit Ihnen definierten Ziele umzusetzen. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts stellt eine Steuererklärung hohe Anforderungen an jeden Steuerpflichtigen, egal ob Privatperson oder Unternehmer. Diese Pflichten nehmen wir Ihnen als Ihre steuerlicher Beratung gerne ab.

Testamentsvollstreckungen

Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers bietet dem Erblasser die Gewähr dafür, dass sein letzter Wille entsprechend seinen testamentarischen Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt wird. Darüber hinaus kann ein Testamentsvollstrecker auch eine ausgleichende Wirkung gegenüber gegenläufigen Interessen und immer wieder auftretenden unterschiedlichen Auffassungen von Erben entfalten. Schließlich bietet die Anordnung einer Testamentsvollstreckung auch die Möglichkeit, Minderjährige oder noch junge Erben bei der Verwaltung des übertragenen Vermögens zu begleiten bzw. diese hiervon zumindest für eine gewisse Dauer komplett auszuschließen.  

Vereine / Wirtschaftsverbände

Bei den meist als Vereine auftretenden Wirtschaftsverbänden stellen sich steuerlich, wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvolle, oft sehr spezielle Fragen. LKC verfügt hier aufgrund langjähriger Mandatsbeziehungen über die erforderliche Expertise. Neben Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen befassen wir uns regelmäßig mit wichtigen Themen wie Satzungs- und Beitragsordnungsfragen, steueroptimale Strukturierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Besteuerungs- und Haftungsfragen der Verbandsorgane oder der immer komplexeren Umsatzsteueroptimierungen unter nationalen und EU-Regelungsgesichtspunkten.