LKC Pflügler Steuerkanzlei
Wir nehmen uns Zeit für Sie, wir hören aufmerksam zu, wir recherchieren und wir beraten Sie in allen Steuerfragen, wenn wir alle wichtigen Punkte für eine Entscheidung auf dem Tisch haben. Und wenn es sein muss, setzen wir uns zum Wohle unserer Mandanten auch mit den Steuerbehörden rechtlich auseinander. Aber wie immer im Leben vertrauen wir am liebsten auf ein gedeihliches Miteinander.
Unsere Leistungen
Fachberater für Testamentsvollstreckung
Bei Fragen zu diesem Leistungsangebot von LKC nehmen Sie bitte jederzeit mit uns Kontakt auf:
kontakt@lkc.de
+49 89 546701-0
landwirtschaftliche Buchstelle
Die aufgeführten Partner sind berechtigt, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. Sie haben eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachgewiesen (§ 44 Abs. 1 StBerG). Die „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine amtlich verliehene Bezeichnung, die gem. § 161 StBerG geschützt ist und nur in Verbindung mit Berufsbezeichnung geführt werden darf. Wir sind dadurch berechtigt, sogenannte BMELV-Abschlüsse zu erstellen. Gerade in Gebieten, die durch eine starke landwirtschaftliche Struktur geprägt sind, betreuen wir in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Steuerberatung
Steuerberatung ist für uns nicht nur die Unterstützung unserer Mandanten bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Unsere Beratung ist ein aktiver Prozess der gemeinsam mit Ihnen durch eine optimierte Ausgangsbasis eine Maximierung Ihres wirtschaftlichen Erfolges unterstützt. Wir arbeiten zielgerichtet und transparent gemeinsam mit Ihnen an individuellen Lösungsansätzen, um die mit Ihnen definierten Ziele umzusetzen. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts stellt eine Steuererklärung hohe Anforderungen an jeden Steuerpflichtigen, egal ob Privatperson oder Unternehmer. Diese Pflichten nehmen wir Ihnen als Ihre steuerlicher Beratung gerne ab.