LKC Landshut Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Unsere Leistungen

Abschlussprüfung (Jahres- und Konzernabschluss)

Die Bedeutung der externen Abschlussprüfung hat für die Leitungsorgane von Unternehmen, für deren Aufsichtsgremien erheblich zugenommen. LKC stellt sich dieser Herausforderung. LKC bietet umfassende Kenntnisse aus langjähriger Erfahrung als Prüfer kleiner, mittelgroßer und auch großer Gesellschaften. Unser Prüfungsansatz ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern alle für den Jahresabschluss relevanten Geschäftsprozesse in die Prüfung einbezieht. Mit unserem Prüfungsansatz und einer ausführlichen Berichterstattung leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Gesetzliche Abschlussprüfungen bieten wir an für:

  • Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtsformen
  • Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtformen
  • Rechnungslegung HGB, IFRS oder GAAP
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem HGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen (ohne Sonderprüfungen), die durch unsere Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Exemplarisch seien hier genannt:
  • Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
  • Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
  • Prüfung für das "Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)

Beratungen in landwirtschaftlichen Fragen der Unternehmensnachfolge und Übergabe

Landwirtschaftliche Betriebe haben spezielle Beratungsbedürfnisse, Fragestellungen und Potenziale. Eine Patentlösung für die Unternehmensnachfolge und Übergabe  gibt es in diesem Thema allerdings nicht, da jede Form individuelle Vor- ­und Nachteile bietet. Damit die Betriebsübergabe trotzdem reibungslos klappt, können wir unsere Mandanten aufgrund unserer umfassenden Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich zielgerichtet beraten. Wir sind berechtigt, die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. Wir haben dazu eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachgewiesen (§ 44 Abs. 1 StBerG).

Bilanzerstellung

Der Jahresabschluss bildet das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten zu einem bestimmten Stichtag ab. Er setzt sich in Abhängigkeit der Unternehmensform aus mehreren Teilbereichen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) zusammen und stellt die wichtigsten Unternehmenszahlen wie Vermögenswerte, Eigen- und Fremdkapital, Verbindlichkeiten und Gewinn oder Verlust dar. Der Jahresabschluss ist die grundlegende Informationsquelle für Banken, Investoren, Teilhaber etc. und dient dem Fiskus als Grundlage der Besteuerung. Absolute Sorgfalt gepaart mit hochqualifizierten Mitarbeitern sind Garant der LKC Gruppe, die Erstellung des Jahresabschlusses auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, die Bilanz mit sämtlichen Nebenrechnungen unseren Mandanten verständlich und umfassend zu erläutern und Ihnen somit die für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlichen Informationen zukommen zu lassen.

landwirtschaftliche Buchstelle

Die aufgeführten Partner sind berechtigt, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. Sie haben eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachgewiesen (§ 44 Abs. 1 StBerG). Die „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine amtlich verliehene Bezeichnung, die gem. § 161 StBerG geschützt ist und nur in Verbindung mit Berufsbezeichnung geführt werden darf. Wir sind dadurch berechtigt, sogenannte BMELV-Abschlüsse zu erstellen. Gerade in Gebieten, die durch eine starke landwirtschaftliche Struktur geprägt sind, betreuen wir in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

steuerliche Beratung

Beispiele unserer steuerlichen Beratung sind: Umstrukturierungen und Umwandlungen internationales Steuerrecht Betreuung von „nonprofit“ und „not for profit“ Unternehmen Unternehmenssteuerrecht Kapitalanlagen

steuerliche und wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.

Unternehmensbewertung

Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt zumeist aus einem speziellen Anlass, z.B. anstehender Verkauf des Unternehmens, Übertragung des Unternehmens auf die Nachkommen oder Nachfragen im Rahmen steuerrechtlicher Betriebsprüfungen des zuständigen Finanzamtes. Jeder einzelne Anlass führt in der Regel zu einer eigenständigen Bewertung des Unternehmens. Zum Beispiel kommt für eine Bewertung im Rahmen eines Verkaufs die Multiplikatoren-Methode bezogen auf das EBIT (Earnings before Interest and Tax; Gewinn vor Zinsen und Steuern) häufig zur Anwendung. LKC kann bei der Bestimmung des Multiplikators auf Datenbanken zurückgreifen. Alternativ kommen z.B. als valides Verfahren für die Bewertung eines Unternehmens die Grundsätze für die Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) zur Anwendung. Bei LKC gehören Unternehmensbewertungen bezogen auf jeden Anlass zum Tagesgeschäft.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist eines der zentralen Themen eines jeden Unternehmers. Die Übertragung und erfolgreiche Überleitung des Unternehmens auf den gewünschten Nachfolger, ist für jeden Unternehmer zur erfolgreichen Fortführung seines Unternehmens und nicht zuletzt auch aus Gründen der Altersvorsorge essentiell und eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Sowohl die Planung als auch die Durchführung und Nachschau einer Unternehmensübergabe an die nächste Generation, aber auch an externe Dritte oder im Rahmen von Stiftungslösungen zählen zu den Spezialgebieten von LKC. Wir begleiten Sie dabei rechtlich, steuerlich aber auch moderierend bei der Umsetzung möglicherweise schwieriger Entscheidungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens aber auch ihre persönliche Situation und die Ihrer Familie langfristig zu sichern

Unternehmensumstrukturierungen (Umwandlungen-Verschmelzungen-Formwechsel etc.)

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen handelt es sich meist um umfangreiche Projekte, in der eine Vielzahl von rechtlichen Disziplinen gefragt ist. Steuerthemen sind hier von zentraler Bedeutung. Häufig ist die Umstrukturierung bereits steuerlich motiviert, z. B. mit dem Ziel der Senkung der Konzernsteuerquote. Bei aus sonstigen Gründen vorzunehmenden Umstrukturierungen ist zu gewährleisten, dass zum einen die Umstrukturierung selbst möglichst steuerneutral bleibt und zum anderen die Zielstruktur steuerlich effizient ist. LKC unterstützt die Mandanten in effizienten Teams bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen wie Ausgliederungen, Auf- oder Abspaltungen und Verschmelzungen.

wirtschaftliche Beratung

„Understanding the business“ und unsere Erfahrungen in der Anwendung von betriebswirtschaftlichen Analyse- und Planungsinstrumenten bei Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen sind die Grundlagen unserer betriebswirtschaftlichen Beratung. Beispiele unserer betriebswirtschaftlichen Beratung sind: Entwicklung von Zielsystemen strategische und operative Planung Finanzplanung Unternehmensbewertung und Investitionsrechnung Organisationsberatung Entlohnungssysteme Entwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen