LKC Ziegler & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Elsenheimerstr. 7 | 80687 München
Tel.: +49 89 133015
Fax: +49 89 16788-31
muenchen@lkc.de

Unsere Leistungen

Betriebsaufspaltungen

Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, das in den Steuergesetzen nicht geregelt ist, sondern durch den Bundesfinanzhof entwickelt wurde. Dabei wird ein Unternehmen für Steuerzwecke in zwei oder mehrere Betriebe aufgespalten, wobei die beteiligten Einheiten personell und wirtschaftlich aneinandergebunden bleiben. In der Praxis werden Betriebsaufspaltungen häufig nicht erkannt. Dies hat steuerrechtliche Konsequenzen, weil z.B. eine unbeabsichtigte Beendigung einer Betriebsaufspaltung regelmäßig zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. LKC prüft diesbezüglich, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt und wie die negativen steuerrechtlichen Folgen vermieden werden können.

Bilanzerstellung

Der Jahresabschluss bildet das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten zu einem bestimmten Stichtag ab. Er setzt sich in Abhängigkeit der Unternehmensform aus mehreren Teilbereichen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) zusammen und stellt die wichtigsten Unternehmenszahlen wie Vermögenswerte, Eigen- und Fremdkapital, Verbindlichkeiten und Gewinn oder Verlust dar. Der Jahresabschluss ist die grundlegende Informationsquelle für Banken, Investoren, Teilhaber etc. und dient dem Fiskus als Grundlage der Besteuerung. Absolute Sorgfalt gepaart mit hochqualifizierten Mitarbeitern sind Garant der LKC Gruppe, die Erstellung des Jahresabschlusses auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, die Bilanz mit sämtlichen Nebenrechnungen unseren Mandanten verständlich und umfassend zu erläutern und Ihnen somit die für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlichen Informationen zukommen zu lassen.

Familienstiftungen

Auch die Familienstiftung hat in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Die Ausrichtung der Familienstiftung ist nicht vorwiegend steuerlich motiviert. Stattdessen soll die Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung vor der Zersplitterung im Erbweg schützen. Im Vordergrund steht daher der Gedanke des Vermögenszusammenhalts, aber auch der Absicherung der Familienmitglieder, denen mindestens 50 % der Erträge der Familienstiftung zufließen müssen. Bei der Familienstiftung tritt an die Stelle von Eigentümerrechten der Familie das selbstverantwortliche Handeln der vom Stifter eingesetzten Stiftungsorgane, die – mit oder ohne Einbindung von Familienmitgliedern – über das Wohl der Stiftung entscheiden. Das Vermögen der Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre der Erbschaftsteuer, allerdings mit einem günstigeren Wertansatz als bei herkömmlicher Erbschaftbesteuerung. Nach statistischen Erhebungen ist diese Besteuerung häufig kein Nachteil, da der regelmäßige Generationensprung, der Erbschaftsteuer auslöst, im Schnitt früher als nach 30 Jahren erfolgt.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und erfasst alle Vorgänge eines Unternehmens, die sich in Geldbeträgen ausdrücken lassen:

  • Bank- und Barzahlungen
  • Verbindlichkeiten und Forderungen
  • Abschreibungen etc.
Diese Beträge werden unternehmensspezifischen Konten zeitgenau zugeordnet, so dass jeder betriebliche Vorgang genauestens dokumentiert und nachvollzogen werden kann. Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung etc.) und dient dem Unternehmer als wichtigste Informationsquelle zur finanziellen Situation des Unternehmens. Für die LKC Gruppe bildet die Finanzbuchhaltung das Rückgrat aller betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Entscheidungen. Mit dementsprechender Sorgfalt und Kompetenz erstellen wir für unsere Mandanten aller Branchen und Größen, vom Kleinstgewerbetreibenden bis hin zu großen mittelständischen Unternehmen, die Finanzbuchhaltung. Wir wissen um die Wichtigkeit, den Mandanten die buchhalterischen Auswertungen verständlich zu erläutern und so in enger Zusammenarbeit zu einem langfristigen wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens oder seiner freiberuflichen Tätigkeit beizutragen.

gemeinnützige Kapitalgesellschaften

Gemeinnützige Kapitalgesellschaften sind interessant für den Personenkreis, der eine Art „Eigentümerstellung“ an der gemeinnützigen Einrichtung haben möchte. Dadurch kann von Seiten der Gesellschafter im Rahmen der Steuergesetze erheblich Einfluss auf die Geschäftspolitik der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften genommen werden. Allerdings kann durch entsprechende Gestaltung der Satzung ein ausgeprägtes Einflussnahmerecht der Gründungsgesellschafter und gegebenenfalls für weitere von ihnen benannte Personen manifestiert werden.

gemeinnützige Vereine

Die gemeinnützigen Vereine bilden in der Bundesrepublik Deutschland das Korsett des sozialen Tuns. Grundsätzlich besteht bei ihnen kein Gebot zur Erhaltung des Vermögens wie bei der Stiftung und die Tätigkeit des gesamten Vereins ist neben den Maßgaben der Satzung bestimmt vom Votum der Mitgliederversammlung. Der Verein bietet insbesondere eine geeignete Plattform für das Zusammenwirken von mehreren (beim rechtsfähigen Verein mindestens sieben) Personen zur Umsetzung eines gemeinnützigen Zwecks. Der Verein kann selbst tätig werden oder auch als reines Förderinstrument für eine andere gemeinnützige Einrichtung oder eines gemeinnützigen Zwecks genutzt werden.

Lohnabrechnung

Durch die ständigen Änderungen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung ein sehr komplexes Thema geworden. Damit Sie und auch Ihre Mitarbeiter zufrieden sind, bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung an. “Nutzen Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung als Motivationsinstrument für Ihre Mitarbeiter.” Dies reicht von der Bereitstellung der Lohnprogramme in Ihren Betrieb über die gemeinsame Zusammenarbeit bei der monatlichen Abrechnung bis hin zur intensiven Betreuung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir möchten erreichen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zufrieden sind. Deshalb können Sie auf unsere kompetenten, stets weitergebildeten Fachmitarbeiter setzen, die Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen, damit Sie sich anderen Unternehmensaufgaben intensiver widmen können. Egal ob Sie 1, 50, 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen: Wir helfen Ihnen dabei, dass die Lohnabrechnung korrekt und pünktlich erstellt wird. Zusätzlich berücksichtigen wir die zeitlichen Besonderheiten in Ihrem Betrieb. Bei besonderen Themen können Sie sich auf uns als kompetenten Partner verlassen:

  • Lohnabrechnung für das Bauhauptgewerbe
  • Abrechnung von Saison- und Transferkurzarbeitergeld
  • Berechnung von Urlaubsansprüchen
  • Beurteilung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
Außerdem bieten wir Ihnen die Beratung in weiteren Themen an, wie z. B.:
  • “Netto-Lohn-Optimierung” Wir beraten Sie gerne umfassend, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigten Vorteile Sie Ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können.
  • Anfertigung von Arbeitsverträgen Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vergütungsmodellen haben, sowie bei den eher unangenehmen Themen Abmahnung und Kündigung, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
  • Prüfung Ihrer erstellten Lohnabrechnung Auf Wunsch überprüfen wir die von Ihnen erstellte Lohnbuchführung, damit wir rechtzeitig in Sachverhalte eingreifen können.
  • Personalkostenplanung Gerne können wir Ihnen monatliche oder jährliche individuelle Listen und Aufstellungen mit Ihren Angaben erstellen, z. B. für Ihre Planung.
Wie viel Sie dafür konkret investieren wollen, richtet sich nach der Größe und der Komplexität Ihres Unternehmens – in jedem Fall sind wir in der Lage, Ihnen ein hoch attraktives Paket zu schnüren. Bitte sprechen sie uns an, damit wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.

persönliche Steuerberatung

Das deutsche Steuerrecht bietet in seiner Komplexität und schweren Überschaubarkeit viele Ansatzpunkte um für den einzelnen Steuerpflichtigen maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Durch die persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten bietet LKC keine Steuerberatung „von der Stange“. Wir entwickeln nach Analyse der Umstände, der Historie, der Ziele, der Persönlichkeit und nicht zuletzt der Risikobereitschaft des Steuerpflichtigen passgenaue Vorschläge für steuerliche Gestaltungen und begleiten unsere Mandanten auch bei Realisierung und ggfs. Durchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung. Immer steht der Mandant und das Optimum aller ihn betreffenden Aspekte hierbei im Vordergrund. … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

Steuererklärung

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen sind unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Doch auch ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung – beispielsweise wenn lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen – kann es ratsam sein, eine Steuererklärung abzugeben, um eine Steuererstattung zu erlangen. Bei der Erstellung von Steuererklärungen verstehen wir unsere Aufgabe nicht lediglich in der bloßen Abarbeitung der uns von unseren Mandanten übergebenen Belege, sondern wir versuchen auch hier bei der Bearbeitung Steueroptimierungspotential aufzudecken und durch Hinweise für die Zukunft die Steuerlast zu senken. So erstellen wir beispielsweise: Einkommensteuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Gewerbesteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

steuerliche Beratung

Beispiele unserer steuerlichen Beratung sind: Umstrukturierungen und Umwandlungen internationales Steuerrecht Betreuung von „nonprofit“ und „not for profit“ Unternehmen Unternehmenssteuerrecht Kapitalanlagen

steuerliche und wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.

Steuerrecht

Die Komplexität des Steuerrechts hat in den letzten Jahren nie ab-, sondern stets zugenommen. Dies stellt den steuerlichen Berater vor immer größer werdende Herausforderungen. Ein Berater allein wird heutzutage nie allen Ansprüchen in allen steuerlichen Rechtsgebieten gerecht werden können. Daher bietet LKC für alle steuerlichen Bereiche den richtigen Ansprechpartner. Ob es sich um Fragen zu Kindern im Steuerrecht, der betrieblichen PKW-Nutzung oder um Fälle des internationalen Steuerrechts handelt: LKC ist stets der richtige Ansprechpartner. Dabei nimmt der für einen Mandanten zuständige Partner diesen an die Hand und setzt gezielt speziell ausgebildete Mitarbeiter ein. So können wir unseren Mandanten auch die bestmögliche Versorgung zu fairen Preisen bieten, denn: ein in seinem Gebiet erfahrener Steuerberater bietet auch eine größere Effizienz. Neben alltäglichen und weniger alltäglichen Fragestellungen zu

  • Einkommensteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
helfen wir auch im Bereich
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
  • Außensteuerrecht
und allem anderen, wozu der Gesetzgeber bereits Steuergesetze erlassen hat.

Unternehmensumstrukturierungen (Umwandlungen-Verschmelzungen-Formwechsel etc.)

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen handelt es sich meist um umfangreiche Projekte, in der eine Vielzahl von rechtlichen Disziplinen gefragt ist. Steuerthemen sind hier von zentraler Bedeutung. Häufig ist die Umstrukturierung bereits steuerlich motiviert, z. B. mit dem Ziel der Senkung der Konzernsteuerquote. Bei aus sonstigen Gründen vorzunehmenden Umstrukturierungen ist zu gewährleisten, dass zum einen die Umstrukturierung selbst möglichst steuerneutral bleibt und zum anderen die Zielstruktur steuerlich effizient ist. LKC unterstützt die Mandanten in effizienten Teams bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen wie Ausgliederungen, Auf- oder Abspaltungen und Verschmelzungen.

Vereine / Wirtschaftsverbände

Bei den meist als Vereine auftretenden Wirtschaftsverbänden stellen sich steuerlich, wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvolle, oft sehr spezielle Fragen. LKC verfügt hier aufgrund langjähriger Mandatsbeziehungen über die erforderliche Expertise. Neben Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen befassen wir uns regelmäßig mit wichtigen Themen wie Satzungs- und Beitragsordnungsfragen, steueroptimale Strukturierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Besteuerungs- und Haftungsfragen der Verbandsorgane oder der immer komplexeren Umsatzsteueroptimierungen unter nationalen und EU-Regelungsgesichtspunkten.