LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Unsere Leistungen

Jahresabschluss

Ein professionell erstellter Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dar und liefert die Daten für die Steuererklärung, sondern bietet auch wichtige Informationen für die weiteren Planungen und Investitionen. Zudem ist ein professionell erstellter Jahresabschluss die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.

Nachfolge- und Nachlassregelung

Was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Tode geschieht lässt die Wenigsten kalt. Dennoch ein Thema dem sich die Meisten ungern nähern. Grund genug sich hierüber rechtzeitig Gedanken zu machen und sich fachkundig über die mögliche Gestaltungen beraten zu lassen. Der Spielraum reicht von der Übertragung zu Lebzeiten, über die Testamentsgestaltung, Erbverträge, Familiengesellschaft bis hin zu Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen. Aber auch wenn nicht rechtzeitig geregelt wurde ist die Verteilung des Nachlasses zur Zufriedenheit der Erben und vor allem im Sinne des Erblassers eine wichtige Aufgabe, bei der die Mitarbeiter von LKC auf Grund vielfacher Erfahrungen fachkundig und tatkräftig unterstützen können.

Steuerberatung

Steuerberatung ist für uns nicht nur die Unterstützung unserer Mandanten bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Unsere Beratung ist ein aktiver Prozess der gemeinsam mit Ihnen durch eine optimierte Ausgangsbasis eine Maximierung  Ihres wirtschaftlichen Erfolges unterstützt. Wir arbeiten zielgerichtet und transparent gemeinsam mit Ihnen an individuellen Lösungsansätzen, um die mit Ihnen definierten Ziele umzusetzen. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts stellt eine Steuererklärung hohe Anforderungen an jeden Steuerpflichtigen, egal ob Privatperson oder Unternehmer. Diese Pflichten nehmen wir Ihnen als Ihre steuerlicher Beratung gerne ab.

Stiftungen

Im den letzten Jahren ist die Zahl vor allem gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland stetig gestiegen. Immer mehr vermögende Menschen, die einen altruistischen Zweck verfolgen und fördern wollen, aber auch Zusammenschlüsse engagierter Bürger haben sich für eine gemeinnützige Stiftung entschieden. Mit der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung und deren Ausstattung mit Vermögen kann eine Vielzahl gemeinnütziger Zwecke ganz nach dem eigenen Belieben langfristig und nachhaltig gefördert werden. Aber nicht nur die Unterstützung der Allgemeinheit kann Grund für eine Stiftungserrichtung sein. Große Bedeutung kommt der Rechtsform Stiftung auch bei der Regelung der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge zu. Gerade die Errichtung von Familienstiftungen, die allein dem Zweck der Unterstützung der eigenen Familie aus den Erträgen des Stiftungsvermögens dienen, kann eine interessante Möglichkeit bieten, komplexe Vermögen zusammenzuhalten und über Generationen hinweg im Interesse der eigenen Familie zu erhalten.

Testamentsvollstreckungen

Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers bietet dem Erblasser die Gewähr dafür, dass sein letzter Wille entsprechend seinen testamentarischen Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt wird. Darüber hinaus kann ein Testamentsvollstrecker auch eine ausgleichende Wirkung gegenüber gegenläufigen Interessen und immer wieder auftretenden unterschiedlichen Auffassungen von Erben entfalten. Schließlich bietet die Anordnung einer Testamentsvollstreckung auch die Möglichkeit, Minderjährige oder noch junge Erben bei der Verwaltung des übertragenen Vermögens zu begleiten bzw. diese hiervon zumindest für eine gewisse Dauer komplett auszuschließen.  

Unternehmensumstrukturierungen (Umwandlungen-Verschmelzungen-Formwechsel etc.)

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen handelt es sich meist um umfangreiche Projekte, in der eine Vielzahl von rechtlichen Disziplinen gefragt ist. Steuerthemen sind hier von zentraler Bedeutung. Häufig ist die Umstrukturierung bereits steuerlich motiviert, z. B. mit dem Ziel der Senkung der Konzernsteuerquote. Bei aus sonstigen Gründen vorzunehmenden Umstrukturierungen ist zu gewährleisten, dass zum einen die Umstrukturierung selbst möglichst steuerneutral bleibt und zum anderen die Zielstruktur steuerlich effizient ist. LKC unterstützt die Mandanten in effizienten Teams bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen wie Ausgliederungen, Auf- oder Abspaltungen und Verschmelzungen.