W & P – Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft; W & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Unsere Leistungen

Abschlussprüfung (Jahres- und Konzernabschluss)

Die Bedeutung der externen Abschlussprüfung hat für die Leitungsorgane von Unternehmen, für deren Aufsichtsgremien erheblich zugenommen. LKC stellt sich dieser Herausforderung. LKC bietet umfassende Kenntnisse aus langjähriger Erfahrung als Prüfer kleiner, mittelgroßer und auch großer Gesellschaften. Unser Prüfungsansatz ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern alle für den Jahresabschluss relevanten Geschäftsprozesse in die Prüfung einbezieht. Mit unserem Prüfungsansatz und einer ausführlichen Berichterstattung leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Gesetzliche Abschlussprüfungen bieten wir an für:

  • Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtsformen
  • Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtformen
  • Rechnungslegung HGB, IFRS oder GAAP
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem HGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen (ohne Sonderprüfungen), die durch unsere Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Exemplarisch seien hier genannt:
  • Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
  • Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
  • Prüfung für das "Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)

Arbeitsrecht

Wir unterstützen und vertreten engagiert Unternehmen jeder Größenordnung in München, Bayern und auch bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Fragen – angefangen von der Vertragsgestaltung über den Betriebsübergang bis hin zu Kündigung, Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht. Hier finden Sie einen Auszug unserer Leistungen im Arbeitsrecht:

  • Kündigung – Strategie, Vorbereitung, Durchführung (Erstellung von Kündigungen, Abmahnungen etc.) sowie Vertretung im Kündigungsschutzprozess; auch von sog. „Unkündbaren“ – beispielsweise Schwerbehinderte, Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, Betriebsräte, Personalräte
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen und Verhinderung (zu) hoher Abfindungszahlungen – auch durch entsprechende Maßnahmen im Vorfeld der Kündigung
  • Arbeitsverträge und andere arbeitsrechtliche Vereinbarungen – optimale Gestaltung neuer und Optimierung bestehender Verträge/Dokumente von arbeitsrechtlicher Relevanz jeder Art, zum Beispiel: – Arbeitsverträge – Dienstwagenüberlassungsverträge – Zielvereinbarungen – Provisionsvereinbarungen – Fortbildungsverträge – Abmahnungen – Zeugnisse – Vereinbarungen mit freien Mitarbeitern (Freelancern) zur Vermeidung der oft dramatischen Rechtsfolgen von sogenannter „Scheinselbständigkeit“
  • Rechtssichere Gestaltung von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen – Analyse, Gestaltungsvorschläge, Begleitung bei den Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan, Vertretung in der Einigungsstelle
  • Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände (Erstellung, Kündigung, Aufhebungsverträge etc.

Betriebsaufspaltungen

Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, das in den Steuergesetzen nicht geregelt ist, sondern durch den Bundesfinanzhof entwickelt wurde. Dabei wird ein Unternehmen für Steuerzwecke in zwei oder mehrere Betriebe aufgespalten, wobei die beteiligten Einheiten personell und wirtschaftlich aneinandergebunden bleiben. In der Praxis werden Betriebsaufspaltungen häufig nicht erkannt. Dies hat steuerrechtliche Konsequenzen, weil z.B. eine unbeabsichtigte Beendigung einer Betriebsaufspaltung regelmäßig zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. LKC prüft diesbezüglich, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt und wie die negativen steuerrechtlichen Folgen vermieden werden können.

betriebswirtschaftliche Beratung

Der Vorteil einer ergänzenden betriebswirtschaftlichen Beratung liegt auf der Hand: Mit Rücksicht auf sämtliche steuerliche und rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen kann an einem langfristigen und dauerhaften Erfolgsmodell gearbeitet werden. Als Ihr Steuerberater haben wir Kenntnisse von allen nötigen Zusammenhängen und können Sie beinahe umfassend beraten. Die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten gehört zu unserem täglichen und selbstverständlichen Beratungsfeld. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Know-how. Daraus ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Finanzplanungen für vermögende Privatpersonen Überprüfung von Business-Planungen Überprüfung der Kredittilgungsfähigkeit Steuerplanungsrechnungen Unternehmensverkauf Verifizierung der Einhaltung von Compliance Systemen Prozessprüfungen Begleitung von Unternehmenserwerben Überprüfung der Einhaltung von Unternehmensverträgen Einrichtung von Monitoring Instrumenten

Bilanzerstellung

Der Jahresabschluss bildet das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten zu einem bestimmten Stichtag ab. Er setzt sich in Abhängigkeit der Unternehmensform aus mehreren Teilbereichen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) zusammen und stellt die wichtigsten Unternehmenszahlen wie Vermögenswerte, Eigen- und Fremdkapital, Verbindlichkeiten und Gewinn oder Verlust dar. Der Jahresabschluss ist die grundlegende Informationsquelle für Banken, Investoren, Teilhaber etc. und dient dem Fiskus als Grundlage der Besteuerung. Absolute Sorgfalt gepaart mit hochqualifizierten Mitarbeitern sind Garant der LKC Gruppe, die Erstellung des Jahresabschlusses auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, die Bilanz mit sämtlichen Nebenrechnungen unseren Mandanten verständlich und umfassend zu erläutern und Ihnen somit die für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlichen Informationen zukommen zu lassen.

Börseneinführung

Eine Börseneinführung (auch IPO oder Initial Public Offering genannt) ist das erstmalige Angebot von Aktien einer Aktiengesellschaft auf dem organisierten Kapitalmarkt. Ein Börsengang dient u.a. der Stärkung der Eigenkapitalbasis eines Unternehmens. Das Gegenteil einer Börseneinführung ist das Delisting oder Going Private. Für eine Börseneinführung sind diverse, zeitaufwendige Schritte notwendig, z.B. die Prüfung, ob das Unternehmen börsenreif ist. Dies ist in der Regel mit einer Unternehmensbewertung verbunden. Zudem ist auch eine Darstellung des Unternehmens im Rahmen eines Börsenprospektes erforderlich, in dem u.a. die rechtlichen und wirtschaftlichen Daten nach deren sorgfältiger Prüfung enthalten sind. LKC kann hierzu umfangreiche Tätigkeiten basierend auf der langjährigen Erfahrung in diesen Bereichen erbringen. Denkbar sind auch indirekte Börsengänge, die weniger aufwandsintensiv sind.

Controlling

Als weiteres Leistungsspektrum unterstützt LKC seine Mandanten ebenso im Bereich des operativen und strategischen Controlling. Das beinhaltet die Einrichtung, Erstellung, Analyse und insbesondere die Interpretation von erwarteten (Soll-Werten) zu den tatsächlichen Werten (Ist-Werten). Die Intention von Controlling ist, die Unternehmensziele optimal zu erreichen und mit Hilfe von zukunftsorientierten Entscheidungsinstrumenten Verbesserungsmöglichkeiten und Potentiale schnell zu erkennen und zu heben. Unterstützend sind wir u.a. tätig bei der:

  • Einrichtung von Controlling Instrumenten als Teilbereiche des bestehenden EDV-Buchhaltungssystems;
  • Einrichtung, Datenbestückung und Auswertung externer Systeme (z.B. über Datev oder Datenbank gestützt bzw. oft mittels Excel);
  • Aufstellung von Plandaten;
  • Identifikation von Erlös- und Kostentreibern;
  • Analyse der Prozesse zur Informationsgewinnung und deren Implementierung;
  • Geschäftsfeldplanung (Portfolio-Analyse);
  • Identifikation von strategischen Lücken; oder
  • Durchführung von Potential-Analysen.
Die vorstehenden Möglichkeiten sind auch adaptierbar auf nicht unmittelbar rechnungslegungsbezogene Steuerungsdaten wie Auftragsbestand/Auftragseingang, personalbezogene Daten oder Kunden- und Lieferantendaten.

Due Diligence

Due Diligence Prüfungen erfolgen vor allem im Rahmen der Veräußerung von Unternehmen, in der Regel durch den Käufer eines Unternehmens. Hier werden zahlreiche Prüfungsbereiche unterschieden, die im Überblick wie folgt beschrieben werden können: Rechtliche Due Diligence, Finanzielle Due Diligence, Steuerrechtliche Due Diligence und Wirtschaftliche Due Diligence. Sinn und Zweck einer jeden Due Diligence ist es, die Risiken und auch die Chancen des zu prüfenden Unternehmens zu identifizieren, damit der Käufer insoweit eine Kaufentscheidung treffen kann. Dies erklärt auch den Begriff „Due Diligence Prüfung“, der bedeutet: „Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt“. LKC kann auf ein breites Spektrum von Due Diligence Prüfungen in allen Bereichen zurückblicken. Viele Transaktionen für Unternehmenskäufe wurden von LKC durch Due Diligence Prüfungen begleitet.

Erbrecht

Wir beraten Sie gerne bei der umfassenden rechtlichen und steuerlichen Lösung der Übergabe Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Erbrechtlichen Fragestellungen kommt hierbei nicht nur bezüglich des Abfassens Ihrer letztwilligen Verfügung wie Testament oder Erbvertrag erhebliche Bedeutung zu. Auch Themen wie das Vermeiden von Pflichtteilsansprüchen, Stiftungslösungen und die Behandlung komplexer, international ausgerichteter Vermögen stellt eine der Kernkompetenzen von LKC dar. Darüber hinaus erstreckt sich unsere Expertise auch bei Handlungsbedarf (z.B. Annahme/Ausschlagung der Erbschaft) als auch der damit verbundenen Rechtsfolgen, die einen  (vorläufigen) Erben vor oder während eines Insolvenzverfahrens und/oder der Wohlverhaltensphase treffen können.

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst alle in Bezug auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Verwandtschaft relevanten Fragestellungen. In den klassischen Kerngebieten wie Unterhalt, Zugewinn, elterliche Sorge oder Scheidungsrecht lassen sich durch professionell und interdisziplinär gestaltete, einvernehmliche Vereinbarungen optimale Ergebnisse für alle Beteiligten erreichen. Gerade für Unternehmer können ehevertragliche Gestaltungen vor oder während der Ehe im Bereich des Ratings interessant sein oder eine Existenzsicherung darstellen. Adoptionen sowie das Recht den nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der Lebenspartnerschaft gewinnen im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen zunehmend an Bedeutung und bedürfen sorgfältiger Beratung und Gestaltung.

Familienstiftungen

Auch die Familienstiftung hat in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Die Ausrichtung der Familienstiftung ist nicht vorwiegend steuerlich motiviert. Stattdessen soll die Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung vor der Zersplitterung im Erbweg schützen. Im Vordergrund steht daher der Gedanke des Vermögenszusammenhalts, aber auch der Absicherung der Familienmitglieder, denen mindestens 50 % der Erträge der Familienstiftung zufließen müssen. Bei der Familienstiftung tritt an die Stelle von Eigentümerrechten der Familie das selbstverantwortliche Handeln der vom Stifter eingesetzten Stiftungsorgane, die – mit oder ohne Einbindung von Familienmitgliedern – über das Wohl der Stiftung entscheiden. Das Vermögen der Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre der Erbschaftsteuer, allerdings mit einem günstigeren Wertansatz als bei herkömmlicher Erbschaftbesteuerung. Nach statistischen Erhebungen ist diese Besteuerung häufig kein Nachteil, da der regelmäßige Generationensprung, der Erbschaftsteuer auslöst, im Schnitt früher als nach 30 Jahren erfolgt.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und erfasst alle Vorgänge eines Unternehmens, die sich in Geldbeträgen ausdrücken lassen:

  • Bank- und Barzahlungen
  • Verbindlichkeiten und Forderungen
  • Abschreibungen etc.
Diese Beträge werden unternehmensspezifischen Konten zeitgenau zugeordnet, so dass jeder betriebliche Vorgang genauestens dokumentiert und nachvollzogen werden kann. Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung etc.) und dient dem Unternehmer als wichtigste Informationsquelle zur finanziellen Situation des Unternehmens. Für die LKC Gruppe bildet die Finanzbuchhaltung das Rückgrat aller betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Entscheidungen. Mit dementsprechender Sorgfalt und Kompetenz erstellen wir für unsere Mandanten aller Branchen und Größen, vom Kleinstgewerbetreibenden bis hin zu großen mittelständischen Unternehmen, die Finanzbuchhaltung. Wir wissen um die Wichtigkeit, den Mandanten die buchhalterischen Auswertungen verständlich zu erläutern und so in enger Zusammenarbeit zu einem langfristigen wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens oder seiner freiberuflichen Tätigkeit beizutragen.

Finanzierungsberatung

LKC begleitet und berät Privatpersonen und Unternehmen bei Finanzierungen durch Kreditinstitute bzw. bei dem Abschluss von Leasingverträgen. Ziel ist, die Finanzierung, für das im Mittelpunkt stehende Vorhaben (z.B. Investitionen oder Verstärkung der Betriebsmittel) betriebswirtschaftlich und auch steuerrechtlich optimal zu gestalten. LKC unterstützt den Mandanten bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und steht bei Verhandlungen bis zum endgültigen Abschluss zur Seite.  

Forderungsmanagement

Professionelles Forderungsmanagement beginnt nicht erst bei der Zwangsvollstreckung mit ihren oft unbefriedigenden Ergebnissen. Unser Ansatz zur Steigerung Ihrer Liquidität beginnt deutlich früher, nämlich bereits bei der Auswahl und Bewertung Ihrer Kundenkontakte, bei der Analyse Ihrer Positionierung im Markt, der Gestaltung der Verträge, der Abwicklung einzelner Aufträge, der Analyse des Mahnwesens und der nachvertraglichen Situation. Falls nötig, sorgen wir für die Titulierung Ihrer Forderungen und anschließend für die Beitreibung. Warum Forderungen an Dritte verkaufen oder abschreiben, wenn sich durch professionelles Forderungsmanagement in Ihrem Unternehmen ein besseres Ergebnis mit einer optimierten, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung erzielen lässt?

Gesellschaftsrecht

In Deutschland sind vor allem die GmbH, die GmbH & Co. KG und die Aktiengesellschaft, aber auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Verein die am verbreitesten Gesellschaftsformen. LKC kann jede Gesellschaft von der Gründung bis zur Auflösung begleiten. Sowohl die zivilrechtliche als auch die steuerrechtliche Betreuung gehört zu unserem Daily Business. Die Erstellung der Jahresabschlüsse von Gesellschaften oder die Prüfung derselben bieten wir ganzheitlich an. Die Vor- und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform sind uns bestens bekannt.

Handelsrecht

Das Handelsrecht beinhaltet das Recht für die Kaufleute. Hierzu gehört nicht nur die Firma oder der Sitz des Kaufmanns, sondern auch die korrekte Veröffentlichung der Unternehmensdaten, die Bestellung eines Prokuristen und die ordnungsgemäße Führung der Handelsbücher, sowohl im Zuge eines Einzelabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) als auch auf Konzernebene. Die Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater von LKC sind mit den Feinheiten im Bereich des Handelsrechts bestens vertraut und können Kaufleute diesbezüglich unmittelbar unterstützen.

Immobiliensteuerrecht und -transaktionen

Immobilien stellen oftmals große Vermögenswerte dar, für die eine Vielzahl von steuerlichen Sonderregelungen gelten. Neben dem Ertragssteuerrecht spielen dabei auch das Bewertungsrecht und das Erbschaftsteuerrecht eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen ist auch die Vermeidung bzw. Reduzierung der Grunderwerbsteuer ein wichtiges Ziel. LKC verfügt über Spezialisten mit hervorragenden Kenntnissen und langjähriger Erfahrung in diesem anspruchsvollen Steuerrechtsgebiet. Weiterhin berät LKC geschlossene Immobilienfonds in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.

Internationales Steuerrecht

Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung nehmen grenzüberschreitende Steuersachverhalte und damit die Beratung im Internationalen Steuerrecht einen immer größeren Raum ein. Neben hervorragenden Kenntnissen des Außensteuerrechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen ist dabei in zunehmendem Maße auch die Beherrschung der europarechtlichen Rechtsquellen, insbesondere EuGH-Entscheidungen, erforderlich. LKC berät seit langem in der gesamten Bandbreite von grenzüberschreitenden Umwandlungen, der Begründung bzw. Vermeidung von Betriebsstätten und der Verrechnungspreise bis hin zum Wegzug natürlicher Personen ins Ausland.

IT-Prüfungen

Aus Sicht der Abschlussprüfungen sind bei allen Unternehmen, bei denen relevante bzw. „komplexe“ IT- Systeme für das Rechnungswesen bzw. die rechnungswesenrelevanten Geschäftsprozesse eingesetzt werden, gemäß den IDW – Prüfungsstandards, IT- Prüfungen durchzuführen. Diese IT – Prüfungen dienen auch dazu, eine qualifizierte Beurteilung dieses Risikoumfeldes für die eigene Prüfungsstrategie vorzunehmen um einerseits die erkannten IT – Risiken bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu berücksichtigen und andererseits dem Unternehmen einen neutralen Status zur IT- Sicherheit vermitteln zu können. Aus unserer bisherigen langjährigen Prüfungspraxis haben sich diverse IT- Risiken erkennen und strukturieren lassen, die in vergleichbarer Art und Weise in vielen Unternehmen auftreten. Die nachfolgenden Beispiele sind ein repräsentativer Querschnitt von häufig auftretenden IT- Risiken:

  • Unsachgemäße Zugriffsberechtigungen auf Daten können zu Bearbeitungsfehlern führen und Manipulationen ermöglichen.
  • Fehlende systematische Kontrollen der Datenverarbeitung bzw. der dadurch entstehenden Ergebnisse können zu unerkannten Fehlern und Unregelmäßigkeiten führen.
  • Nicht ausreichende Vorsorgemaßnahmen für einen ungeplanten Ausfall von IT- Systemen können eine erhebliche Beeinträchtigung des Geschäftsablaufes und damit verbundene Kosten bzw. Umsatzausfälle bewirken.
  • Die Implementierung von nicht ausreichend evaluierten und im Vorfeld getesteten IT- Systemen kann zur Folge haben, dass der Geschäftsablauf beeinträchtigt wird und signifikante Folgekosten entstehen.
  • Unvollständige bzw. fehlende Dokumentationen zu wesentlichen IT- unterstützten Geschäftsprozessen können zur Unsicherheit bei der Geschäftsabwicklung führen und die Abhängigkeit von einzelnen Personen in den Unternehmen, sowie die damit verbundene Erpressbarkeit bzw. Know How – Verluste erhöhen.
Durch unsere IT – Prüfungen werden wir vorhandene IT- Risiken frühzeitig identifizieren und dabei unterstützen, mögliche dadurch bedingte negative Auswirkungen für die Unternehmen zu reduzieren.

Kapitalanlagerecht

Anlageberatung ist die persönliche – nicht allgemeine – Empfehlung eines Finanzproduktes, die sich auf die Prüfung der persönlichen Verhältnisse des Anlegers und die Geeignetheit des Finanzproduktes für ihn stützt. Der Anleger soll so umfassend beraten werden, dass er anhand der Informationen als verstehender Kunde eine sinnvolle Anlageentscheidung treffen kann. Diesem gesetzlichen Leitbild der Anlageberatung wird die Realität oftmals nicht gerecht. In besonders krassen Fällen orientiert sich die Anlageempfehlung des Beraters überhaupt nicht an den Interessen des beratenen Anlegers, sondern am Provisionsinteresse des Anlageberaters („kick-back“), ohne dass ein solches Eigeninteresse im Beratungsgespräch überhaupt erwähnt wird. LKC prüft, ob Ihnen Schadensersatzansprüche infolge einer Falschberatung zustehen und hilft Ihnen ggf. bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Daneben steht LKC Ihnen auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen respektive der Vermeidung weiterer Vermögensschäden bei diversen Anlageformen, z.B. Immobilienfonds, kompetent zur Seite. Damit es erst gar nicht zu Fehlentscheidungen kommt, berät LKC auch bereits im Vorfeld einer Anlageentscheidung bei der Beurteilung rechtlicher und steuerrechtlicher Risiken, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageform stehen. Auch eine wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung des Ihnen angebotenen Anlageprodukts, beispielsweise anhand des Prospekts, kann von LKC durchgeführt werden.

Kommunal- und Energiewirtschaft

LKC betreut in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht Gemeinde- und Stadtwerke aus einer Hand. Insbesondere im Rahmen der Energiewende ergeben sich eine Vielzahl an Fragestellungen, wie im Rahmen millionenschwerer unternehmerischer Engagements Chancen gehoben und Risiken minimiert werden. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Rechtsformfragen sowie Finanzierungskonzepte.  

Kommunalberatung

Der Unternehmensbereich Kommunalberatung präsentiert sich als erfahrener und kompetenter Partner für öffentliche Einrichtungen und private Investoren. Schwerpunkt bildet die Beratung kommunaler Gebietskörperschaften in Angelegenheiten des öffentlichen Wirtschafts-, Energie- und Steuerrechts. Wir unterstützen Kommunen in allen Fragen der Organisation, Investition und Finanzierung öffentlicher Infrastruktur. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung effizienterer rechtlicher sowie steuerlicher Strukturen, die Herausforderungen und Chancen im Rahmen der Energiewende sowie die Möglichkeiten der Übernahme von Strom-, Gas-, Wärme- und Glasfasernetzen. Allgemein stehen öffentliche Betriebe unterschiedlichster Branchen und Rechtsformen ebenso im Vordergrund wie kommunale Stiftungen, andere gemeinnützige Einrichtungen und von Kommunen treuhänderisch verwaltete Stiftungen. Die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus der LKC-Gruppe ermöglicht eine umfassende und dauerhafte Beratung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unserer Mandanten. Als weiteres Spezialgebiet bieten wir die rechtliche und taktische Unterstützung von Kommunen bei der Ansiedlung und Erweiterung von Privatunternehmen an. Korrespondierend hierzu sind wir als ausgewiesene Kenner der Kommunalpolitik auch für private Investoren tätig, die beispielsweise Betriebsverlagerungen oder –Erweiterungen durchführen möchten. Hierzu gehören gerade auch unterschiedlichste Anlagen zum Abbau von Bodenschätzen. Beispielhaft seien hier einige unserer Tätigkeitsgebiete genannt:

  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Bergrecht
  • Bodenschätze
  • Breitbandausbau (Glasfaser)
  • Buchhaltung und Bilanzerstellung
  • Bürgerbeteiligung (e.G., GmbH & Co. KG, Anleihen)
  • Controlling
  • Dienst- und Arbeitsrecht
  • Energierecht
  • EU-Beihilferecht
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Finanzierung kommunaler Infrastruktur
  • Fördermittel
  • Freizeit- und Tourismuseinrichtungen
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Geothermie
  • Gesellschafts- und Handelsrecht
  • Investitionsrechnung
  • IT-Risk-Management
  • Jahresabschlussprüfungen
  • Kommunales Beitrags- und Gebührenrecht
  • Kommunale Unternehmen
  • Kommunales Haushalts- und Stiftungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Konzessionsverträge (Strom, Gas, Wärme)
  • Kredit- und Kapitalmarktrecht
  • Notifizierungsverfahren (EU-Kommission)
  • Öffentliches Bau- und Erschliessungsrecht
  • Persönliche Steuerberatung
  • Photovoltaikanlag
  •  Sonderprüfungen für den Aufsichts- / Verwaltungsrat
  • Steuererklärungen
  • Unternehmensumwandlungen
  • Vereine
  • Vergaberecht
  • Windkraftanlagen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen

kommunale Unternehmen

Das kommunale Unternehmensrecht eröffnet seit seiner Liberalisierung eine Vielzahl von Möglichkeiten kommunale Infrastruktureinrichtungen zu gestalten. LKC ist behilflich die richtigen Weichen für die zukünftigen Herausforderungen der öffentlichen Hand zu stellen. Agieren statt Reagieren ist unsere Devise, selbstverständlich mit der individuellen Anpassung auf die örtlichen Gegebenheiten.

Lohnabrechnung

Durch die ständigen Änderungen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung ein sehr komplexes Thema geworden. Damit Sie und auch Ihre Mitarbeiter zufrieden sind, bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung an. “Nutzen Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung als Motivationsinstrument für Ihre Mitarbeiter.” Dies reicht von der Bereitstellung der Lohnprogramme in Ihren Betrieb über die gemeinsame Zusammenarbeit bei der monatlichen Abrechnung bis hin zur intensiven Betreuung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir möchten erreichen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zufrieden sind. Deshalb können Sie auf unsere kompetenten, stets weitergebildeten Fachmitarbeiter setzen, die Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen, damit Sie sich anderen Unternehmensaufgaben intensiver widmen können. Egal ob Sie 1, 50, 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen: Wir helfen Ihnen dabei, dass die Lohnabrechnung korrekt und pünktlich erstellt wird. Zusätzlich berücksichtigen wir die zeitlichen Besonderheiten in Ihrem Betrieb. Bei besonderen Themen können Sie sich auf uns als kompetenten Partner verlassen:

  • Lohnabrechnung für das Bauhauptgewerbe
  • Abrechnung von Saison- und Transferkurzarbeitergeld
  • Berechnung von Urlaubsansprüchen
  • Beurteilung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
Außerdem bieten wir Ihnen die Beratung in weiteren Themen an, wie z. B.:
  • “Netto-Lohn-Optimierung” Wir beraten Sie gerne umfassend, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigten Vorteile Sie Ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können.
  • Anfertigung von Arbeitsverträgen Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vergütungsmodellen haben, sowie bei den eher unangenehmen Themen Abmahnung und Kündigung, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
  • Prüfung Ihrer erstellten Lohnabrechnung Auf Wunsch überprüfen wir die von Ihnen erstellte Lohnbuchführung, damit wir rechtzeitig in Sachverhalte eingreifen können.
  • Personalkostenplanung Gerne können wir Ihnen monatliche oder jährliche individuelle Listen und Aufstellungen mit Ihren Angaben erstellen, z. B. für Ihre Planung.
Wie viel Sie dafür konkret investieren wollen, richtet sich nach der Größe und der Komplexität Ihres Unternehmens – in jedem Fall sind wir in der Lage, Ihnen ein hoch attraktives Paket zu schnüren. Bitte sprechen sie uns an, damit wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.

Mediation

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktlösung, bei der ein allparteilicher Dritter – der Mediator die Parteien durch strukturierte Vorgehensweise und qualifiziertes Know How darin unterstützt Konflikte zeitnah zu beenden, optimale Ergebnisse zu erzielen die den wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Parteien gerecht werden. Die Verantwortung für das erzielte Ergebnis bleibt dabei bei den Parteien und wird anders als bei einem Prozess nicht auf den Richter übertragen. Das hat den Vorteil, das Ergebnis gestalten zu können und übermäßig lange Verfahrensdauern zu vermeiden. Das Ergebnis nach Abschluss eines erfolgreichen Mediationsverfahrens ist eine langfristig tragfähige und rechtlich verbindliche Vereinbarung der Parteien. Im Idealfall wird eine win-win Situation gefunden, die beide Parteien zu „Gewinnern“ macht.

Nachfolge- und Nachlassregelung

Was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Tode geschieht lässt die Wenigsten kalt. Dennoch ein Thema dem sich die Meisten ungern nähern. Grund genug sich hierüber rechtzeitig Gedanken zu machen und sich fachkundig über die mögliche Gestaltungen beraten zu lassen. Der Spielraum reicht von der Übertragung zu Lebzeiten, über die Testamentsgestaltung, Erbverträge, Familiengesellschaft bis hin zu Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen. Aber auch wenn nicht rechtzeitig geregelt wurde ist die Verteilung des Nachlasses zur Zufriedenheit der Erben und vor allem im Sinne des Erblassers eine wichtige Aufgabe, bei der die Mitarbeiter von LKC auf Grund vielfacher Erfahrungen fachkundig und tatkräftig unterstützen können.

Organhaftung/Managerhaftung

Die Thematik der Organhaftung ist aktueller denn je. Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Handeln in ihrer Eigenschaft als Manager begegnen Geschäftsführer und Vorstände bei ihrer Tätigkeit erheblichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken. Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Aufsichtsräte) sind gegenüber den von ihnen vertretenen Gesellschaften persönlich zum Schadensersatz für fehlerhaftes Handeln verpflichtet. Die Beantwortung der Frage, welches Handeln eines Geschäftsführers oder Vorstands nun fehlerhaft war und zu einer persönlichen Haftung führt, ist in oft sehr komplex und erfordert eine genaue Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Organhaftung. Daneben tritt eine mögliche Haftung unmittelbar gegenüber Dritten wie Insolvenzverwaltern, Anlegern und Investoren sowie Gläubigern der Gesellschaft einschließlich der Finanzbehörden. Eine persönliche Geschäftsführerhaftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuerverbindlichkeiten, steht hier oftmals im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen wie Betrug, Untreue und Insolvenzdelikten, so dass bei der Verteidigung gegen solche Haftungsansprüche stets eine abgestimmte Verteidigung gegen zivilrechtliche Haftungsansprüche und strafrechtliche Vorwürfe erfolgen muss. Wir vertreten und beraten sowohl Geschäftsführer und Vorstände als auch Unternehmen bei folgenden Themen:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen
  • Abwehr von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung und Organhaftung
  • Gestaltung von Geschäftsführer- und Gesellschaftsverträgen mit dem Ziel der Haftungsreduzierung

Rating

Ein Rating oder Kreditrating (englisch für ‚Bewertung‘ oder ‚Einstufung‘) ist im Finanzwesen eine Einschätzung der Bonität eines Schuldners. Häufig werden die Ratings durch eigens hierauf spezialisierte Ratingagenturen in Form von Ratingcodes von A bis Dvergeben. Auch die Deutsche Bundesbank kann Ratings oder Bonitätsprüfungen vornehmen. Im Bankwesen erfolgt die Einordnung der Schuldnerqualität nach bankeigenen Kriterien („internes Rating“) oder wird von Ratingagenturen(„externes Rating“) vorgenommen. Neben großen internationalen Agenturen, die zusammen über 97 % des weltweiten Ratingmarktes abdecken, existieren inzwischen in fast allen Ländern national operierende Ratingagenturen. Daneben gibt es kleinere Ratingagenturen, die sich auf die Beurteilung der Bonität in bestimmten Geschäftsbereichen spezialisiert haben (etwa Banken, Versicherungen). LKC ist insbesondere im Bereich der Analyse von Finanz- und Bilanzzahlen im externen Rating tätig.

Risikomanagement

Integrierte IT- Anwendungssysteme (ERP) führen in vielen Fällen zu automatisierten betrieblichen Prozessketten und zugehörigen Bearbeitungsvorgängen. Daten des Rechnungswesens und aus den, dem Rechnungswesen vor gelagerten Prozessen, werden weitgehend automatisiert erzeugt. In einer solchen Umgebung sind verlässliche EDV- bzw. IT- Systeme, sowie deren sichere Anwendung wesentliche Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der systemunterstützten Geschäftsprozesse und die Sicherheit sowie Zuverlässigkeit der Daten, auch im Sinne des Vermögensschutzes. Aus diesem Grund ist es, als Bestandteil eines Risikomanagements erforderlich, die mit dem Einsatz der IT- Systeme und deren Anwendung durch die Mitarbeiter verbundenen möglichen Risiken zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen frühzeitig zu behandeln, bevor Schäden für das Unternehmen entstehen. Zu unseren Kernkompetenzen gehört, in diesem Zusammenhang, auch die neutrale Verifizierung der vorhandenen unternehmensseitigen Maßnahmen, die ein den internen und externen Anforderungen entsprechendes Verhalten des Unternehmens bzw. der Unternehmensführung, der Unternehmensorganisation und der Mitarbeiter sicherstellen. Diese Betrachtungen dienen dazu, den Unternehmen zu helfen, insbesondere

  • die wesentlichen entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu beachten,
  • wirksame Maßnahmen zur Geschäftsprozess-Sicherheit, zur Vermögenssicherung und Unternehmensbestandssicherung einzuführen bzw. zu optimieren,
  • die für die Unternehmensführung benötigten Informationen/ Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen abzusichern,
  • die Früherkennung von unternehmensgefährdenden Risiken, wesentlichen Fehlern und Fehlentwicklungen im Unternehmen, sowie wirksame Maßnahmen zu deren Begegnung zu unterstützen.

Sanierung

Eine Unternehmenskrise kann jederzeit durch Faktoren verursacht werden, die dem Einflussbereich der eigenen Unternehmensleitung weitestgehend entzogen sind. Zum Teil reicht die Verschlechterung der Zahlungsmoral einiger weniger Auftraggeber oder der totale Ausfall eines einzelnen Auftraggebers aus, um eine an sich gesunde Gesellschaft in – wenn auch nur vorübergehende aber existentielle – Liquiditätsschwierigkeiten zu bringen. Aber auch im Falle einer unumgänglichen Insolvenzantragstellung bietet die Insolvenzordnung umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bei kompetenter, frühzeitiger und gezielter Vorbereitung eine Fortführung der Gesellschaft unter dem bisherigen Rechtsträger zu gewährleisten oder eine Sanierung/Übertragung außerhalb oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Hier verfügt LKC über ausgewiesenes Spezialwissen und die Kompetenz, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und Gestaltungen zu finden, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden und nach erfolgreicher Sanierung wieder gestärkt am Markt aufzutreten. Die Kompetenz von LKC wird hierbei insbesondere durch die regelmäßige Bestellung eines Partners zum Insolvenzverwalter und Gutachter in Insolvenzeröffnungsverfahren durch diverse bayerische Insolvenzgerichte unter Beweis gestellt.

Sonderprüfungen

Zu den Kernkompetenzen von LKC zählen auch Sonderprüfungen, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Sie umfassen u.a. die Prüfung in betriebswirtschaftlicher, handels- oder steuerrechtlicher Hinsicht. Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten, bei denen die Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer gefordert ist. Auch in diesem Zusammenhang ist LKC für börsennotierte Aktiengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen regelmäßig tätig. Bei der Durchführung derartiger Sonderprüfungen fühlt sich LKC in besonderem Maße den Werten Integrität, Vertrauen und Unabhängigkeit verpflichtet. LKC ist in der Lage in kürzester Zeit hochkarätig besetzte Prüfer-Teams zusammenzustellen; diese Teams werden durch renommierte Branchen-Spezialisten verstärkt. Auf Wunsch können Referenzen zur Verfügung gestellt werden.

  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen
  • Due Diligence (rechtliche, finanzielle und bilanzielle Prüfung)
  • Gründungs-/Umwandlungsprüfungen
  • Sonderbilanzen in Umwandlungsfällen
  • Prüfungen nach Makler- und Bauträger-Verordnung
  • Prospektprüfungen
  • Sanierungskonzepte
  • Unternehmensbewertung
  • Interne Revision
  • Verrechnungspreise im Konzern
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Sonderprüfungen einzelner Bereiche (Kontrollsysteme, Außenstände, Vorräte)
  • Durchführung von „Peer-Reviews” gemäß § 57a Abs. 3 WPO
  • Controlling
  • Prüfung der Zahlungsunfähigkeit / der Überschuldung
  • Risikomanagement
  • Legal Opinion, insbesondere Solvency Opinion

Sozialversicherungsbeitragsrecht

Das Sozialversicherungsbeitragsrecht regelt, wer verpflichtet ist, Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen und wie hoch die Beiträge und etwaigen Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc. sind. Für Arbeitnehmer werden Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber in Form des Gesamtsozialversicherungsbeitrages abgeführt; hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge im Rahmen des Umlageverfahrens sowie Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung. Manchmal ist aber unklar, ob tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder welche Sachverhalte welche Beitragspflichten auslösen. Betreffend Selbständige gibt es verschiedene Sozialversicherungsbeitragspflichten (wie z.B. die Rentenversicherungsbeitragspflicht für selbständige Lehrer, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragspflicht). Wir helfen Ihnen, sich in diesem „Dschungel“ zurechtzufinden und begleiten Sie bei Auseinandersetzungen mit den zuständigen Stellen. Das umfasst die Beratung im Vorfeld, die Führung von sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund oder den Einzugsstellen, die Begleitung bei Betriebsprüfungen, die Führung von Widerspruchsverfahren bzw. sozialgerichtlicher Prozesse; aber natürlich auch – ggf. zusammen mit den im Strafrecht besonders erfahrenen Kollegen – die Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).

Steuererklärung

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen sind unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Doch auch ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung – beispielsweise wenn lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen – kann es ratsam sein, eine Steuererklärung abzugeben, um eine Steuererstattung zu erlangen. Bei der Erstellung von Steuererklärungen verstehen wir unsere Aufgabe nicht lediglich in der bloßen Abarbeitung der uns von unseren Mandanten übergebenen Belege, sondern wir versuchen auch hier bei der Bearbeitung Steueroptimierungspotential aufzudecken und durch Hinweise für die Zukunft die Steuerlast zu senken. So erstellen wir beispielsweise: Einkommensteuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Gewerbesteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

steuerliche Beratung

Beispiele unserer steuerlichen Beratung sind: Umstrukturierungen und Umwandlungen internationales Steuerrecht Betreuung von „nonprofit“ und „not for profit“ Unternehmen Unternehmenssteuerrecht Kapitalanlagen

steuerliche und wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.

Steuerrecht

Die Komplexität des Steuerrechts hat in den letzten Jahren nie ab-, sondern stets zugenommen. Dies stellt den steuerlichen Berater vor immer größer werdende Herausforderungen. Ein Berater allein wird heutzutage nie allen Ansprüchen in allen steuerlichen Rechtsgebieten gerecht werden können. Daher bietet LKC für alle steuerlichen Bereiche den richtigen Ansprechpartner. Ob es sich um Fragen zu Kindern im Steuerrecht, der betrieblichen PKW-Nutzung oder um Fälle des internationalen Steuerrechts handelt: LKC ist stets der richtige Ansprechpartner. Dabei nimmt der für einen Mandanten zuständige Partner diesen an die Hand und setzt gezielt speziell ausgebildete Mitarbeiter ein. So können wir unseren Mandanten auch die bestmögliche Versorgung zu fairen Preisen bieten, denn: ein in seinem Gebiet erfahrener Steuerberater bietet auch eine größere Effizienz. Neben alltäglichen und weniger alltäglichen Fragestellungen zu

  • Einkommensteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
helfen wir auch im Bereich
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
  • Außensteuerrecht
und allem anderen, wozu der Gesetzgeber bereits Steuergesetze erlassen hat.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen und Strafen wegen Verstößen gegen Steuergesetze vorsehen und stellt eine Verknüpfung zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht dar. Hieraus ergibt sich ein sensible Situation: Denn der Steuerpflichtige sieht sich zwei Fronten ausgesetzt: Zum einen der Finanzverwaltung, deren Interesse der Erhalt weiterer Steuerzahlungen ist. Und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden, die für den Erlass der Sanktionen zuständig sind. Zu den Strafverfolgungsbehörden zählen in dem Steuerstrafverfahren nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern spezielle Abeilungen der Finanzverwaltung: die Steuerfahndungsstellen und die Bußgeld- und Strafsachenstellen. In den vergangenen Jahren erfuhr das Steuerstrafrecht sowohl durch die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch durch die Gesetzgebung eine deutliche Verschärfung. Unsere Tätigkeiten für Sie umfassen für Sie eine vollumfängliche Beratung sowohl gegenüber der Finanzverwaltung als auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden als auch den Gerichten wie folgt: 1. Steuerstrafrechtliche Präventionsberatung Steuerstrafverfahren und deren unerwünschte Konsequenzen können durch eine Risikoanalyse vermieden werden. Unsere Präventionsberatung umfasst insbesondere:

  • Risikomanagement vor und während steuerlicher Außenprüfungen
  • Selbstanzeigeberatung
  • Mandantenbetreuung auch im deutschsprachigen Ausland
2. Schutz und Beistand bei Fahndungsmaßnahmen Der Verlauf und Ausgang eines Steuerstrafverfahrens werden maßgeblich durch die Fahndungseingriffe geprägt. Unsere aktive Mandantenbetreuung beinhaltet daher den umfassenden Schutz und Beistand bei
  • Durchsuchungen bei Betroffenen und Dritten
  • Beschlagnahmemaßnahmen
  • Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen
  • erlassenen Haftbefehlen
3. Verhandlungen mit Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung Durch Verhandlungen mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung kann das Steuerstrafverfahren bereits frühzeitig entschieden werden. Ziele dieser Verhandlungen sind:
  • vorzeitige Verfahrenseinstellung
  • Vermeidung einer belastenden Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
  • positive Indizwirkung für Sachverhalte im Besteuerungsverfahren
4. Bundesweite Strafverteidigung durch
  • Interessenwahrnehmung der Betroffenen bei Staatsanwaltschaften
  • Prozessvertretung vor Strafgerichten
5. Betreuung in Steuerkonflikten resultierend aus Steuerstrafverfahren
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren
  • Interessenwahrnehmung in vorläufigen Rechtsschutzverfahren, z. B. Aussetzung der Vollziehung bzw. der Vollstreckung
  • Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Vereine / Wirtschaftsverbände

Bei den meist als Vereine auftretenden Wirtschaftsverbänden stellen sich steuerlich, wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvolle, oft sehr spezielle Fragen. LKC verfügt hier aufgrund langjähriger Mandatsbeziehungen über die erforderliche Expertise. Neben Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen befassen wir uns regelmäßig mit wichtigen Themen wie Satzungs- und Beitragsordnungsfragen, steueroptimale Strukturierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Besteuerungs- und Haftungsfragen der Verbandsorgane oder der immer komplexeren Umsatzsteueroptimierungen unter nationalen und EU-Regelungsgesichtspunkten.

wirtschaftliche Beratung

„Understanding the business“ und unsere Erfahrungen in der Anwendung von betriebswirtschaftlichen Analyse- und Planungsinstrumenten bei Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen sind die Grundlagen unserer betriebswirtschaftlichen Beratung. Beispiele unserer betriebswirtschaftlichen Beratung sind: Entwicklung von Zielsystemen strategische und operative Planung Finanzplanung Unternehmensbewertung und Investitionsrechnung Organisationsberatung Entlohnungssysteme Entwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

Wirtschaftsstrafrecht

Unter den Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ fallen alle Zuwiderhandlungen, die typischerweise bei der Betätigung im Wirtschaftsleben begangen werden. Aus dieser Definition ergibt sich, dass das Wirtschaftsstrafrecht ein sehr breites Gebiet darstellt. Daher können nicht alle Bereiche hier aufgeführt werden. Exemplarisch seien folgende Themenbereiche genannt:

  • Insolvenzdelikte
  • Vorenthalten und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Subventionsbetrug
  • Bankrott
  • Verletzung von Buchführungspflichten
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass schon bereits vor Beginn der Tätigkeit Pflichtverstöße passieren können, die eine strafrechtliche Relevanz haben, wie z.B. Missachtung von Anmeldepflichten. Auch während der Ausübung der Tätigkeit ist die Gefahr groß, wirtschaftsstrafrechtlich in Erscheinung zu treten, z.B. Abgabe falscher Steuererklärungen, Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen. Und am Ende der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit stehen weitere Gefahren, z.B. Insolvenzverfahrensverschleppung, Bankrott. Gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften vertreten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Wirtschaftsstrafsachen bundesweit.

Zollrecht und Zollstrafrecht

Zollrecht ist Steuerrecht und Zollstrafrecht ist Steuerstrafrecht. Daher erstreckt sich unsere Beratung auch auf das Zoll- und Zollstrafverfahren, bei denen wir zum einen Mittelständische Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter und zum anderen auch Privatpersonen (z.B. Konflikte im Reiseverkehr, Mitnahme von Reisemitbringseln in ungerechtfertigter Höhe) außergerichtlich und gerichtlich betreuen und vertreten. Unsere Tätigkeiten umfassen sämtliche Verhandlungsebenen mit den Zollbehörden (Hauptzollämter) und den Zollstrafbehörden entsprechend der Darstellung zu dem Steuerstrafrecht, vgl. dort. Das Zollrecht wird auch heute noch fälschlicherweise für nicht bedeutend eingestuft. Die Verantwortlichen sehen oft erst dann die Erforderlichkeit zum Handeln, wenn ein Zollbescheid ergangen ist, der zu hohen Nachzahlungen auf der einen Seite führt, aber oftmals auch auf der anderen Seite in einem Zollstrafverfahren mündet, in dem dann der Verantwortliche des Unternehmens selbst im Fokus steht und oftmals befürchten muss, seine Organstellung im Unternehmen aufgrund möglicher Sanktionen zu verlieren. Jede Zollanmeldung ist eine Steuererklärung, die aufgrund der Komplexität und des Formalismus im Zollrecht sehr schnell nicht richtig sein kann. Die strafrechtlichen Sanktionen in einem Zollstrafverfahren sind oft deutlich höher als in einem Steuerstrafverfahren.

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