Ende Februar 2022 begann der Krieg Russlands gegen die Ukraine und hat uns alle geschockt. Er führte nicht nur zu massiven Verwer­fungen in der globalisierten Wirtschaft, sondern löste auch ein großes Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus. Hierzu veröffentlichte das Bundesfinanzministerium am 17.3.202 einen sog. Katastrophenerlass. Danach können steuerliche Erleich­ terungen in Anspruch genommen werden, wenn Menschen in der Ukraine sowie Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet persönlich, finanziel oder durch Sachspenden unterstützt werden.

Der Angriffskrieg hat aber auch Auswirkungen auf die Rechnungslegung. Es kann z. B. zu Abwertungen von Beteiligungen, Einschränkungen bei der Nutzung von betrieblichen Anlagen, Verlusten aus langfristigen Lie fer verträgen und zu Preiserhöhungen bei Rohstoffen kommen. Diese Auswirkungen sollten nicht erst im nächsten Jahresabschluss, sondern zur kritischen und möglichst vollständigen Selbstinformation des Unternehmens bereits unterjährig, z. B. in Monats­ oder Quartals­abschlüssen, berücksichtigt werden.

Die Energiekosten sind in den letzten Wochen, verstärkt auch durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, extrem gestiegen. Die hohen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Menschen zu einer großen Belastung geworden. Um die Bürge­rinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu entlasten, hat die Bundesre­gierung ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit hohen Energiekosten beschlossen. Demnach erhalten alle Erwerbstätigen sowie Unterneh­mer und Freiberufler einmalig eine Energiepeispauschale von 300 €. Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von einmalig 100 €. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für einen begrenzten Zeitraum auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem wird im öffent­lichen Nahverkehr für 90 Tage ein Ticket für 9 € pro Monat eingeführt.

Ausgabe 02 2022 von Steuern & Wirtschaft aktuell befasst sich mit den folgenden Themen:

  • Aktuelle Steuergesetzänderungen
  • Auswirkungen des Ukrainekrieges
  • Qualitätssicherung bei Einführung von ERP-Systemen

 

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